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DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2020 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.04.2020 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 / WKN 550135 
ISIN DE000A254W03 / WKN A254W0 
ISIN DE0005754238 / WKN 575423 
ISIN DE000A254WZ4 / WKN A254WZ Einladung zur 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020 
am 22. April 2020, um 10:00 Uhr in der 
Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 
Berlin, ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Axel Springer SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit 
   dem zusammengefassten Lagebericht der Axel 
   Springer SE und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB b.F. 2) sind 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Axel Springer SE 
   unter 
 
   go.axelspringer.com/hv2020 
 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen 
   auch in der Hauptversammlung der Axel Springer 
   SE zugänglich gemacht. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 125.158.560,76 
   vollständig zur Ausschüttung einer Dividende 
   für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   1,16 je dividendenberechtigte Stückaktie zu 
   verwenden. 
 
   Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
   Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft 
   dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien jedoch ändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 1,16 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
   Die Dividende soll daher am 27. April 2020 
   ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Axel Springer SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu 
   lassen: zum einen über die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Axel Springer SE außer 
   Frau Dr. h. c. Friede Springer und zum anderen 
   über die Entlastung von Frau Dr. h. c. Friede 
   Springer als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Axel Springer SE. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers, Bestellung des 
   Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht eines etwaigen 
   Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige 
   prüferische Durchsicht etwaiger weiterer 
   unterjähriger Finanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Audit Committees vor: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht eines etwaigen 
      Halbjahresfinanzberichts für das 
      Geschäftsjahr 2020 sowie 
   c) für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      etwaiger weiterer unterjähriger 
      Finanzberichte im Geschäftsjahr 2020 und 
      2021 bis zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung 
 
   bestellt. 
 
   Das Audit Committee erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl oder die Auswahl der Hauptversammlung 
   der Axel Springer SE im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränkt, es folglich frei in seiner 
   Entscheidung war. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 
   SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung 
   der Arbeitnehmer in der Axel Springer SE 
   zwischen der Axel Springer SE (vormals 
   firmierend unter Axel Springer AG) und dem 
   Besonderen Verhandlungsgremium der Axel 
   Springer AG vom 18. November 2013 und § 9 Abs. 
   1 der Satzung der Axel Springer SE nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen und besteht aus neun Mitgliedern. 
 
   Mit dieser ordentlichen Hauptversammlung endet 
   die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Johannes P. Huth, Herr Philipp Freise und Frau 
   Franziska Kayser. Diese wurden bis zu dieser 
   ordentlichen Hauptversammlung gerichtlich 
   bestellt, nachdem Herr Dr. Alexander Karp, 
   Frau Iris Knobloch und Frau Dr. Nicola 
   Leibinger-Kammüller zum 31. Dezember 2019 ihre 
   Mandate im Aufsichtsrat der Axel Springer SE 
   niedergelegt hatten. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, nun Herrn 
   Johannes P. Huth, Herrn Philipp Freise und 
   Frau Franziska Kayser zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 
   längstens jedoch bis zum Ablauf des 17. April 
   2025 zu wählen: 
 
   a) Herrn Johannes P. Huth, Partner und 
      Leiter von KKR in Europa, Afrika und dem 
      Mittleren Osten, wohnhaft in Paris, 
      Frankreich, 
   b) Herrn Philipp Freise, Partner und 
      Co-Leiter des europäischen 
      Private-Equity-Geschäfts KKR, wohnhaft in 
      London, Großbritannien, und 
   c) Frau Franziska Kayser, Director Private 
      Equity KKR, wohnhaft in London, 
      Großbritannien. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich auf eine Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Unter "Ergänzende Angaben zu 
   Tagesordnungspunkt 6" dieser Tagesordnung sind 
   die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten sowie weitere Informationen 
   beigefügt. 
7. *Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel 
   Springer SE und der CeleraOne GmbH* 
 
   Die Axel Springer SE als herrschende 
   Gesellschaft und die CeleraOne GmbH, Berlin, 
   eine 100%ige Tochtergesellschaft der Axel 
   Springer SE, als abhängige Gesellschaft haben 
   am 10. März 2020 einen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Dem am 10. März 2020 geschlossenen 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der Axel Springer SE und der 
   CeleraOne GmbH wird zugestimmt. 
 
   Unter "Ergänzende Angaben zu 
   Tagesordnungspunkt 7" dieser Tagesordnung sind 
   weitere Informationen beigefügt. 
 
1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB 
und des AktG, finden auf die Axel Springer SE aufgrund 
der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, 
soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO 
nichts anderes ergibt. 
 
2 Soweit in dieser Einladung zur Hauptversammlung eine 
Gesetzesnorm mit dem Zusatz "b.F." (d. h. bisherige 
Fassung) gekennzeichnet ist, hat das die folgende 
Bedeutung: Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur 
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (BGBl. 
vom 12. Dezember 2019, S. 2637 ff.) ("ARUG II") sind 
grundsätzlich mit Wirkung ab 1. Januar 2020 in Kraft 
getreten. Für die in dieser Einladung zur 
Hauptversammlung mit "b.F." gekennzeichnete 
Gesetzesnormen hat das ARUG II jedoch bestimmt, dass 
diese Gesetzesnormen erst zu einem späteren Zeitpunkt 
anwendbar sind. Bis zu diesem späteren Zeitpunkt gilt 
somit jeweils die bisherige Fassung der jeweiligen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)

Gesetzesnorm fort, was in dieser Einladung zur 
Hautversammlung durch die Kennzeichnung "b.F." zum 
Ausdruck gebracht wird. 
 
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
_Johannes P. Huth_ 
 
Johannes P. Huth, geboren 1960, studierte 
Volkswirtschaftslehre an der London School of Economics 
(Abschluss Bachelor of Science). Anschließend 
besuchte er die University of Chicago, an der er 1986 
einen M.B.A. erwarb. 
 
Von 1986 bis 1991 war Herr Huth bei Salomon Brothers 
tätig, unter anderem als Vice President (M&A) in London 
und New York. 
 
Von 1991 bis 1998 war Herr Huth für Investcorp in 
London als Investmentmanager tätig. Hier wurde er 
Mitglied des Management Committees und übernahm die 
Leitung des Europageschäfts. 
 
Im Jahr 1999 erfolgte der Wechsel zu KKR & Co. Inc. 
Hier verantwortete er unter anderem die Investitionen 
in Wincor Nixdorf, Zumtobel, Demag Holdings, MTU Aero 
Engines, DSD, Selenia, Kion Group, NXP Semiconductors, 
ProSiebenSat.1, BMG, Wild, WMF and SoftwareOne, ETL und 
Hensoldt. Herr Huth ist als internationaler Investor, 
Partner und Leiter von KKR in Europa, Afrika und dem 
Mittleren Osten tätig. 
 
Herr Huth hat langjährige Erfahrung als 
Aufsichtsratsmitglied, unter anderem als 
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
NXP Semiconductors (2006-2019), 
Aufsichtsratsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG 
(2007-2014), Aufsichtsratsvorsitzender der WMF AG 
(2012-2016) und Mitglied des Aufsichtsrats der GfK SE 
(2017-2018). 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
* Hensoldt Holding GmbH, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* SoftwareOne Holding AG, Schweiz, Mitglied des 
  Verwaltungsrats 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Vizepräsident des Kuratoriums des Design 
  Museums in London 
* Mitglied des globalen Beirats der University 
  of Chicago Booth School of Business 
* Gastdozent der Oxford University 
* Aufsichtsratsmitglied, Staedel Museum in 
  Frankfurt 
* Mitglied, Council and Audit Committee, LSE 
* Mitglied und Tresorier, Conseil 
  d'Administration of Musee des Arts Decoratifs, 
  Paris 
 
_Philipp Freise_ 
 
Philipp Freise, geboren 1973, studierte 
Betriebswirtschaftslehre an der WHU (Abschluss: 
Diplomkaufmann). Anschließend studierte er an der 
University of Texas at Austin, McCombs School of 
Business, an der er 1997 den M.B.A. erwarb. Während 
seines Studiums war Herr Freise Stipendiat der 
Studienstiftung des Deutschen Volkes. 
 
Von 1996 bis 1999 war Herr Freise als Engagement 
Manager bei McKinsey & Company in Wien, Frankfurt und 
New York tätig. 
 
1999 gründete Herr Freise die paneuropäische 
Venture-Kapitalbeteiligungsgesellschaft Venturepark 
mit, die er bis 2001 führte. 
 
Im Jahr 2001 erfolgte der Wechsel zu KKR & Co. Inc. 
Dort ist Herr Freise Partner und seit Oktober 2019 auch 
Co-Leiter des Private-Equity-Geschäfts in Europa. 
Gemeinsam mit dem EMEA-Führungsteam baute er das starke 
deutsche Geschäft auf und war federführend an 
Transaktionen wie Demag, DSD, Zumtobel sowie zuletzt 
Axel Springer beteiligt. Seit 2005 fokussierte sich 
Herr Freise zudem auf den Aufbau des Investmentteams 
für Technologie, Medien und Telekommunikation in 
Europa. In dieser Rolle begleitete er zahlreiche 
erfolgreiche Investitionen, darunter BMG Rights 
Management, Fotolia, GetYourGuide, GfK, Leonine, 
Scout24 Schweiz und Trainline. 
 
Herr Freise hat langjährige Erfahrung als 
Aufsichtsratsmitglied, unter anderem als Mitglied des 
Aufsichtsrats bei SBS Broadcasting S.à r.l., 
stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der 
Scout24 Schweiz AG, stellvertretender 
Aufsichtsratsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG, 
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der BMG 
Rights Management GmbH sowie Aufsichtsratsvorsitzender 
der Fotolia Inc. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
* GfK SE, stellvertretender Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Leonine Holding GmbH, Mitglied des Beirats 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Vorstand der Gesellschaft der Freunde von 
  Bayreuth 
* Mitglied des "Agenda Council on the Future of 
  Financing and Capital" des WEF 
 
_Franziska Kayser_ 
 
Franziska Kayser, geboren 1987, studierte 
Volkswirtschaftslehre an der McGill University im 
kanadischen Montreal und schloss das Studium 2008 mit 
First Class Honours ab. 
 
Nach ihrem Studium begann Frau Kayser ihre Karriere im 
Investmentbanking der Credit Suisse in London. 
 
Im Jahr 2011 wechselte Frau Kayser zu KKR & Co. Inc. 
Dort ist sie seither Mitglied des Investmentteams für 
Technologie, Medien und Telekommunikation in der 
EMEA-Region. Während ihrer Zeit bei KKR begleitete Frau 
Kayser zahlreiche Investitionen, unter anderem in GfK, 
Trainline, Scout24 Schweiz, SMCP und Wild Flavors. 
 
Von 2015 bis 2019 war sie Mitglied des Aufsichtsrats 
von Trainline. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
* GfK SE, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Keine 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Mitglied bei "Level 20 - Women in Private 
  Equity" 
 
Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den 
Kandidaten - davon aus, dass sie jeweils den zu 
erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7* 
 
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
(nachfolgend der "Vertrag") zwischen der Axel Springer 
SE (als herrschende Gesellschaft) und der CeleraOne 
GmbH (als beherrschte Gesellschaft) hat folgenden 
wesentlichen Inhalt: 
 
- Die Leitung der CeleraOne GmbH wird der Axel 
  Springer SE unterstellt. Die Axel Springer SE 
  ist berechtigt, der Geschäftsführung der 
  CeleraOne GmbH hinsichtlich der Leitung der 
  Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die 
  Geschäftsführung der CeleraOne GmbH ist 
  verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. 
- Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 (bzw., 
  falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 
  2020 in das Handelsregister des Sitzes der 
  CeleraOne GmbH eingetragen werden sollte, 
  beginnend mit dem Geschäftsjahr, in welchem 
  der Vertrag im Handelsregister des Sitzes der 
  CeleraOne GmbH eingetragen wird) ist die 
  CeleraOne GmbH verpflichtet, ihren ganzen nach 
  den handelsrechtlichen Vorschriften 
  ermittelten Gewinn unter sinngemäßer 
  Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils 
  gültigen Fassung an die Axel Springer SE 
  abzuführen. 
- Die CeleraOne GmbH kann mit Zustimmung der 
  Axel Springer SE Beträge aus dem 
  Jahresüberschuss insoweit in andere 
  Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, 
  wie dies handelsrechtlich zulässig und bei 
  vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
  wirtschaftlich begründet ist. Während der 
  Dauer des Vertrags gebildete andere 
  Gewinnrücklagen sind - soweit gesetzlich 
  zulässig - auf Verlangen der Axel Springer SE 
  aufzulösen und zum Ausgleich eines 
  Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn 
  abzuführen. 
- Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung 
  sonstiger Rücklagen - auch soweit sie während 
  der Vertragsdauer gebildet wurden - oder ihre 
  Heranziehung zum Ausgleich eines 
  Jahresfehlbetrags ist ausgeschlossen; gleiches 
  gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer 
  etwa vorhandenen Gewinnvortrag. 
- Die Axel Springer SE hat die Verluste der 
  CeleraOne GmbH entsprechend den Vorschriften 
  des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
  Fassung zu übernehmen. 
- Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der 
  Zustimmung der Hauptversammlung der Axel 
  Springer SE und der Zustimmung der 
  Gesellschafterversammlung der CeleraOne GmbH 
  und wird mit Eintragung im Handelsregister der 
  CeleraOne GmbH wirksam. Die 
  Gesellschafterversammlung der CeleraOne GmbH 
  hat bereits ihre Zustimmung erteilt. Die 
  Gewinnabführungsverpflichtung und die 
  Verlustausgleichspflicht gelten erstmals ab 
  Beginn des Geschäftsjahrs der CeleraOne GmbH, 
  in dem der Vertrag wirksam wird. 
- Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
  abgeschlossen. Er kann mit einer 
  Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des 
  Geschäftsjahres der CeleraOne GmbH gekündigt 
  werden, frühestens jedoch zum Ende des 
  Geschäftsjahres, welches mindestens fünf (5) 
  volle Zeitjahre nach Beginn des 
  Geschäftsjahres der CeleraOne GmbH, in dem 
  dieser Vertrag mit Eintragung im 
  Handelsregister der CeleraOne GmbH wirksam 
  wird, abläuft. 
- Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus 
  wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
  Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als 
  wichtiger Grund gilt insbesondere die 
  Veräußerung oder Einbringung von Anteilen 
  an der CeleraOne GmbH durch die Axel Springer 
  SE, jeweils soweit hierdurch die finanzielle 
  Eingliederung der CeleraOne GmbH in die Axel 
  Springer SE i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
  KStG wegfällt, die Verschmelzung, Spaltung 
  oder Liquidation der CeleraOne GmbH oder der 
  Axel Springer SE und die Umwandlung der 
  CeleraOne GmbH in eine Rechtsform, die nicht 
  Organgesellschaft i.S.d. § 14 KStG sein kann. 
 
Der Vorstand der Axel Springer SE hat zu dem Vertrag 
gemäß § 293a AktG zusammen mit der 
Geschäftsführung der CeleraOne GmbH einen gemeinsamen 
Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Vertrags 
und sein Inhalt im Einzelnen rechtlich und 
wirtschaftlich erläutert und begründet werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)

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