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Hauptversammlungen in Zeiten von Corona?

In diesen Wochen läuft - zumindest unter normalen Umständen - traditionell die Hauptversammlungssaison an. Sofern die Versammlungen überhaupt aufgrund des Coronavirus stattfinden können - wovon eigentlich nicht mehr auszugehen ist - werden diese für die Vorstände und Aufsichtsräte wahrlich kein Zuckerschlecken. Die Fragen der Aktionäre sind so zahlreich wie noch nie, denn die Herausforderungen und leider auch die hausgemachten Probleme in den Unternehmen sind in ihrer Vielzahl, aber auch in ihrer Tiefe einzigartig.

Großveranstaltungen und soziale Kontakte meiden

Allerdings stellt sich in der Tat zunächst die Frage, ob die Hauptversammlungen in die-sem Jahr überhaupt so umgesetzt werden dürfen und sollten, wie wir dies gewohnt sind. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bereits deutlich gemacht, dass seines Erachtens Großveranstaltungen und auch sonst soziale Kontakte nicht wie gewohnt stattfinden sollen, sondern eingestellt gehören. Dem kann man allein zustimmen. Und tatsächlich werden Hauptversammlungen richtiger- und konsequenterweise abgesagt. Daimler oder Continental haben es vorgemacht.

Hauptversammlung kein "normales" Event

Bei der Hauptversammlung handelt es sich allerdings nicht um eine "normale" Veranstaltung. Eine Verschiebung hat weitreichende Konsequenzen. Zunächst gibt das Aktiengesetz vor, dass die Hauptversammlung in den ersten acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattzufinden hat. Wird von dieser Acht-Monats-Frist abgewichen, steht ein Zwangsgeld zur Diskussion, wobei dieses gerade im Falle einer Verschiebung wegen des Coronavirus wohl kaum zu erwarten ist. Aktuell werden die Hauptversammlungen aber auch deshalb erst einmal auf Juli oder August verschoben.

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