Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Deutschland im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf einschneidende Maßnahmen eingeschworen. Sie verteidigte die beschlossene weitreichende Stilllegung des öffentlichen Lebens zur Vermeidung von engen Kontakten mit der Notwendigkeit, Leben zu schützen. Das Wirtschaftsleben soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Dafür werden aber Läden abgesehen von Lebensmittelgeschäften geschlossen und Versammlungsstätten geschlossen.
"Das sind Maßnahmen, die es in unserem Lande so noch nicht gegeben hat, die natürlich einschneidend sind", erklärte Merkel am Montag nach Gesprächen mit den Ministerpräsidenten.
"Aber sie sind im Augenblick notwendig, um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und damit auch die Zahl der Erkrankungen und damit auch die Zahl der schweren Erkrankungen zu reduzieren und unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern."
Sie hoffe auf ein Einsehen der Menschen für die notwendigen Maßnahmen, die auch die Schließung von Schulen, Kitas und Spielplätzen sowie das Verbot von Gottesdiensten vorsehen. Urlaubsreisen ins In- und Ausland werden verboten.
"Wir kommen desto schneller durch diese Phase durch, je mehr sich jeder Einzelne an diese Auflagen und diese Regelungen hält. Ich glaube, wir wollen alle möglichst schnell hindurchkommen", so Merkel.
Man werde sich auf den Rat der Wissenschaft halten bei der Dauer der Einschränkungen.
Zu den vereinbarten Maßnahmen zählen die Schließungen einer Vielzahl von Geschäften, von Kinos, Theatern, Museen, Schwimmbädern, Sportstätten und Bordellen.
Supermärkte und andere Läden für Versorgungsgüter bleiben hingegen offen. Auch sollen Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel von dem Verbot ausgenommen sein.
Verboten werden hingegen Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Das gleiche gilt für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
Außerdem sollen neue Besuchsregelungen erlassen werden, um die Risikogruppe der Älteren und Kranken in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser für eine Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
Auch sollen Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können dürfen.
(Mitarbeit: Petra Sorge)
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March 16, 2020 13:37 ET (17:37 GMT)
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