KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verschobene Urteile, abgesagte Verhandlungen, Richter im Homeoffice - die Ausbreitung des Coronavirus zwingt auch die Gerichte und Justizbehörden zu einschneidenden Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verlegte am Montag die Verkündung eines wichtigen Urteils vom 24. März auf den 5. Mai. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagte erste Verhandlungen ab. In Baden-Württemberg werden nur noch wichtige Prozesse verhandelt und die meisten Angestellten und Beamten nach Hause geschickt. Auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen kommt es zu Einschränkungen.
Das Verfassungsgericht hatte eigentlich am Dienstag kommender Woche sein Urteil zu den milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) verkünden wollen. Im Raum steht der Vorwurf, dass die EZB damit verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. Dieser Termin sei "zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt", teilte das Gericht mit.
Am Bundesgerichtshof (BGH) wurden am Montag mehrere für diese Woche angesetzte Verhandlungstermine aufgehoben. Die Entscheidung hätten die jeweiligen Senatsvorsitzenden getroffen, sagte eine Sprecherin des obersten Zivil- und Strafgerichts mit Hauptsitz in Karlsruhe und Außenstelle in Leipzig. "Unser primäres Ziel ist es, die persönlichen Kontakte zu verringern." Die Reduzierung der Verhandlungen sei eine Möglichkeit. Die Lage werde jeden Tag neu bewertet. Die Durchführbarkeit von Haftprüfungen müsse aber gewährleistet bleiben.
Auf Landesebene in Baden-Württemberg wird der Betrieb nach den Worten von Justizminister Guido Wolf (CDU) stark beschränkt, aber nicht eingestellt. Ermittlungsrichter würden ebenso weiterarbeiten wie Haftrichter, auch eilige Familiensachen würden entschieden. Verhandlungen, die stattfinden müssten, seien weiter öffentlich. Die Richterinnen und Richter könnten über die elektronische Akte der Gerichtsstandorte vollwertig mobil im Homeoffice arbeiten.
In Bayern sollen an den Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof in München habe dazu aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen, sagte ein Sprecher des Münchner Verwaltungsgerichts. Auch an Zivilgerichten wie dem Landgericht München I fallen nach Angaben einer Sprecherin Verhandlungen aus.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium wollte sich am Dienstag mit Vertretern der Gerichte im Land beraten. Ziel aller Maßnahmen müsse die Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sein, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Einzelne Gerichte in dem Bundesland haben bereits reagiert. "Die Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben", teilte zum Beispiel das Kölner Oberlandesgericht mit. Wichtig sei, auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
Das Bundesjustizministerium in Berlin erklärte auf Anfrage, welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen würden, liege im Verantwortungsbereich des jeweiligen Gerichts. Auch bei den Strafgerichten sei die Unterbrechung laufender Hauptverhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich - ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit allerdings nicht. Es könne aber zum Beispiel die Zahl der Zuschauerplätze reduziert werden.
Das Landgericht Bonn will den laufenden Cum-Ex-Prozess abkürzen. Er müsse angesichts der Corona-Epidemie zu einem schnellen Abschluss gebracht werden, teilte das Gericht am Montag mit. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung bei vier von fünf Banken verzichten. Angeklagt sind zwei britische Ex-Aktienhändler. Sie sollen einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben./sem/DP/fba
Das Verfassungsgericht hatte eigentlich am Dienstag kommender Woche sein Urteil zu den milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) verkünden wollen. Im Raum steht der Vorwurf, dass die EZB damit verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. Dieser Termin sei "zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt", teilte das Gericht mit.
Am Bundesgerichtshof (BGH) wurden am Montag mehrere für diese Woche angesetzte Verhandlungstermine aufgehoben. Die Entscheidung hätten die jeweiligen Senatsvorsitzenden getroffen, sagte eine Sprecherin des obersten Zivil- und Strafgerichts mit Hauptsitz in Karlsruhe und Außenstelle in Leipzig. "Unser primäres Ziel ist es, die persönlichen Kontakte zu verringern." Die Reduzierung der Verhandlungen sei eine Möglichkeit. Die Lage werde jeden Tag neu bewertet. Die Durchführbarkeit von Haftprüfungen müsse aber gewährleistet bleiben.
Auf Landesebene in Baden-Württemberg wird der Betrieb nach den Worten von Justizminister Guido Wolf (CDU) stark beschränkt, aber nicht eingestellt. Ermittlungsrichter würden ebenso weiterarbeiten wie Haftrichter, auch eilige Familiensachen würden entschieden. Verhandlungen, die stattfinden müssten, seien weiter öffentlich. Die Richterinnen und Richter könnten über die elektronische Akte der Gerichtsstandorte vollwertig mobil im Homeoffice arbeiten.
In Bayern sollen an den Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof in München habe dazu aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen, sagte ein Sprecher des Münchner Verwaltungsgerichts. Auch an Zivilgerichten wie dem Landgericht München I fallen nach Angaben einer Sprecherin Verhandlungen aus.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium wollte sich am Dienstag mit Vertretern der Gerichte im Land beraten. Ziel aller Maßnahmen müsse die Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sein, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Einzelne Gerichte in dem Bundesland haben bereits reagiert. "Die Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben", teilte zum Beispiel das Kölner Oberlandesgericht mit. Wichtig sei, auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
Das Bundesjustizministerium in Berlin erklärte auf Anfrage, welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen würden, liege im Verantwortungsbereich des jeweiligen Gerichts. Auch bei den Strafgerichten sei die Unterbrechung laufender Hauptverhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich - ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit allerdings nicht. Es könne aber zum Beispiel die Zahl der Zuschauerplätze reduziert werden.
Das Landgericht Bonn will den laufenden Cum-Ex-Prozess abkürzen. Er müsse angesichts der Corona-Epidemie zu einem schnellen Abschluss gebracht werden, teilte das Gericht am Montag mit. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung bei vier von fünf Banken verzichten. Angeklagt sind zwei britische Ex-Aktienhändler. Sie sollen einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben./sem/DP/fba
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