DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-03-18 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ISRA VISION AG Darmstadt - WKN 548 810 (nicht eingeliefert) - - WKN A254W6 (eingeliefert) - - ISIN DE0005488100 (nicht eingeliefert) - - ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) - Nachdem die Hauptversammlung am 17. März 2020 wegen der Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich Coronavirus nicht stattfinden konnte und dieser Termin deshalb abgesagt werden musste, werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zu der am Montag, dem 27. April 2020, um 10:30 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im Maritim Hotel Darmstadt, Rheinstraße 105, 64295 Darmstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 (IFRS), des Konzernlageberichts, des dem Aufsichtsrat vorgelegten Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 28. Januar 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich. Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht, der dem Aufsichtsrat vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 21.303.627,22 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 3.939.613,92 Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie und Vortrag des EUR 17.364.013,30 Restbetrags auf neue Rechnung *Bilanzgewinn * *EUR 21.303.627,22* Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 28. Januar 2020, dem Tag der Feststellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 21.886.744,00 eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 30. April 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung steht Herrn Enis Ersü, Darmstadt, solange er am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung). Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von seinem Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu machen, sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2020 enden jeweils die Amtszeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues und die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Professor Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle, Herrn Dr. Burkhard Bonsels und Herrn Dr. Hans-Peter Sollinger. Der Aufsichtsrat schätzt die Arbeit dieser Mitglieder sehr und begrüßt die Bereitschaft zu einer weiteren Amtszeit. Sie sollen daher für eine weitere volle Amtszeit von rund fünf Jahren gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp-Engineering AG, wohnhaft in Lahnstein b) Herrn Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, ehemaliger Professor der TU Darmstadt und Gründungsmitglied der ISRA VISION Systemtechnik GmbH, wohnhaft in Roßdorf c) Herrn Dr. Burkhard Bonsels, Managing Partner der Athanor Capital Partners GmbH, wohnhaft in Seeheim d) Herrn Dr. Hans-Peter Sollinger, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Voith AG; wohnhaft in Heidenheim an der Brenz. Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, demnach für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können. Mit Bezug auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den unter Buchstabe a) bis d) zur Wahl Vorgeschlagenen einerseits und den Gesellschaften des ISRA VISION-Konzerns, den Organen der ISRA VISION AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der ISRA VISION AG beteiligten Aktionär andererseits bestehen. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, Herrn Dr. Ing. H.c. Heribert J. Wiedenhues erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
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March 18, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)