DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.04.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-03-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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ISRA VISION AG Darmstadt - WKN 548 810 (nicht
eingeliefert) -
- WKN A254W6 (eingeliefert) - - ISIN DE0005488100 (nicht
eingeliefert) -
- ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) -
Nachdem die Hauptversammlung am 17. März 2020 wegen der
Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich Coronavirus nicht
stattfinden konnte und dieser Termin deshalb abgesagt
werden musste, werden die Aktionäre unserer Gesellschaft
hiermit herzlich zu der am
Montag, dem 27. April 2020, um 10:30 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im Maritim Hotel
Darmstadt,
Rheinstraße 105,
64295 Darmstadt,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2019 und des Lageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2019
(IFRS), des Konzernlageberichts, des dem
Aufsichtsrat vorgelegten
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 28. Januar
2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den
Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung
des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist somit nicht erforderlich. Jahresabschluss,
Konzernabschluss, Lagebericht,
Konzernlagebericht, der dem Aufsichtsrat
vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind
vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und
§ 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen
dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu
einer Beschlussfassung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR
21.303.627,22 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 3.939.613,92
Dividende von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
und Vortrag des EUR 17.364.013,30
Restbetrags auf neue
Rechnung
*Bilanzgewinn * *EUR
21.303.627,22*
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung
vorzutragende Restbetrag in vorstehendem
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren
auf dem am 28. Januar 2020, dem Tag der
Feststellung des Jahresabschlusses,
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von
EUR 21.886.744,00 eingeteilt in ebenso viele
Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet, der
unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die
Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und
damit die Dividendensumme vermindert, erhöht
sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf
neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, also am 30. April 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses
vor, die RSM GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019/2020 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs.
6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes (AktG) und § 9 Abs. 1 Satz 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre
zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung steht Herrn Enis Ersü, Darmstadt,
solange er am Grundkapital der Gesellschaft
beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den
Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen
Aufsichtsratsmitglieder werden von der
Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der
Satzung). Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von
seinem Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat
zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu machen,
sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von
der Hauptversammlung zu wählen.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
27. April 2020 enden jeweils die Amtszeiten des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Ing. h.c.
Heribert J. Wiedenhues und die Amtszeiten der
Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Professor Dr.
rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle, Herrn Dr.
Burkhard Bonsels und Herrn Dr. Hans-Peter
Sollinger. Der Aufsichtsrat schätzt die Arbeit
dieser Mitglieder sehr und begrüßt die
Bereitschaft zu einer weiteren Amtszeit. Sie
sollen daher für eine weitere volle Amtszeit von
rund fünf Jahren gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen:
a) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J.
Wiedenhues, ehemaliges Mitglied des
Vorstands der ThyssenKrupp-Engineering
AG, wohnhaft in Lahnstein
b) Herrn Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Ing.
Henning Tolle, ehemaliger Professor der
TU Darmstadt und Gründungsmitglied der
ISRA VISION Systemtechnik GmbH, wohnhaft
in Roßdorf
c) Herrn Dr. Burkhard Bonsels, Managing
Partner der Athanor Capital Partners
GmbH, wohnhaft in Seeheim
d) Herrn Dr. Hans-Peter Sollinger,
ehemaliges Mitglied des Vorstands der
Voith AG; wohnhaft in Heidenheim an der
Brenz.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht
mitgerechnet wird, demnach für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024
beschließt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 DCGK in der Fassung vom 7. Februar
2017 versichert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit
aufbringen können.
Mit Bezug auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) wird erklärt,
dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine
für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen den unter
Buchstabe a) bis d) zur Wahl Vorgeschlagenen
einerseits und den Gesellschaften des ISRA
VISION-Konzerns, den Organen der ISRA VISION AG
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10
% der stimmberechtigten Aktien an der ISRA
VISION AG beteiligten Aktionär andererseits
bestehen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist
vorgesehen, Herrn Dr. Ing. H.c. Heribert J.
Wiedenhues erneut zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu wählen.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
über die Mitgliedschaften der vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
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March 18, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
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