LUKB richtet Generalversammlung 2020 neu aus
LUKB setzt COVID-19-Verordnung 2 um
Luzern, 19. März 2020 - Gestützt auf die Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) führt die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) ihre ordentliche Generalversammlung vom 8. April 2020 unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre durch. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen wollen, müssen dies mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter tun.
Gemäss der Verordnung 2 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020 ist es verboten, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Das betrifft auch die Generalversammlung der LUKB.
Durchführung der Generalversammlung unter Ausschluss der Aktionäre an neuem Ort
Gemäss den Vorgaben von Art. 6a COVID-19 führt die LUKB ihre ordentliche Generalversammlung 2020 vom 8. April 2020 neu unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionären am Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank durch. Die Angaben in der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre bezüglich Ort und Zeit der Durchführung sowie zum Programm der Generalversammlung sind aufgehoben. Die Traktandenliste und alle Anträge bleiben unverändert.
Ausübung Stimm- und Wahlrecht
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen wollen, müssen dies mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter tun - entweder schriftlich auf dem Postweg bis am 7. April 2020 (Posteingang beim Aktienregister) oder elektronisch bis am 6. April 2020, 23.59 Uhr. Die entsprechenden Formulare haben alle per 2. März 2020 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre bereits erhalten oder werden sie nach Buchschluss vom 25. März 2020 in einem Nachversand noch erhalten. Bei Fragen zu den Unterlagen hilft die LUKB-GV-Hotline +41 41 206 29 91 gerne weiter.
Konsumationsgutschein für Instruktionsabgabe
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimm- und Wahlrecht mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben, erhalten ab dem 9. April 2020 von der LUKB als Dankeschön einen Konsumationsgutschein des Luzerner Gastronomieunternehmens Tavolago AG in der Höhe von 30 Franken zugestellt.
Kontaktperson
Daniel von Arx, Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Luzerner Kantonalbank AG, Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern
Telefon direkt +41 41 206 30 30, kommunikation@lukb.ch
lukb.ch, twitter.com/LuzernerKB