Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Die Familienunternehmen fordern von der Politik, dass bei den geplanten Änderungen des Insolvenzrechts wegen der Corona-Krise die Zahlungsunfähigkeit und nicht die Überschuldung als Insolvenzkriterium herangezogen werden sollte.
Liquidität sei die beste Medizin für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Aber "die von der Bundesregierung zugesagten unbegrenzten Kredite werden viele Unternehmen in Überschuldung und Insolvenz treiben", so Reinhold von Eben-Worlee, Präsident des Verbands Die Familienunternehmer. Würden diese nicht binnen drei Wochen angezeigt, gehe die Insolvenzverschleppung mit der persönlichen Strafverfolgung und Haftung der Geschäftsführer einher.
"Hier muss das Bundesjustizministerium dringend das Insolvenzrecht anpassen, indem es die sogenannte Insolvenzantragspflicht eine gewisse Zeit aussetzt, wenn der Insolvenzgrund auf die Corona-Epidemie zurückzuführen ist und begründete Aussicht auf eine Sanierung des betroffenen Unternehmens besteht", so Eben-Worlee.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat bereits angedeutet, dass sie Insolvenzantragspflicht aussetzen will. Das Handelsblatt berichtet am Donnerstag, dass eine Stichtagsregelung geplant ist, bei der die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens vom 13. März als Maßstab gelten soll. "Ist die Insolvenzreife am oder nach dem 13. März 2020 eingetreten, so wird vermutet, dass sie auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht", heißt es laut Handelsblatt im den Gesetzentwurf des Justizministeriums. Das SPD-geführte Haus konnte nicht zu einer Stellungnahme erreicht werden.
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March 19, 2020 09:37 ET (13:37 GMT)
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