DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-03-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Siltronic AG München WKN: WAF300 ISIN: DE000WAF3001 Vertagung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die auf den 23. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG wird vor dem Hintergrund der sich stark ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) abgesagt und vertagt. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. März 2020 ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung soll auf einen neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen Geschäftsjahres angesetzt werden. Hierzu erfolgt zeitgerecht eine erneute Einberufung der Hauptversammlung. München, 18. März 2020 *Siltronic AG* _Der Vorstand_ 2020-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Siltronic AG Hanns-Seidel-Platz. 4 81737 München Deutschland E-Mail: investor.relations@siltronic.com Internet: http://www.siltronic.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service 1001921 2020-03-19
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)