DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.04.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-03-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Siltronic AG München WKN: WAF300
ISIN: DE000WAF3001 Vertagung der ordentlichen
Hauptversammlung 2020
Die auf den 23. April 2020 einberufene ordentliche
Hauptversammlung der Siltronic AG wird vor dem
Hintergrund der sich stark ausbreitenden Infektionen
mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) abgesagt und vertagt.
Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. März 2020
ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung soll auf
einen neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich
vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen
Geschäftsjahres angesetzt werden. Hierzu erfolgt
zeitgerecht eine erneute Einberufung der
Hauptversammlung.
München, 18. März 2020
*Siltronic AG*
_Der Vorstand_
2020-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz. 4
81737 München
Deutschland
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Internet: http://www.siltronic.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1001921 2020-03-19
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
