Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta013/20.03.2020/12:30) - - Addiko Bank AG Wien FN 350921 k, ISIN AT000ADDIKO0
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Aufgrund der zuletzt von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus, wissen wir am heutigen Tage noch nicht, ob wir die Hauptversammlung am 21. April 2020 abhalten können.
Der Vorstand hofft, dass sich die Lage in Österreich bis dahin gebessert hat und die dann geltenden behördlichen Auflagen (Beschränkung der Teilnehmerzahl) die Durchführung einer Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 21. April 2020 möglich machen.
Unter diesen Prämissen erfolgt die gegenständliche Einberufung der kommenden Hauptversammlung.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen auf eine persönliche Teilnahme in der Hauptversammlung zu verzichten, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter des IVA eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen (siehe Abschnitt IV. dieser Einberufung).
Addiko Bank AG stellt sicher, dass sämtliche Anforderungen, Empfehlungen und beste Verfahren zur räumlichen Distanzierung der anwesenden Teilnehmer bei Durchführung der Hauptversammlung umgesetzt werden.
Der Vorstand der Addiko Bank AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung kurzfristig abzusagen, sollte dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein.
Der Vorstand
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Hiermit berufen wir die 1. ordentliche Hauptversammlung der Addiko Bank AG am Dienstag, dem 21. April 2020, um 10:30 Uhr, in den Wiener Börsensälen in 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34, ein.
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I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellen Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
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II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 31. März 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.addiko.com/de unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zugänglich: * Jahresabschluss samt Lagebericht, * Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Vergütungspolitik über die Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder, * Vergütungspolitik über die Grundsätze für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
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III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 16. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß Punkt 17.6 genügen lässt Per Telefax: +43 1 8900 500-80 Per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000ADDIKO0, * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.
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Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.
Die Addiko Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
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IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 1 8900 500- 80
Per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 20. April 2020, 16:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.addiko.com/de unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 20, 2020 07:30 ET (11:30 GMT)
Wien (pta013/20.03.2020/12:30) - - Addiko Bank AG Wien FN 350921 k, ISIN AT000ADDIKO0
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Aufgrund der zuletzt von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus, wissen wir am heutigen Tage noch nicht, ob wir die Hauptversammlung am 21. April 2020 abhalten können.
Der Vorstand hofft, dass sich die Lage in Österreich bis dahin gebessert hat und die dann geltenden behördlichen Auflagen (Beschränkung der Teilnehmerzahl) die Durchführung einer Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 21. April 2020 möglich machen.
Unter diesen Prämissen erfolgt die gegenständliche Einberufung der kommenden Hauptversammlung.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen auf eine persönliche Teilnahme in der Hauptversammlung zu verzichten, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter des IVA eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen (siehe Abschnitt IV. dieser Einberufung).
Addiko Bank AG stellt sicher, dass sämtliche Anforderungen, Empfehlungen und beste Verfahren zur räumlichen Distanzierung der anwesenden Teilnehmer bei Durchführung der Hauptversammlung umgesetzt werden.
Der Vorstand der Addiko Bank AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung kurzfristig abzusagen, sollte dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein.
Der Vorstand
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Hiermit berufen wir die 1. ordentliche Hauptversammlung der Addiko Bank AG am Dienstag, dem 21. April 2020, um 10:30 Uhr, in den Wiener Börsensälen in 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34, ein.
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I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellen Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
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II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 31. März 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.addiko.com/de unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zugänglich: * Jahresabschluss samt Lagebericht, * Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Vergütungspolitik über die Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder, * Vergütungspolitik über die Grundsätze für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
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III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 16. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß Punkt 17.6 genügen lässt Per Telefax: +43 1 8900 500-80 Per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000ADDIKO0, * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. April 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.
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Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.
Die Addiko Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
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IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 1 8900 500- 80
Per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 20. April 2020, 16:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.addiko.com/de unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 20, 2020 07:30 ET (11:30 GMT)