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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.05.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*HINWEIS* 
 
Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen 
Lebens zur Verhinderung der Ausbreitung des 
Coronavirus (Covid-19) kann nach derzeitiger 
Rechtslage die Hauptversammlung möglicherweise 
nicht stattfinden. Dies kann sich jedoch ändern, 
deshalb wird die Hauptversammlung zum 13. Mai 
2020 einberufen. Bitte prüfen Sie 
regelmäßig die Webseite unserer 
Gesellschaft im Hinblick auf mögliche 
Änderungen, insbesondere Verschiebung oder 
Absage des Hauptversammlungstermins. 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund Einladung 
zur 21. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
unsere 21. ordentliche Hauptversammlung findet am 
Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 10:00 Uhr bei der Elmos 
Semiconductor AG, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 
Dortmund, statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2019, des zusammengefassten Lageberichts des 
    Vorstands für die Elmos Semiconductor 
    Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2019* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich 
    des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß 
    § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG a.F. zu den 
    übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a Abs. 1 
    bzw. § 315a Abs. 1 HGB a.F.) sind von der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in 
    der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der 
    Aktionäre zugänglich gemacht. Entsprechend den 
    gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 
    1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
    Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
    bereits gebilligt hat. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei 
    der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 
    2019 in Höhe von 201.957.971,28 Euro einen Betrag 
    in Höhe von 10.209.947,28 Euro zur Ausschüttung 
    einer Dividende von 0,52 Euro je Aktie zu verwenden 
    und den Restbetrag in Höhe von 191.748.024,00 Euro 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
    von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
    (468.999 Stück), die nicht dividendenberechtigt 
    sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, 
    wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
    angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
    gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,52 
    Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege 
    der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
    Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
    Geschäftsjahres 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
    Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Düsseldorf, zum 
 
    a) Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2020 sowie 
    b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
       des Zwischenberichts für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 
 
    zu bestellen. 
6.  *Umwandlung der Elmos Semiconductor 
    Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft 
    (* _Societas Europaea_ *, SE)* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende 
    Beschlussfassung vor, wobei gemäß § 124 Abs. 3 
    Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur 
    Bestellung des Abschlussprüfers für das erste 
    Geschäftsjahr der künftigen Elmos Semiconductor SE 
    (§ 8 des Umwandlungsplans) unterbreitet: 
 
    Dem Umwandlungsplan vom 5. März 2020 (Urkunde des 
    Notars Dr. Thorsten Mätzig mit Amtssitz in 
    Dortmund, Urkundenrolle-Nr. 262/2020) über die 
    Umwandlung der Elmos Semiconductor 
    Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft 
    (_Societas Europaea_, SE) wird zugestimmt; die dem 
    Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der 
    Elmos Semiconductor SE wird genehmigt. 
 
    Der Umwandlungsplan und die Satzung der Elmos 
    Semiconductor SE sind im Anschluss an die 
    Tagesordnung abgedruckt. 
7.  *Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der SE* 
 
    Die Ämter sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder 
    der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft enden 
    mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 
    vorgesehenen Umwandlung der Elmos Semiconductor 
    Aktiengesellschaft in eine Europäische 
    Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE), d.h. 
    mit Eintragung der Umwandlung in das 
    Handelsregister der Elmos Semiconductor 
    Aktiengesellschaft. 
 
    Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE wird 
    sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzen; vier der 
    Mitglieder sind durch die Anteilseigner und zwei 
    als Vertreter der Arbeitnehmer zu bestellen (Art. 
    40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 
    Abs. 3 SEBG, Vereinbarung über die Beteiligung der 
    Mitarbeiter in der Elmos Semiconductor SE zwischen 
    der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und dem 
    Besonderen Verhandlungsgremium der Elmos 
    Semiconductor Aktiengesellschaft vom 30. September 
    2019 (Beteiligungsvereinbarung) und § 7 Abs. 1 der 
    Satzung der Elmos Semiconductor SE). 
 
    Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Elmos 
    Semiconductor SE endet mit Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
    erste Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE 
    beschließt, spätestens aber nach drei Jahren 
    (§ 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Elmos 
    Semiconductor SE, § 30 Abs. 3 AktG i.V.m. Art. 9 
    Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, 
    Beteiligungsvereinbarung). 
 
    Die beiden Arbeitnehmervertreter im ersten 
    Aufsichtsrat wurden bereits durch die 
    Beteiligungsvereinbarung bestellt. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter 
    lit. a) bis d) genannten Personen als Vertreter der 
    Anteilseigner zu Mitgliedern des ersten 
    Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE für eine 
    Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu 
    wählen, die über die Entlastung für das erste 
    Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE 
    entscheidet, längstens jedoch für drei Jahre: 
 
    a) *Dr. Klaus Weyer*, Diplom-Physiker, 
       Management Consultant, wohnhaft in 
       Penzberg, 
    b) *Prof. Dr. Günter Zimmer*, 
       Diplom-Physiker, Universitätsprofessor 
       i.R., wohnhaft in Duisburg, 
    c) *Dr. Gottfried H. Dutiné*, 
       Diplom-Ingenieur, selbstständiger 
       Unternehmensberater, wohnhaft in Kleve, 
       und 
    d) *Dr. Klaus Egger*, Diplom-Ingenieur, 
       selbstständiger Unternehmensberater, 
       wohnhaft in Steyr-Gleink, 
       Österreich. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat der Gesellschaft für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele und Grundsätze. 
    Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
    erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium 
    an. 
 
    Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Dr. 
    Klaus Weyer und Prof. Dr. Günter Zimmer aufgrund 
    ihrer jeweils wesentlichen Beteiligung an der 
    Gesellschaft in einer persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, die nach 
    Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 
    (DCGK) offengelegt werden sollen. Nähere Angaben zu 
    den Beteiligungen von Dr. Klaus Weyer (Weyer 
    Beteiligungsgesellschaft mbH) und Prof. Dr. Günter 
    Zimmer (ZOE-VVG GmbH) sind nachzulesen im 
    Geschäftsbericht 2019 auf Seite 47. 
 
    Sämtliche der hier vorgeschlagenen Personen sind 
    bereits Vorsitzender, stellvertretender 
    Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der 
    Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und stehen 
    daher in einer geschäftlichen Beziehung zur 
    Gesellschaft und ihrem Organ Aufsichtsrat. 
 

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March 20, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)

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