DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.05.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-20 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
*HINWEIS*
Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen
Lebens zur Verhinderung der Ausbreitung des
Coronavirus (Covid-19) kann nach derzeitiger
Rechtslage die Hauptversammlung möglicherweise
nicht stattfinden. Dies kann sich jedoch ändern,
deshalb wird die Hauptversammlung zum 13. Mai
2020 einberufen. Bitte prüfen Sie
regelmäßig die Webseite unserer
Gesellschaft im Hinblick auf mögliche
Änderungen, insbesondere Verschiebung oder
Absage des Hauptversammlungstermins.
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund Einladung
zur 21. ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere 21. ordentliche Hauptversammlung findet am
Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 10:00 Uhr bei der Elmos
Semiconductor AG, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227
Dortmund, statt.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2019, des zusammengefassten Lageberichts des
Vorstands für die Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019*
Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß
§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG a.F. zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a Abs. 1
bzw. § 315a Abs. 1 HGB a.F.) sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in
der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der
Aktionäre zugänglich gemacht. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2019 in Höhe von 201.957.971,28 Euro einen Betrag
in Höhe von 10.209.947,28 Euro zur Ausschüttung
einer Dividende von 0,52 Euro je Aktie zu verwenden
und den Restbetrag in Höhe von 191.748.024,00 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
(468.999 Stück), die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,52
Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege
der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des
Zwischenberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum
a) Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 sowie
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2020
zu bestellen.
6. *Umwandlung der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft
(* _Societas Europaea_ *, SE)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende
Beschlussfassung vor, wobei gemäß § 124 Abs. 3
Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur
Bestellung des Abschlussprüfers für das erste
Geschäftsjahr der künftigen Elmos Semiconductor SE
(§ 8 des Umwandlungsplans) unterbreitet:
Dem Umwandlungsplan vom 5. März 2020 (Urkunde des
Notars Dr. Thorsten Mätzig mit Amtssitz in
Dortmund, Urkundenrolle-Nr. 262/2020) über die
Umwandlung der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft
(_Societas Europaea_, SE) wird zugestimmt; die dem
Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der
Elmos Semiconductor SE wird genehmigt.
Der Umwandlungsplan und die Satzung der Elmos
Semiconductor SE sind im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckt.
7. *Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der SE*
Die Ämter sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft enden
mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgesehenen Umwandlung der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft in eine Europäische
Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE), d.h.
mit Eintragung der Umwandlung in das
Handelsregister der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE wird
sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzen; vier der
Mitglieder sind durch die Anteilseigner und zwei
als Vertreter der Arbeitnehmer zu bestellen (Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21
Abs. 3 SEBG, Vereinbarung über die Beteiligung der
Mitarbeiter in der Elmos Semiconductor SE zwischen
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und dem
Besonderen Verhandlungsgremium der Elmos
Semiconductor Aktiengesellschaft vom 30. September
2019 (Beteiligungsvereinbarung) und § 7 Abs. 1 der
Satzung der Elmos Semiconductor SE).
Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Elmos
Semiconductor SE endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
erste Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE
beschließt, spätestens aber nach drei Jahren
(§ 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Elmos
Semiconductor SE, § 30 Abs. 3 AktG i.V.m. Art. 9
Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO,
Beteiligungsvereinbarung).
Die beiden Arbeitnehmervertreter im ersten
Aufsichtsrat wurden bereits durch die
Beteiligungsvereinbarung bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter
lit. a) bis d) genannten Personen als Vertreter der
Anteilseigner zu Mitgliedern des ersten
Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE für eine
Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu
wählen, die über die Entlastung für das erste
Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE
entscheidet, längstens jedoch für drei Jahre:
a) *Dr. Klaus Weyer*, Diplom-Physiker,
Management Consultant, wohnhaft in
Penzberg,
b) *Prof. Dr. Günter Zimmer*,
Diplom-Physiker, Universitätsprofessor
i.R., wohnhaft in Duisburg,
c) *Dr. Gottfried H. Dutiné*,
Diplom-Ingenieur, selbstständiger
Unternehmensberater, wohnhaft in Kleve,
und
d) *Dr. Klaus Egger*, Diplom-Ingenieur,
selbstständiger Unternehmensberater,
wohnhaft in Steyr-Gleink,
Österreich.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat der Gesellschaft für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und Grundsätze.
Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium
an.
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Dr.
Klaus Weyer und Prof. Dr. Günter Zimmer aufgrund
ihrer jeweils wesentlichen Beteiligung an der
Gesellschaft in einer persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, die nach
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017
(DCGK) offengelegt werden sollen. Nähere Angaben zu
den Beteiligungen von Dr. Klaus Weyer (Weyer
Beteiligungsgesellschaft mbH) und Prof. Dr. Günter
Zimmer (ZOE-VVG GmbH) sind nachzulesen im
Geschäftsbericht 2019 auf Seite 47.
Sämtliche der hier vorgeschlagenen Personen sind
bereits Vorsitzender, stellvertretender
Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und stehen
daher in einer geschäftlichen Beziehung zur
Gesellschaft und ihrem Organ Aufsichtsrat.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)
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