DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-03-20 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *HINWEIS* Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) kann nach derzeitiger Rechtslage die Hauptversammlung möglicherweise nicht stattfinden. Dies kann sich jedoch ändern, deshalb wird die Hauptversammlung zum 13. Mai 2020 einberufen. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Webseite unserer Gesellschaft im Hinblick auf mögliche Änderungen, insbesondere Verschiebung oder Absage des Hauptversammlungstermins. Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unsere 21. ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 10:00 Uhr bei der Elmos Semiconductor AG, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 Dortmund, statt. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG a.F. zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB a.F.) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 201.957.971,28 Euro einen Betrag in Höhe von 10.209.947,28 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 191.748.024,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (468.999 Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,52 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum a) Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen. 6. *Umwandlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (* _Societas Europaea_ *, SE)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen Elmos Semiconductor SE (§ 8 des Umwandlungsplans) unterbreitet: Dem Umwandlungsplan vom 5. März 2020 (Urkunde des Notars Dr. Thorsten Mätzig mit Amtssitz in Dortmund, Urkundenrolle-Nr. 262/2020) über die Umwandlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_, SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der Elmos Semiconductor SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan und die Satzung der Elmos Semiconductor SE sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 7. *Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der SE* Die Ämter sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft enden mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Umwandlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE), d.h. mit Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE wird sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzen; vier der Mitglieder sind durch die Anteilseigner und zwei als Vertreter der Arbeitnehmer zu bestellen (Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, Vereinbarung über die Beteiligung der Mitarbeiter in der Elmos Semiconductor SE zwischen der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und dem Besonderen Verhandlungsgremium der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft vom 30. September 2019 (Beteiligungsvereinbarung) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Elmos Semiconductor SE). Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE beschließt, spätestens aber nach drei Jahren (§ 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Elmos Semiconductor SE, § 30 Abs. 3 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, Beteiligungsvereinbarung). Die beiden Arbeitnehmervertreter im ersten Aufsichtsrat wurden bereits durch die Beteiligungsvereinbarung bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis d) genannten Personen als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der Elmos Semiconductor SE entscheidet, längstens jedoch für drei Jahre: a) *Dr. Klaus Weyer*, Diplom-Physiker, Management Consultant, wohnhaft in Penzberg, b) *Prof. Dr. Günter Zimmer*, Diplom-Physiker, Universitätsprofessor i.R., wohnhaft in Duisburg, c) *Dr. Gottfried H. Dutiné*, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Kleve, und d) *Dr. Klaus Egger*, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Steyr-Gleink, Österreich. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und Grundsätze. Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Dr. Klaus Weyer und Prof. Dr. Günter Zimmer aufgrund ihrer jeweils wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, die nach Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) offengelegt werden sollen. Nähere Angaben zu den Beteiligungen von Dr. Klaus Weyer (Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH) und Prof. Dr. Günter Zimmer (ZOE-VVG GmbH) sind nachzulesen im Geschäftsbericht 2019 auf Seite 47. Sämtliche der hier vorgeschlagenen Personen sind bereits Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und stehen daher in einer geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft und ihrem Organ Aufsichtsrat.
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March 20, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)
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