Die wirtschaftsrelevanten Themen aus den Medien, zusammengestellt von Dow Jones Newswires.
COMMERZBANK - Die Commerzbank treibt die Komplettübernahme von Comdirect trotz Coronakrise voran. Am Freitag unterzeichneten beide Institute den Verschmelzungsvertrag. Er sieht eine stufenweise Integration der Onlinebank vor. "Nach der rechtlichen Verschmelzung soll das Leistungsangebot der Commerzbank und der Comdirect zunächst unverändert fortgeführt werden", erklärte das Frankfurter Geldhaus. "Im Anschluss sollen die Angebote aus beiden Banken zusammengeführt, vereinheitlicht und ausgebaut werden." (Handelsblatt S. 35)
DEUTSCHE BANK - Die Deutsche Bank hat einen möglichen Nachfolger für Aufsichtsratschef Paul Achleitner gefunden. "Mit Theodor Weimer, der neu in den Aufsichtsrat einziehen soll, gewinnen wir einen Kenner der deutschen und europäischen Finanzindustrie und herausragenden Banker für den Aufsichtsrat der Deutschen Bank", sagt Achleitner. (Handelsblatt S. 34)
ALLIANZ - Eine weitere Veränderung im Vorstand der Allianz nährt Spekulationen über die Zukunft der wichtigsten Landesgesellschaft des Versicherungskonzerns, der Allianz Deutschland. Personalchefin Aylin Somersan Coqui verlässt die Allianz Deutschland und steigt in den Konzernvorstand auf. Schon seit Wochen wird spekuliert, dass die Allianz Deutschland im Allianz-Konzern aufgehen könnte. (FAZ S. 20)
NORD STREAM 2 - Was die Bundesnetzagentur in wenigen Wochen entscheidet, wird für die Investoren von grundlegender Bedeutung sein: Fällt die Ostseepipeline Nord Stream 2 unter die EU-Regulierung - oder wird sie davon freigestellt? Die Investoren verweisen kurz vor der Entscheidung der Bonner Regulierungsbehörde auf ein Rechtsgutachten, das ihre Forderung nach einer Freistellung stützt. Im Kern geht es um die Frage, ob die Grundsätze der Netzregulierung, die bislang nur für Pipelines gegolten haben, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb der EU haben, künftig auch für Nord Stream 2 gelten. Würden die Grundsätze der europäischen Netzregulierung gelten, müssten die Betreiber von Nord Stream 2 im deutschen Hoheitsgebiet der Ostsee auch Dritten Zugang zur Leitung gewähren. Außerdem würden die Entgelte für die Nutzung der Pipeline von der Regulierungsbehörde kontrolliert. Noch gravierender wäre die Entflechtung: Gasproduzent und Betreiber des Pipeline-Stücks auf deutschem Hoheitsgebiet dürften nicht identisch sein. (Handelsblatt S. 13)
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March 23, 2020 01:20 ET (05:20 GMT)
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