Washington, D.C.--(Newsfile Corp. - 23. März 2020) - Die Securities and Exchange Commission gab heute eine vorübergehende Flexibilität für registrierte Fonds bekannt, die von den jüngsten Marktereignissen betroffen sind, um Sich Gelder von bestimmten tochternahen Unternehmen zu leihen und bestimmte andere Darlehensvereinbarungen. Die heutige Entlastung soll Fonds zusätzliche Instrumente zur Verfügung stellen, um ihre Portfolios zum Nutzen aller Aktionäre zu verwalten, da Die Anleger versuchen können, ihre Investitionen neu auszubalancieren.
"Die heutige vorübergehende Maßnahme wird ein zusätzliches Instrument bieten, mit dem Fonds ihre Portfolios zum Nutzen ihrer Investoren im aktuellen Marktumfeld verwalten können", sagte Chairman Jay Clayton. "Diese Maßnahme bietet Fonds zusätzliche Flexibilität, um volatile Märkte zu steuern und gleichzeitig ihren Verpflichtungen gegenüber Investoren nachzukommen."
Die heutige Erleichterung ist die jüngste in einer Reihe von Schritten, die die Kommission ergriffen hat, um die Finanzmarktteilnehmer bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus zu unterstützen. Die Website der Kommission enthält zusätzliche Informationen über ihre Antwort. Die Kommission und ihr Personal bewerten weiterhin die Auswirkungen des Coronavirus auf Investoren und Marktteilnehmer und werden gegebenenfalls eine zusätzliche Entlastung von anderen regulatorischen Anforderungen in Betracht ziehen. Unternehmen und Finanzexperten, die vom Coronavirus betroffen sind, werden ermutigt, sich mit Fragen und Bedenken an das Personal zu wenden.
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Für allgemeine Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus auf den Betrieb oder die Compliance von Fonds und Beratern, senden Sie bitte eine E-Mail an IM-EmergencyRelief@sec.gov.
Zusätzliche Informationen
Die Kommission hat den Beschluss als notwendig und angemessen im öffentlichen Interesse und im Einklang mit dem Anlegerschutz erlassen. Für ein Unternehmen, das sich auf den Auftrag verlassen möchte, richtet sich die Aufmerksamkeit auf seine verschiedenen Bedingungen. Vorbehaltlich dieser Bedingungen sieht der Beschluss die folgende vorübergehende Befreiung vom Investment Company Act von 1940 vor:
- Entlastung, die registrierte offene Fonds und Versicherungsgesellschaften separate Konten erlaubt, um Geld von bestimmten verbundenen Unternehmen zu leihen;
- Erleichterungen, die im Rahmen der bestehenden Interfonds-Darlehensvereinbarungen zusätzliche Flexibilität ermöglichen und die Möglichkeit, Interfonds-Darlehensvereinbarungen zu nutzen, auf Fonds ausdehnen, die derzeit keine Befreiungsentlastung haben; Und
- Erleichterungen, die registrierten offenen Fonds die Aufnahme von Kreditvereinbarungen oder Anleihen ermöglichen, die von grundlegenden Politiken abweichen, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrats.
Diese vorübergehende Entlastung erstreckt sich bis zu dem Instanddesdatum, der in einer öffentlichen Mitteilung des Personals angegeben ist, in der angegeben wird, dass die Entlastung endet, deren Datum mindestens zwei Wochen ab dem Datum der Bekanntmachung und nicht vor dem 30. Juni 2020 liegt. Die Kommission kann zusätzliche Erleichterungen gewähren, wenn die Umstände dies rechtfertigen.