Angesichts der enormen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen hierzulande hat die Bundesregierung die Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert. Etliche Gewerbekunden von Versicherungsmaklern werden etwa aufgrund von Auftragsrückgängen davon Gebrauch machen und Kurzarbeit anmelden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...