BERLIN (dpa-AFX) - Die Spitze der FDP-Bundestagsfraktion empfiehlt ihren Abgeordneten, dem von der Bundesregierung geplanten Aussetzen der Schuldenbremse und dem Nachtragshaushalt an diesem Mittwoch im Parlament zuzustimmen. "Das Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass in Notlagen, in Ausnahmesituationen dieses Abweichen möglich sein soll", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Dienstag in Berlin. "Und wann, wenn nicht in so einer pandemischen Gefahrenlage mit noch unabsehbaren Folgen für die deutsche Volkswirtschaft, sollte ein solcher Notfall gegeben sein?"
Buschmann erläuterte, dass die Koalition aller Voraussicht nach wegen fehlender Abgeordneter darauf angewiesen sein werde, für ihr Vorhaben Unterstützung von der Opposition zu bekommen. Denn für das Abweichen von der Schuldenbremse sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die mit der sogenannten Kanzlermehrheit von mindestens 355 Stimmen beschlossen werden müsse.
Der FDP-Politiker begrüßte es, dass die Bundesregierung Kompromisse bei der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gemacht habe. So bekämen nun Bundestag und Bundesrat die Zuständigkeit dafür, einen epidemischen Notstand auszurufen und diesen auch wieder zu beenden. "Würde die Regierung allein entscheiden, wann die epidemische Notlage beginnt und auch wann sie endet, dann wäre für diese Notlage ein Stück Gewaltenteilung aufgehoben." Außerdem würden alle Maßnahmen mit einer klaren Befristung von einem Jahr versehen. "Das war uns ein wichtiges Anliegen", sagte Buschmann./sk/DP/jha
Buschmann erläuterte, dass die Koalition aller Voraussicht nach wegen fehlender Abgeordneter darauf angewiesen sein werde, für ihr Vorhaben Unterstützung von der Opposition zu bekommen. Denn für das Abweichen von der Schuldenbremse sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die mit der sogenannten Kanzlermehrheit von mindestens 355 Stimmen beschlossen werden müsse.
Der FDP-Politiker begrüßte es, dass die Bundesregierung Kompromisse bei der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gemacht habe. So bekämen nun Bundestag und Bundesrat die Zuständigkeit dafür, einen epidemischen Notstand auszurufen und diesen auch wieder zu beenden. "Würde die Regierung allein entscheiden, wann die epidemische Notlage beginnt und auch wann sie endet, dann wäre für diese Notlage ein Stück Gewaltenteilung aufgehoben." Außerdem würden alle Maßnahmen mit einer klaren Befristung von einem Jahr versehen. "Das war uns ein wichtiges Anliegen", sagte Buschmann./sk/DP/jha
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