Rechtsanwälte unterliegen ihren Mandanten gegenüber der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO. Doch wie sieht es aus, wenn ein Anwalt die Abrechnung eines gewonnenen Falls mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten abwickeln möchte? Darf der Anwalt dann Auskunft über den Stand des Verfahrens ...Den vollständigen Artikel lesen ...