BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat angesichts der Corona-Krise einer Lockerung des Insolvenzrechts und Verschärfung des Kündigungsrechts zugestimmt. Unternehmen sollen dadurch mehr Zeit bekommen, um eine mögliche Pleite abzuwenden. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht dazu vor, die Pflicht zur Anzeige einer drohenden Insolvenz bis zum 30. September auszusetzen. Der Vorschlag wurde bei in großer Mehrheit in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Noch am Freitag soll der Bundesrat die Regeln absegnen.
Die Entlastung gilt nur für Betriebe, die wegen der Covid-19-Pandemie in Schieflage gerieten und somit Aussicht auf finanzielle Genesung haben. Dazu sollen auch Gläubiger bei dem Versuch gestoppt werden, ihr Geld zurückzufordern. Für drei Monate dürfen sie keine Insolvenzverfahren beantragen. Beide Regeln können per Verordnung um ein Jahr verlängert werden.
Zahlungsaufschub wird auch für Mieter, Pächter und Stromkunden gewährt. Vermieter dürfen zwischen dem 1. April und 30. Juni keinen Mietern kündigen, die wegen der Corona-Folgen in Finanznot geraten sind.
"Diese Sorge muss nicht noch zu vielen anderen Sorgen in der jetzigen Zeit hinzu kommen", erklärte Lambrecht im Bundestag zum erweiterten Mieterschutz. "Denn das Zuhause, die Wohnung ist ja momentan der Rückzugsort, in dem die meisten sich aufhalten, ja aufhalten müssen." Auch Kleinstgewerbe sollten keine Angst vor Kündigungen haben müssen, weil sie wegen der Corona-Krise keine Aufträge bekommen und die Einnahmen wegbrechen.
Versorger im Bereich Strom, Gas, Telekommunikation und Wasser sind mit dem Gesetz angehalten, Stundungen ihrer Kunden zu akzeptieren.
Das Gesetz hilft darüber hinaus Großunternehmen, die zur Durchführung einer Hauptversammlung verpflichtet sind. Das Aktionärstreffen darf ab sofort online oder per Videokonferenz stattfinden. Zudem fällt die bisherige Achtmonatsfrist - Hauptversammlungen dürfen nun im gesamten Geschäftsjahr abgehalten und auch kurzfristig binnen 21 Tagen einberufen werden.
Schließlich gibt das Paket auch der Justiz mehr Flexibilität, sollte sie durch Corona-Maßnahmen lahmgelegt werden. Gerichte dürfen bei Strafverfahren eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen.
(Mitarbeit: Andrea Thomas)
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March 25, 2020 11:03 ET (15:03 GMT)
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