BERLIN (dpa-AFX) - Eltern erhalten vom Staat 67 Prozent ihres Lohns, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Pro Monat gibt es dabei höchstens 2016 Euro. Die Regelung gilt für sechs Wochen, wie der Bundestag am Mittwoch in Berlin beschloss. Die Regelung ist Teil einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes, für die die Koalition, die FDP und die Grünen stimmten. AfD und Linke enthielten sich.
Betroffene müssen demnach darlegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.
Zumutbar ist laut Bundessozialministerium, Urlaub aus dem Vorjahr zur Sicherstellung der Kinderbetreuung einzusetzen. Auch bereits vorab geplanter Urlaub soll für Kinderbetreuung verbraucht werden. Arbeitnehmer sollen dagegen nicht verpflichtet werden müssen, ihren gesamten Jahresurlaub für das laufende Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen./bw/DP/jha
Betroffene müssen demnach darlegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.
Zumutbar ist laut Bundessozialministerium, Urlaub aus dem Vorjahr zur Sicherstellung der Kinderbetreuung einzusetzen. Auch bereits vorab geplanter Urlaub soll für Kinderbetreuung verbraucht werden. Arbeitnehmer sollen dagegen nicht verpflichtet werden müssen, ihren gesamten Jahresurlaub für das laufende Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen./bw/DP/jha
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