DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2020 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-26 / 15:05
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FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven ISIN DE0006069008
WKN 606900 Absage der für den 15. Mai 2020 einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. März
2020 für Freitag, den 15. Mai 2020, 11.00 Uhr,
einberufene ordentliche Hauptversammlung der FRoSTA AG
wird abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.
Die im Bundesanzeiger am 11. März 2020 bekannt gemachte
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit
gegenstandslos. Sobald ein neuer Termin für die
ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue
Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger
bekannt gemacht werden.
Die Absage erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen
des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit
der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der
Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der
zuständigen Behörden, dass in den kommenden Wochen die
Infektionen in Deutschland nochmals ansteigen werden.
Für die FRoSTA AG hat die Gesundheit der Aktionärinnen
und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie aller an der Hauptversammlung beteiligten
Dienstleister oberste Priorität, so dass sich der
Vorstand zu der Absage der ordentlichen
Hauptversammlung am 15. Mai 2020 entschlossen hat.
Bremerhaven, 23. März 2020
*FRoSTA Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
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Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft
Am Lunedeich 116
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WKN: 606900
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1008485 2020-03-26
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March 26, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
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