Die EZB hat nun auch eine ihrer letzten selbstgesetzten Beschränkungen für den Kauf von Staatsanleihen aufgehoben.
Die Folgen werden sukzessive deutlich werden. Aber es zeigt sich, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die bei der Abwägung von Rechtsgütern eine entscheidende Rolle spielt, wohl hier im Zuge der Coronavirus-Pandemie über Bord geworfen wird.
Die bisherigen Kauflimite verboten bislang, mehr als 30 % der ausstehenden Anleihen eines Mitgliedsstaates zu kaufen. Im Zuge des neuen PEPP-Programms (Pandemic Emergency Purchase Programme) gilt dies nun aber nicht mehr.
Außerdem sollen ab jetzt auch Anleihekäufe mit einer Laufzeit von 70 Tagen möglich sein. Auch hier waren bislang Laufzeiten von unter einem Jahr untersagt. Den vollständigen Artikel lesen ...
Die Folgen werden sukzessive deutlich werden. Aber es zeigt sich, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die bei der Abwägung von Rechtsgütern eine entscheidende Rolle spielt, wohl hier im Zuge der Coronavirus-Pandemie über Bord geworfen wird.
Die bisherigen Kauflimite verboten bislang, mehr als 30 % der ausstehenden Anleihen eines Mitgliedsstaates zu kaufen. Im Zuge des neuen PEPP-Programms (Pandemic Emergency Purchase Programme) gilt dies nun aber nicht mehr.
Außerdem sollen ab jetzt auch Anleihekäufe mit einer Laufzeit von 70 Tagen möglich sein. Auch hier waren bislang Laufzeiten von unter einem Jahr untersagt. Den vollständigen Artikel lesen ...