BERLIN (dpa-AFX) - Vor dem Hintergrund einer möglichen Knappheit an Intensivbehandlungsplätzen hat der Deutsche Ethikrat Empfehlungen für den Umgang mit Notsituationen gegeben. "Wenn zu wenig Beatmungsplätze da sind, dürfen nur medizinische Kriterien zählen", sagte der Vorsitzende Peter Dabrock. "Niemand darf vom Staat eine Norm oder Billigung erwarten, dass Patienten mit ungünstiger Prognose von der Beatmung genommen werden." Vielmehr seien Vorgaben der Fachgesellschaften maßgeblich.
Problematisch seien besonders Situationen, in denen die Versorgung abgebrochen werde, um einen anderen Patienten mit höheren Überlebenschancen zu retten. Entschieden die Mediziner hier aber etwa nach von Fachgesellschaften aufgestellten Kriterien, müssten sie vermutlich nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die Experten geben dennoch zu bedenken: "Objektiv rechtens ist das aktive Beenden einer laufenden, weiterhin indizierten Behandlung zum Zweck der Rettung eines Dritten nicht." Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Entscheidungen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Alter oder Behinderung getroffen werde.
Mit Blick auf die Einschränkungen hieß es, der ethische Konflikt bestehe darin, ein funktionierendes Gesundheitssystem zu sichern und gleichzeitig die negativen Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten. Die Experten forderten darum eine ständige Prüfung der Maßnahmen. Dem Schutz menschlichen Lebens dürften nicht "alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos untergeordnet werden". Nun müssten Pläne für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen entworfen werden - "auch um die negativen ökonomischen Folgen und sozialpsychologischen Konsequenzen für andere vulnerable Gruppen gering zu halten", sagte Dabrock./apo/DP/stk
Problematisch seien besonders Situationen, in denen die Versorgung abgebrochen werde, um einen anderen Patienten mit höheren Überlebenschancen zu retten. Entschieden die Mediziner hier aber etwa nach von Fachgesellschaften aufgestellten Kriterien, müssten sie vermutlich nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die Experten geben dennoch zu bedenken: "Objektiv rechtens ist das aktive Beenden einer laufenden, weiterhin indizierten Behandlung zum Zweck der Rettung eines Dritten nicht." Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Entscheidungen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Alter oder Behinderung getroffen werde.
Mit Blick auf die Einschränkungen hieß es, der ethische Konflikt bestehe darin, ein funktionierendes Gesundheitssystem zu sichern und gleichzeitig die negativen Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten. Die Experten forderten darum eine ständige Prüfung der Maßnahmen. Dem Schutz menschlichen Lebens dürften nicht "alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos untergeordnet werden". Nun müssten Pläne für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen entworfen werden - "auch um die negativen ökonomischen Folgen und sozialpsychologischen Konsequenzen für andere vulnerable Gruppen gering zu halten", sagte Dabrock./apo/DP/stk