BERLIN (dpa-AFX) - Der neue Medienstaatsvertrag wird sich auf die Arbeit der Medienanstalten in den Bundesländern auswirken - sie treffen bereits Vorbereitungen. Es seien Arbeitsgruppen gebildet worden, in denen die Anstalten ihre Satzungen weiter ausgestalten oder ergänzen, sagte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, der Deutschen Presse-Agentur. Die Anstalten planen auch Anhörungsprozesse, bei denen Betroffene die Möglichkeit erhalten, Stellung zu beziehen. Der Medienstaatsvertrag sieht vor, dass viele der neuen Regelungen durch Satzungen auszugestalten und zu konkretisieren sind.
Die Anstalten in den Bundesländern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhängige Stellen. Mit dem Medienstaatsvertrag erweitert sich ihr Aufgabenspektrum. "Es wird sicherlich einen zusätzlichen Aufwand bedeuten", sagte Kreißig. Wie hoch dieser sein wird, könne man noch nicht abschätzen.
Der Medienstaatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag, in dem das duale Rundfunksystem mit privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern grundlegend geregelt ist. Er wird nun an den digitalen Wandel in der Branche angepasst. Der Staatsvertrag gilt zum Beispiel dann auch für sogenannte Intermediäre, Medienplattformen und Benutzeroberflächen.
Im Wesentlichen sind damit Suchmaschinen, Soziale Netzwerke und Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen - sie also nicht selbst herstellen. Das können etwa auch Live-Streamingplattformen sein.
Bei Benutzeroberflächen soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass Angebote grundsätzlich diskriminierungsfrei zugänglich sind oder dass Inhalte mit einem besonderen gesellschaftlichen Mehrwert leicht aufgefunden werden können. Anbieter müssen Kreißig zufolge ihr Konzept dazu den Landesmedienanstalten vorlegen und diese prüfen dann, ob das den Kriterien des Medienstaatsvertrags entspricht.
Die Landesmedienanstalten veröffentlichen Listen mit Angeboten aus dem privaten Bereich zum Public Value, also Angeboten mit gesellschaftlichem Mehrwert.
Kreißig rechnet damit, dass zeitnah zum Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags die Regelungen umgesetzt werden könnten. Der Vertrag selbst soll schon in diesem Herbst in Kraft treten. Dies ist durch den Zeitplan festgelegt, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergibt, die die Standards in den europäischen Ländern angleicht. Der Passus zum Public Value gelte aber erst im Folgejahr, deshalb habe man hier noch Zeit, betonte Kreißig.
Der Medienstaatsvertrag muss noch von den Länderchefs unterschrieben werden. Zudem müssen alle Landtage zustimmen. In dem Staatsvertrag ist nicht geregelt, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag ist. Dafür gibt es einen eigenen Staatsvertrag./rin/DP/zb
Die Anstalten in den Bundesländern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhängige Stellen. Mit dem Medienstaatsvertrag erweitert sich ihr Aufgabenspektrum. "Es wird sicherlich einen zusätzlichen Aufwand bedeuten", sagte Kreißig. Wie hoch dieser sein wird, könne man noch nicht abschätzen.
Der Medienstaatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag, in dem das duale Rundfunksystem mit privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern grundlegend geregelt ist. Er wird nun an den digitalen Wandel in der Branche angepasst. Der Staatsvertrag gilt zum Beispiel dann auch für sogenannte Intermediäre, Medienplattformen und Benutzeroberflächen.
Im Wesentlichen sind damit Suchmaschinen, Soziale Netzwerke und Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen - sie also nicht selbst herstellen. Das können etwa auch Live-Streamingplattformen sein.
Bei Benutzeroberflächen soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass Angebote grundsätzlich diskriminierungsfrei zugänglich sind oder dass Inhalte mit einem besonderen gesellschaftlichen Mehrwert leicht aufgefunden werden können. Anbieter müssen Kreißig zufolge ihr Konzept dazu den Landesmedienanstalten vorlegen und diese prüfen dann, ob das den Kriterien des Medienstaatsvertrags entspricht.
Die Landesmedienanstalten veröffentlichen Listen mit Angeboten aus dem privaten Bereich zum Public Value, also Angeboten mit gesellschaftlichem Mehrwert.
Kreißig rechnet damit, dass zeitnah zum Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags die Regelungen umgesetzt werden könnten. Der Vertrag selbst soll schon in diesem Herbst in Kraft treten. Dies ist durch den Zeitplan festgelegt, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergibt, die die Standards in den europäischen Ländern angleicht. Der Passus zum Public Value gelte aber erst im Folgejahr, deshalb habe man hier noch Zeit, betonte Kreißig.
Der Medienstaatsvertrag muss noch von den Länderchefs unterschrieben werden. Zudem müssen alle Landtage zustimmen. In dem Staatsvertrag ist nicht geregelt, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag ist. Dafür gibt es einen eigenen Staatsvertrag./rin/DP/zb
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