
Von Petra Sorge
BERLIN (Dow Jones)--Der Streit um die strengeren Düngeregeln hat sich kurz vor der Abstimmung am Freitag im Bundesrat verschärft. Die Wasserwerke haben den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnungsentwurf als unzureichend zurückgewiesen. Er enthalte weiterhin zu viele Schlupflöcher und werde den europäischen Vorgaben nicht gerecht, erklärte der zuständige Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Martin Weyand.
Mit der neuen Düngeverordnung will Deutschland EU-Recht umsetzen und drohende Strafen aus Brüssel abwenden. Demnach dürfen Landwirte in Gebieten mit besonders hoher Grundwasserbelastung künftig nur noch 20 Prozent weniger Gülle oder Dünger auf ihren Äckern verteilen. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die umweltschonend wirtschaften. Strengere Vorgaben sollen auch für Betriebe mit Äckern in Gewässernähe oder für die Düngung im Herbst und Winter gelten.
Die pauschale Reduzierung der Düngemengen um 20 Prozent reiche jedoch nicht aus, mahnte der BDEW-Hauptgeschäftsführer. "Die Bundesregierung muss endlich einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser gesetzlich festlegen." Dies ist die zulässige Höchstmenge laut der EU-Nitrat-Richtlinie.
Kritik an der Vorlage hatte aber auch der Deutsche Bauernverband geübt. "Eine Verschärfung der Düngeverordnung in dieser unausgegorenen und fachlich fehlerhaften Form würde uns hart treffen", kommentierte Verbandspräsident Joachim Rukwied die Bundesratsvorlage. "Eine Anpassung ist unumgänglich, eine Verschiebung zwingend notwendig."
Die Gewässerbelastung ist laut zahlreichen Studien in landwirtschaftlich genutzten Gebieten besonders hoch. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte Ende Februar bekanntgegeben, dass der Grenzwert in knapp einem Fünftel (18 Prozent) der 1.200 deutschen Messstellen überschritten wurde.
Wegen des Problems droht Ärger aus Brüssel. Bereits 2016 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, im vergangenen Jahr folgte ein zweites Verfahren. Im September 2019 hatte zudem der Europäische Gerichtshof ein Recht auf sauberes Grundwasser festgestellt. Sollte die Verordnung nicht zu einer deutlichen Reduzierung des Nitrat-Eintrags führen, drohen Deutschland Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag.
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March 27, 2020 06:40 ET (10:40 GMT)
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