Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat sieht noch einigen Korrekturbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Grundrente. In einer bei ihrer Plenartagung in Berlin beschlossenen Stellungnahme forderte die Länderkammer vor allem Anpassungen zugunsten der Neurentnerinnen und Neurentner. Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung führe dazu, dass diese in den ersten Jahren des Rentenlebens größtenteils keinen Anspruch auf Grundrente haben würden. Um dies zu verhindern, dürften für sie nicht die Einkommensverhältnisse der vorvergangenen Jahre maßgeblich sein.
Zudem warnte der Bundesrat nach Angaben seiner Pressestelle davor, dass die Finanzierung der Grundrente niedrigere Rentenanpassungen zur Folge haben könnte. Er bat deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einführung eines Erstattungssystems zwischen Bund und Rentenversicherungsträgern zu prüfen. Die Länder äußerten auch Zweifel, ob die Einführung der Grundrente rechtzeitig zu realisieren ist. Für die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger bedeute das Vorhaben eine enorme Herausforderung.
Die Bundesregierung solle deshalb für Bestandsrentner eine gestaffelte Prüfung und Umsetzung der Grundrente umsetzen. Um finanzielle Einbußen für die Versicherten zu vermeiden, müssten die Zuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt werden. Außerdem machten die Länder deutlich, dass die Kosten für die Implementierung des automatischen Datenaustauschs nach ihrer Ansicht vom Bund zu tragen seien. Allgemein betonten sie, die neuen Freibeträge seien eine "enorme Belastung für die Länder", und die Bundesregierung solle sämtliche Kosten, die den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstünden, "vollständig kompensieren".
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March 27, 2020 08:55 ET (12:55 GMT)
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