
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die für die Beaufsichtigung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zuständigen Chefs von Zentralbanken und nationalen Aufsichtsbehörden (GHOS) haben sich wegen der Corona-Krise darauf geeinigt, die Umsetzung einiger Bankregulierungsvorhaben um ein Jahr zu verschieben. Laut einer Mitteilung müssen die Institute den im Dezember 2017 beschlossenen Eigenkapitalstandard Basel 3 nun erst am 1. Januar 2023 (bisher: 2022) umsetzen.
Gleiches für die schrittweise Einführung so genannter Output Floors bei der Anwendung interner Modelle für die Bestimmung der risikogewichteten Aktiva. Sie wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 verschoben. Der neue Regulierungsrahmen für Marktrisiken muss nun ebenso erst am 1. Januar 2023 (2022) eingeführt werden wie die erhöhten Transparenzanforderungen im Rahmen der dritten Aufsichtssäule.
Laut GHOS sollten die oben genannten Regulierungen die im Rahmen von Basel 3 bestehenden Anforderungen nur ergänzen, so dass sich die Kapitalstärke des globalen Bankensystems wegen einer verzögerten Einführung nicht verschlechtern dürfte. Sinn der Maßnahme sei es, die Finanzstabilität und Fähigkeit der Institute zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu verbessern.
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March 27, 2020 11:44 ET (15:44 GMT)
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