Toronto, Ontario--(Newsfile Corp. - 27. März 2020) - Nebu Resources Inc. (TSXV: NBU) ("Nebu" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass gemäß Ontario Instrument 51-102"Vorübergehende Befreiungen von bestimmten Finanzierungsanforderungen", die von der Ontario Securities Commission erlassen wurden, um eine gewisse vorübergehende Erleichterung über den Zeitpunkt der Einreichungsanforderungen infolge von Betriebsunterbrechungen infolge des Ausbruchs der Coronavirus-Krankheit 2019 (Covid-19) zu gewähren, kündigt das Unternehmen folgendes an: mit einem solchen Instrument und Erlass:
i) Die Gesellschaft beantragt eine freigestellte Entlastung sowohl in Bezug auf die Anmeldeanforderungen sowohl des Jahresabschlusses gemäß Abschnitt 4.2 des Nationalen Instruments 51-102 als auch der begleitenden jährlichen Management-Diskussionen und Analyseanforderungen in Abschnitt 5.1 Abs. 2 des Nationalen Instruments 51-102 (zusammen die "Einreichungsmaterialien");
(ii) Das Unternehmen bestätigt, dass das Management und andere Insider einer Verdunkelungspolitik für Insiderhandel unterliegen, die die Grundsätze in Abschnitt 9 der Nationalen Richtlinie 11-207 Zum Versäumnis- stillen von Handelsaufträgen und Widerrufen in mehreren Rechtsordnungen ("National Policy 11-207") widerspiegelt, soweit zutreffend,
(iii) Das Unternehmen schätzt, dass die Einreichungsunterlagen voraussichtlich am oder vor dem 20. April 2020 eingereicht werden; Und
(iv) Das Unternehmen bestätigt, dass seit dem Datum der letzten jährlichen Finanzierungserklärung außer der "Unternehmenskombination" und den damit verbundenen Details, wie von der Gesellschaft in ihrer Pressemitteilung vom 7. Februar 2020 (die "Pressemitteilung zum Unternehmenszusammenschluss") auf www.SEDAR.comkeine neuen wesentlichen Geschäftsentwicklungen verfügbar sind, bestätigt das Unternehmen, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem solchen Unternehmenszusammenschluss wie in der Pressemitteilung des Unternehmenszusammenführungs beschrieben und bekannt gegeben werden, und er erwartet, in naher Zukunft weitere Informationen zu diesen Pressemitteilungen der Unternehmenszusammenschlüsse bekannt zu geben.
Die Stammaktien von Nebu bleiben bis zur Überprüfung der geplanten Transaktion und der Geschäftsänderung durch die TSXV und die CSE, soweit zutreffend, angehalten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Paul Crath
Interim Chief Executive Officer und Director
Nebu Resources Inc.
Telefon im Festnetz: 416-845-7289 (Kanada) 347-835-9032 (USA)
Zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die die aktuellen Ansichten und/oder Erwartungen des Managements in Bezug auf Leistung, Geschäftstätigkeit und zukünftige Ereignisse widerspiegeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ausdrückliche oder stillschweigende Aussagen und Annahmen in Bezug auf die Absicht des Unternehmens, für die Transaktion zu verhandeln oder diese abzuschließen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den damals aktuellen Erwartungen, Überzeugungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen über das Geschäft und die Branche und die Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für zukünftige Leistungen und beinhalten Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die schwer vorherzusagen sind. Insbesondere gibt es keine Garantie dafür, dass die Parteien erfolgreich verhandeln und eine endgültige Vereinbarung abschließen oder die hier in Betracht gezogene Transaktion abschließen werden, dass die Due Diligence des Unternehmens zufriedenstellend ist oder dass das Unternehmen alle erforderlichen Genehmigungen für Anteilseigner oder Behör, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange, einholen wird. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen, die durch diese warnende Aussage in ihrer Gesamtheit qualifiziert sind. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, Änderungen zur Aktualisierung freiwilliger zukunftsgerichteter Aussagen öffentlich zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich.
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