Die Corona-Krise und das Versammlungsverbot in Bayern zwingen die SeniVita Social Estate AG zur Verschiebung der am 31.03.2020 anvisierten Gläubigerversammlung (AGV) für ihre Wandelanleihe. Die AGV soll nun mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden am 7. April 2020 stattfinden. Die SeniVita-Gläubiger sollen dabei über geplante Restrukturierungsmaßnahmen bzgl. der Wandelanleihe (u.a. fünfjährige Laufzeit-Verlängerung der Anleihe) abstimmen.
INFO: Allen Gläubigern wird angeboten, online der Versammlung zu folgen. Wer sich fristgerecht anmeldet und der SSE AG einen gültigen Sperrvermerk zukommen lässt, erhält einen Zugangslink und einen persönlichen Internetcode, um sich einzuwählen. Zudem bietet die SeniVita Social Estate AG ihren Gläubigern vorab im Zeitraum vom 04. bis 07.04.2020 noch einmal die Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung an.
"Die Ausnahmesituation, die wir alle derzeit wegen der Corona-Krise erleben, zwingen uns zu einem außergewöhnlichen Vorgehen. Wir können mit der Verschiebung der Gläubigerversammlung nicht warten, denn der Fortgang der eingeleiteten Restrukturierung ...
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