Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bund hat wegen der Auswirkungen der Corona-Krise die Möglichkeiten für Exportkreditgarantien ausgeweitet. Das Bundeswirtschaftsministerium habe im Einvernehmen mit dem Finanzministerium beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können, gaben beide Ministerien in einer Mitteilung bekannt. "Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden", erklärten sie.
Ermöglicht wird dies den Angaben zufolge durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27. März, die Bestimmungen der so genannten Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit werde die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission habe damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen.
Begünstigte Länder sind laut der Mitteilung neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, die USA und Großbritannien. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind demnach zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet.
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March 30, 2020 08:27 ET (12:27 GMT)
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