DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.05.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie
hiermit zu der am Mittwoch, den 6. Mai 2020, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, stattfindenden 23.
ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL
Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 der RATIONAL Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses mit
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember
2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats.*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor
Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich.
Sie liegen außerdem in den
Geschäftsräumen der RATIONAL
Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur
Einsicht der Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL
Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat haben Ende Februar
2020 und damit vor dem sprunghaften Anstieg
der Corona-Ausbreitung in Europa und den USA
einen Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70
Euro beschlossen. Aufgrund der seitdem
eingetretenen drastischen Veränderung der
wirtschaftlichen Lage zahlreicher Kunden in
vielen Märkten sind Vorstand und Aufsichtsrat
nun zur Überzeugung gekommen, dass die
Zahlung einer Dividende von 10,70 Euro je
Aktie im derzeitigen Marktumfeld nicht im
Interesse des Unternehmens liegt. Stattdessen
soll eine reduzierte Dividende auf 5,70 Euro
je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 gezahlt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft
von Euro 377.898.712,31 wie folgt zu
verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je
dividendenberechtigter Aktie: Euro
64.809.000,00
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue
Rechnung: Euro 313.089.712,31
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am
11. Mai 2020 ausbezahlt werden.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das
5 Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses -
schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
TOP *Beschlussfassung über die Änderung von
6 § 13 der Satzung (Übertragung der
Hauptversammlung in Ton und Bild,
elektronische Teilnahme, Kommunikation und
Stimmabgabe)*
§ 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt
die Formalien der Einberufung und Anmeldung
zur jährlichen Hauptversammlung, zum
Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung des
Stimmrechts mittels Vollmachterteilung.
Durch die aktuellen Einschränkungen
größerer Versammlungen aufgrund der
Ausbreitung des Coronavirus sowie die
technischen Entwicklungen ist die Möglichkeit
der Übertragung der Hauptversammlung in
Ton und Bild, die elektronische Teilnahme,
Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre
aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine
zeitgemäße und notwendige Option.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Satzungsänderungen zu
beschließen.
Ergänzung des Titels § 13: '§ 13
(Einberufung, Ort, *Teilnahme*)'
Ergänzung um drei Textziffern zur
Ermächtigung des Vorstands der
Übertragung der Hauptversammlung in Wort
und Bild sowie zur Ermöglichung der
elektronischen Teilnahme, Kommunikation und
Stimmabgabe der Aktionäre:
'7. Der Vorstand ist ermächtigt, die
teilweise oder vollständige
Übertragung der Hauptversammlung in
Ton und Bild über elektronische und
andere Medien zuzulassen.
8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die
Aktionäre an der Hauptversammlung auch
ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und
ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen
und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte
ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation ausüben
können, und bestimmt gegebenenfalls die
Einzelheiten.
9. Der Vorstand kann vorsehen, dass
Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben dürfen, und
bestimmt gegebenenfalls die
Einzelheiten.'
*Weitere Angaben zur Einberufung*
I. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren
Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis ihres depotführenden
Instituts nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf
den 15. April 2020 (00:00 Uhr) beziehen
(Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft spätestens am 29. April
2020 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer
Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Deutschland
Fax-Nummer
+49 69 5099 1110
E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de
III. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können über ihre Aktien daher auch am oder nach
dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
IV. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
eine andere Person ihrer Wahl oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen. In allen Fällen der
Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis
der Bevollmächtigung können die Aktionäre das
Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines
sonstigen Intermediärs, einer
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