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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.05.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit zu der am Mittwoch, den 6. Mai 2020, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, stattfindenden 23. 
ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL 
Aktiengesellschaft ein. 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit 
    Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    und des gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats.* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich. 
    Sie liegen außerdem in den 
    Geschäftsräumen der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur 
    Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss 
    und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
    173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
    damit festgestellt. Entsprechend den 
    gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
    Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat haben Ende Februar 
    2020 und damit vor dem sprunghaften Anstieg 
    der Corona-Ausbreitung in Europa und den USA 
    einen Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70 
    Euro beschlossen. Aufgrund der seitdem 
    eingetretenen drastischen Veränderung der 
    wirtschaftlichen Lage zahlreicher Kunden in 
    vielen Märkten sind Vorstand und Aufsichtsrat 
    nun zur Überzeugung gekommen, dass die 
    Zahlung einer Dividende von 10,70 Euro je 
    Aktie im derzeitigen Marktumfeld nicht im 
    Interesse des Unternehmens liegt. Stattdessen 
    soll eine reduzierte Dividende auf 5,70 Euro 
    je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 gezahlt 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 377.898.712,31 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je 
    dividendenberechtigter Aktie: Euro 
    64.809.000,00 
 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue 
    Rechnung: Euro 313.089.712,31 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 
    11. Mai 2020 ausbezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die 
    Empfehlung seines Prüfungsausschusses - 
    schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Änderung von 
6   § 13 der Satzung (Übertragung der 
    Hauptversammlung in Ton und Bild, 
    elektronische Teilnahme, Kommunikation und 
    Stimmabgabe)* 
 
    § 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt 
    die Formalien der Einberufung und Anmeldung 
    zur jährlichen Hauptversammlung, zum 
    Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung des 
    Stimmrechts mittels Vollmachterteilung. 
 
    Durch die aktuellen Einschränkungen 
    größerer Versammlungen aufgrund der 
    Ausbreitung des Coronavirus sowie die 
    technischen Entwicklungen ist die Möglichkeit 
    der Übertragung der Hauptversammlung in 
    Ton und Bild, die elektronische Teilnahme, 
    Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre 
    aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine 
    zeitgemäße und notwendige Option. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgende Satzungsänderungen zu 
    beschließen. 
 
    Ergänzung des Titels § 13: '§ 13 
    (Einberufung, Ort, *Teilnahme*)' 
 
    Ergänzung um drei Textziffern zur 
    Ermächtigung des Vorstands der 
    Übertragung der Hauptversammlung in Wort 
    und Bild sowie zur Ermöglichung der 
    elektronischen Teilnahme, Kommunikation und 
    Stimmabgabe der Aktionäre: 
 
    '7. Der Vorstand ist ermächtigt, die 
        teilweise oder vollständige 
        Übertragung der Hauptversammlung in 
        Ton und Bild über elektronische und 
        andere Medien zuzulassen. 
    8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die 
       Aktionäre an der Hauptversammlung auch 
       ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und 
       ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen 
       und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte 
       ganz oder teilweise im Wege 
       elektronischer Kommunikation ausüben 
       können, und bestimmt gegebenenfalls die 
       Einzelheiten. 
    9. Der Vorstand kann vorsehen, dass 
       Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
       Hauptversammlung teilzunehmen, 
       schriftlich oder im Wege elektronischer 
       Kommunikation abgeben dürfen, und 
       bestimmt gegebenenfalls die 
       Einzelheiten.' 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
I.    *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf 
      den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso 
      vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
      hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
      Aktien unterschiedlicher Gattung. 
II.   *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung des 
      Stimmrechts* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
      Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
      Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
      Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren 
      Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten 
      besonderen Nachweis ihres depotführenden 
      Instituts nachweisen. 
 
      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf 
      den 15. April 2020 (00:00 Uhr) beziehen 
      (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung 
      müssen der Gesellschaft spätestens am 29. April 
      2020 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer 
      Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer 
      oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
      Anschrift 
      RATIONAL Aktiengesellschaft 
      c/o Bayern LB 
      dwpbank, DSHVG 
      Landsberger Str. 187 
      80687 München 
      Deutschland 
 
      Fax-Nummer 
      +49 69 5099 1110 
 
      E-Mail-Adresse 
      hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
III.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
      Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
      nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
      Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
      Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
      für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. 
      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
      Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
      können über ihre Aktien daher auch am oder nach 
      dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
      Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
      Dividendenberechtigung. 
IV.   *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
      Bevollmächtigten* 
 
      Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
      durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
      Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
      eine andere Person ihrer Wahl oder die von der 
      Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
      ausüben zu lassen. In allen Fällen der 
      Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte 
      Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
      als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
      oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
      der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
      Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
      Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis 
      der Bevollmächtigung können die Aktionäre das 
      Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen 
      mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der 
      Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines 
      sonstigen Intermediärs, einer 

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