DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.05.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie
hiermit zu der am Mittwoch, den 6. Mai 2020, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, stattfindenden 23.
ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL
Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 der RATIONAL Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses mit
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember
2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats.*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor
Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich.
Sie liegen außerdem in den
Geschäftsräumen der RATIONAL
Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur
Einsicht der Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL
Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat haben Ende Februar
2020 und damit vor dem sprunghaften Anstieg
der Corona-Ausbreitung in Europa und den USA
einen Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70
Euro beschlossen. Aufgrund der seitdem
eingetretenen drastischen Veränderung der
wirtschaftlichen Lage zahlreicher Kunden in
vielen Märkten sind Vorstand und Aufsichtsrat
nun zur Überzeugung gekommen, dass die
Zahlung einer Dividende von 10,70 Euro je
Aktie im derzeitigen Marktumfeld nicht im
Interesse des Unternehmens liegt. Stattdessen
soll eine reduzierte Dividende auf 5,70 Euro
je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 gezahlt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft
von Euro 377.898.712,31 wie folgt zu
verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je
dividendenberechtigter Aktie: Euro
64.809.000,00
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue
Rechnung: Euro 313.089.712,31
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am
11. Mai 2020 ausbezahlt werden.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das
5 Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses -
schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
TOP *Beschlussfassung über die Änderung von
6 § 13 der Satzung (Übertragung der
Hauptversammlung in Ton und Bild,
elektronische Teilnahme, Kommunikation und
Stimmabgabe)*
§ 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt
die Formalien der Einberufung und Anmeldung
zur jährlichen Hauptversammlung, zum
Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung des
Stimmrechts mittels Vollmachterteilung.
Durch die aktuellen Einschränkungen
größerer Versammlungen aufgrund der
Ausbreitung des Coronavirus sowie die
technischen Entwicklungen ist die Möglichkeit
der Übertragung der Hauptversammlung in
Ton und Bild, die elektronische Teilnahme,
Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre
aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine
zeitgemäße und notwendige Option.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Satzungsänderungen zu
beschließen.
Ergänzung des Titels § 13: '§ 13
(Einberufung, Ort, *Teilnahme*)'
Ergänzung um drei Textziffern zur
Ermächtigung des Vorstands der
Übertragung der Hauptversammlung in Wort
und Bild sowie zur Ermöglichung der
elektronischen Teilnahme, Kommunikation und
Stimmabgabe der Aktionäre:
'7. Der Vorstand ist ermächtigt, die
teilweise oder vollständige
Übertragung der Hauptversammlung in
Ton und Bild über elektronische und
andere Medien zuzulassen.
8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die
Aktionäre an der Hauptversammlung auch
ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und
ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen
und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte
ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation ausüben
können, und bestimmt gegebenenfalls die
Einzelheiten.
9. Der Vorstand kann vorsehen, dass
Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben dürfen, und
bestimmt gegebenenfalls die
Einzelheiten.'
*Weitere Angaben zur Einberufung*
I. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren
Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis ihres depotführenden
Instituts nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf
den 15. April 2020 (00:00 Uhr) beziehen
(Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft spätestens am 29. April
2020 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer
Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Deutschland
Fax-Nummer
+49 69 5099 1110
E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de
III. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können über ihre Aktien daher auch am oder nach
dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
IV. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
eine andere Person ihrer Wahl oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen. In allen Fällen der
Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis
der Bevollmächtigung können die Aktionäre das
Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines
sonstigen Intermediärs, einer
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die
Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre und / oder ihre Bevollmächtigten
können den Nachweis der Bevollmächtigung in
Textform an die Gesellschaft wie folgt
übermitteln:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax-Nummer
+49 89 30 90 3 746 75
oder E-Mail-Adresse
rational-hv2020@computershare.de
V. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr
Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei
einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern sind insbesondere
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre
können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular
verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte
übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine
mit dieser Einladung bekannt gemachten
Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat
gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen,
zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.
Die Vollmacht und die Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie der Widerruf oder die Änderung von
Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt
IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu senden und müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum 5. Mai 2020
(24:00 Uhr) zugehen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Entsprechende Informationen sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations'
> 'Hauptversammlung') einsehbar.
VI. *Rechte der Aktionäre*
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00
des Grundkapitals erreichen, das
entspricht 500.000 Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen muss dem Vorstand bis
spätestens zum 5. April 2020 (24:00 Uhr)
schriftlich zugehen. Derartige Verlangen
sind ausschließlich an folgende
Anschrift zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
2. *Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und
127 AktG*
Anfragen, Gegenanträge mit Begründung
gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers
und von Aufsichtsratsmitgliedern sind
ausschließlich an die nachstehende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
Fax-Nummer
+49 8191 327 272
E-Mail-Adresse
s.arnold@rational-online.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären
nach § 127 AktG brauchen nicht begründet
zu werden. Wahlvorschläge werden nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und im Fall einer
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben
zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m.
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG).
Die spätestens bis zum 21. April 2020
(24:00 Uhr) unter der genannten
Anschrift, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse
eingegangenen ordnungsgemäßen
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
vorbehaltlich der Regelungen in § 126
Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 1 und Satz
3 AktG, einschließlich des Namens
des Aktionärs und ggf. der Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor
Relations' > 'Hauptversammlung')
zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse
veröffentlicht.
3. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
VII. *Veröffentlichungen auf der Internetseite,
Auslage in den Geschäftsräumen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren
Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.rational-online.de
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations'
> 'Hauptversammlung') eingesehen und
heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem
in den Geschäftsräumen der RATIONAL
Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur
Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
VIII. *Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c
DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.
Die Dienstleister verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt,
namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Personenbezogene Daten werden nicht
außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die
personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten gespeichert und
anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden
personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt,
wie dies für die zuvor genannten Zwecke
erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu
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March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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