Brüssel, 30. März 2020 - Solvay gibt heute bekannt, dass die für den 3. April 2020 einberufene außerordentliche Hauptversammlung nicht das erforderliche Mindestquorum (50 % der anwesenden oder vertretenen Aktien) erfüllt und daher nicht in der Lage sein wird, wirksam über die Tagesordnung zu beraten. Die Frist für die Anmeldung der Gesellschaft über eine Teilnahme an der Sitzung war der 27. März, und 19,03 % der Aktien wurden für diese Sitzung angemeldet.
Daher wird die außerordentliche Generalversammlung vom 3. April 2020 feststellen, dass sie nicht in der Lage ist, wirksam über die Tagesordnung zu beraten, und eine verschobene außerordentliche Hauptversammlung wird am 12. Mai 2020 mit der gleichen Tagesordnung und Beschlussvorschlägen stattfinden.
Angesichts der aktuellen Gesundheitskrise und der damit verbundenen Einschränkungen fordert Solvay daher die Aktionäre, die physisch an der für den 3. April 2020 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollten, auf, sich der Teilnahme zu enthalten. Wie bereits erwähnt, werden auf dieser Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
Die offizielle Mitteilung für die verschobene außerordentliche Hauptversammlung am Dienstag, den 12. Mai 2020 wird am Freitag, den 10. April 2020 veröffentlicht. Solvay wird rechtzeitig über die Modalitäten der Teilnahme an dieser Tagung unter Berücksichtigung der besonderen staatlichen und/oder legislativen Maßnahmen, die in der Zwischenzeit angenommen werden können, mitteilen.
Anhang
- Pressemitteilung EGM EN (https://ml-eu.globenewswire.com/Resource/Download/7fa4f72c-132b-4726-82e7-155ada9c4af9)