Gestern Abend, nachbörslich, verlor die Aktie von Amarin (WKN: A0NBNG) zeitweise mehr als -70%. Grund hierfür waren Gerüchte auf Twitter, dass das Unternehmen einen wichtigen Rechtsstreit verloren habe - Gerüchte, die sich leider bestätigten.
In dem Gerichtsverfahren vor dem District Court for the District of Nevada ging es um insgesamt sechs Patente des Unternehmens in Bezug auf sein wichtigstes Produkt Vascepa. Bei Vascepa handelt es sich um eine auf Fischöl basierende Pille, die bei zu hohen Blutfettwerten (Stichwort: LDL-Cholesterin) zum Einsatz kommt. Die US-amerikanische Arzneimittelaufsicht FDA hatte dieses Medikament grundsätzlich bereits vor einigen Jahren zugelassen, wobei man jedoch den Anwendungsbereich zunächst noch eng begrenzte.
Amarin verliert Patentrechtsstreit in erster Instanz...
Erst nachdem weitere jahrelange klinische Studien zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnten, kam es dann zu einer sogenannten Label-Ausweitung. Dadurch war Vascepa zuletzt auf dem besten Weg ein Blockbuster-Medikament zu werden. Als Blockbuster werden dabei in der Branche Medikamente bezeichnet, die einen Jahresumsatz in Höhe von mindestens einer Milliarde US-Dollar einspielen. Angesichts solcher Aussichten also kein Wunder, dass sich auch andere Biopharma-Unternehmen grundsätzlich für diesen Markt interessieren.
Daher hatten die britische Hikma Pharmaceuticals sowie die indische Dr. Reddy's Laboratories gegen Patente von Amarin zum Schutz von Vascepa geklagt. Experten hatten diesen Klagen jedoch wenig Chancen eingeräumt. So empfahlen beispielsweise die Analysten von Goldman Sachs die Aktie noch vor rund zwei Wochen mit Kursziel 28 USD zum Kauf. Doch gestern urteilte die Richterin Miranda Du, dass die Ungültigkeit von Amarins Vascepa-Patenten "offensichtlich" sei.
Aktie crasht, Unternehmen kündigt Ausschöpfung aller Rechtsmittel an!
Heute Nacht bestätigte Amarin dann in einer Pressemitteilung die Meldungen, kündigte jedoch zugleich an alle Rechtsmittel gegen diese Entscheidung der Richterin ausschöpfen zu wollen. So plane man nicht nur in Berufung zu gehen, sondern zum Schutz von Unternehmen und Medikament auch eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Urteils bis zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts zu beantragen.
Ferner habe man in der Datenbank der FDA geprüft, ob es dort einen Antrag auf Zulassung eines Generikums (ANDA) gebe, was jedoch bis dato nicht der Fall sei. Daher gehe man derzeit nicht davon aus, dass irgendein anderes Unternehmen kurzfristig ein solches Generikum auf den Markt bringen wird. Denn bevor dies möglich sei, müsse zunächst einmal ein Antrag auf Zulassung bei der FDA eingereicht und positiv von dieser beschieden werden. ...
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