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DGAP-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2020-04-01 / 09:00 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Wien, FN 81906 a 
ISIN AT0000938204* 
 
*Einberufung **der 26. ordentlichen Hauptversammlung* 
 
für *Mittwoch, dem 29. April 2020, um 10:00 Uhr*, 
am Sitz der Gesellschaft, 
1040 Wien, Brahmsplatz 6. 
 
Die kommende Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 
29. April 2020 findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Anwesenheit der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für 
Justiz zu näheren Regelungen der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen 
Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer bei vergleichbarer 
Qualität der Willensbildung (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - 
gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020 
- COVID-19-GesG) statt. Die Gesellschaftsrechtliche _COVID-19-Verordnung 
liegt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch nicht vor._ 
 
_Für die Dauer von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von 
COVID-19 getroffen wurden, können bei der kommenden Hauptversammlung die 
Aktionäre selbst nicht physisch anwesend sein. Da die eingangs erwähnte 
Gesellschaftsrechtliche _COVID-19 Verordnung zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung noch nicht erlassen wurde, verweist der Vorstand auf 
eine Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des 
Auskunftsrecht, der Antragstellung, der Stimmabgabe und der allfällige 
Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung, die ab *8. 
April 2020* auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.mayr-melnhof.com [1] *zugänglich ist. 
 
_Situationsabhängig behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (i) 
abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 29. 
April 2020 nicht gesichert erscheint oder (ii) physisch abzuhalten, wenn die 
Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen 
wurden, nicht mehr aufrecht sind und eine physische Durchführung der 
Hauptversammlung möglich ist. _ 
 
_Der Vorstand_ 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1*. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
Berichts für das Geschäftsjahr 2019 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2019 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019 
 
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2019 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020 
 
7. Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
 
*II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE* 
Insbesondere folgende Unterlagen sind ab *8. April 2020 *auf der im 
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.mayr-melnhof.com [1]* unter den Menüpunkten "Für Investoren" und 
"Hauptversammlung" zugänglich: 
 
· Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Auskunftsrechts, der Antragstellung, der Stimmabgabe und der allfälligen 
Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung, 
 
· Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
· Corporate Governance-Bericht, 
 
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
· Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
· gesonderter nichtfinanzieller Bericht, 
 
· Bericht des Aufsichtsrates, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, 
 
· Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
 
· Vergütungspolitik gemäß § 78a iVm § 98a AktG zu TOP 8; 
 
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
· vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz 
am Ende des *19. April 2020* (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den 
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am *24. April 
2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der 
folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss: 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die 
Satzung gem § 17 Abs 8 genügen lässt 
*Per Telefax *+43 (0) 1 8900 500 93 
*Per E-Mail **anmeldung.mm@hauptversammlung.at* 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
*Per Post oder Boten* 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 
1040 Wien, Brahmsplatz 6 
*Per SWIFT *GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben) 
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
 
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), 
 
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen, 
 
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), 
 
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *19. April 
2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
*IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN* 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung 
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der 
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei 
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung möglich. 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen: 
*Per Post oder Boten * 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 
1040 Wien, Brahmsplatz 6 
*Per Telefax *+43 (0) 1 8900 500 93 
*Per E-Mail **anmeldung.mm@hauptversammlung.at* 
(Vollmachten bitte im Format PDF) 
*Per SWIFT* GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben) 
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: 
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
 
Die Vollmachten müssen spätestens bis *28. April 2020, 16:00 Uhr, MESZ, 
Wiener Zeit*, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie 
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung übergeben werden. 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind 
ab *8. April 2020 *auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.mayr-melnhof.com [1]* unter den Menüpunkten "Für Investoren" und 

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April 01, 2020 03:00 ET (07:00 GMT)

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