DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung 2020-04-01 / 09:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Wien, FN 81906 a ISIN AT0000938204* *Einberufung **der 26. ordentlichen Hauptversammlung* für *Mittwoch, dem 29. April 2020, um 10:00 Uhr*, am Sitz der Gesellschaft, 1040 Wien, Brahmsplatz 6. Die kommende Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zu näheren Regelungen der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer bei vergleichbarer Qualität der Willensbildung (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020 - COVID-19-GesG) statt. Die Gesellschaftsrechtliche _COVID-19-Verordnung liegt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch nicht vor._ _Für die Dauer von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen wurden, können bei der kommenden Hauptversammlung die Aktionäre selbst nicht physisch anwesend sein. Da die eingangs erwähnte Gesellschaftsrechtliche _COVID-19 Verordnung zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch nicht erlassen wurde, verweist der Vorstand auf eine Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Auskunftsrecht, der Antragstellung, der Stimmabgabe und der allfällige Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung, die ab *8. April 2020* auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.mayr-melnhof.com [1] *zugänglich ist. _Situationsabhängig behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (i) abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 29. April 2020 nicht gesichert erscheint oder (ii) physisch abzuhalten, wenn die Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen wurden, nicht mehr aufrecht sind und eine physische Durchführung der Hauptversammlung möglich ist. _ _Der Vorstand_ *I. TAGESORDNUNG* 1*. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 7. Neuwahl des Aufsichtsrats 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik *II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE* Insbesondere folgende Unterlagen sind ab *8. April 2020 *auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter *www.mayr-melnhof.com [1]* unter den Menüpunkten "Für Investoren" und "Hauptversammlung" zugänglich: · Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Auskunftsrechts, der Antragstellung, der Stimmabgabe und der allfälligen Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung, · Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · gesonderter nichtfinanzieller Bericht, · Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, · Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, · Vergütungspolitik gemäß § 78a iVm § 98a AktG zu TOP 8; · Formular für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung. *III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *19. April 2020* (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am *24. April 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 17 Abs 8 genügen lässt *Per Telefax *+43 (0) 1 8900 500 93 *Per E-Mail **anmeldung.mm@hauptversammlung.at* (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform *Per Post oder Boten* Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 1040 Wien, Brahmsplatz 6 *Per SWIFT *GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *19. April 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. *IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN* Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: *Per Post oder Boten * Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 1040 Wien, Brahmsplatz 6 *Per Telefax *+43 (0) 1 8900 500 93 *Per E-Mail **anmeldung.mm@hauptversammlung.at* (Vollmachten bitte im Format PDF) *Per SWIFT* GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Vollmachten müssen spätestens bis *28. April 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit*, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind ab *8. April 2020 *auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.mayr-melnhof.com [1]* unter den Menüpunkten "Für Investoren" und
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April 01, 2020 03:00 ET (07:00 GMT)