LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Streit über die Verteilung von Asylbewerbern spaltet die EU seit Jahren. An diesem Donnerstag (9.30 Uhr) urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob Polen, Ungarn und Tschechien während der Hochzeit der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Auch damals ging es um die Umverteilung von Asylsuchenden (Rechtssachen C-715/17, C-718/17 und C-719/17).
WORUM ES GEHT
Italien und Griechenland hatten an dem Andrang von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb entschieden die EU-Staaten damals in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000 Asylbewerbern aus den beiden Ländern in andere EU-Staaten. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Deshalb klagte die Brüsseler Behörde, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, gegen sie.
WAS EINE EUGH-GUTACHTERIN SAGT
Im Oktober schlug eine wichtige Gutachterin vor, der Klage stattzugeben. Polen, Tschechien und Ungarn hätten sich nicht weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Die Vorbehalte, etwa dass dadurch Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet würden, seien unbegründet. Es sei ihnen ohne weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Vielmehr hätten sie sich solidarisch zeigen müssen. Die Richter folgen den Empfehlungen häufig, aber nicht immer. Nach dem Gutachten zeigten die Länder keinerlei Einsicht.
WAS BEI EINER VERURTEILUNG GESCHIEHT
Den Ländern drohen hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission den EuGH allerdings noch einmal anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.
DIE EU UND IHRE ASYLREFORM
Seit Jahren ist die EU über die Reform der Asylpolitik zerstritten. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen./wim/DP/zb
WORUM ES GEHT
Italien und Griechenland hatten an dem Andrang von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb entschieden die EU-Staaten damals in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000 Asylbewerbern aus den beiden Ländern in andere EU-Staaten. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Deshalb klagte die Brüsseler Behörde, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, gegen sie.
WAS EINE EUGH-GUTACHTERIN SAGT
Im Oktober schlug eine wichtige Gutachterin vor, der Klage stattzugeben. Polen, Tschechien und Ungarn hätten sich nicht weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Die Vorbehalte, etwa dass dadurch Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet würden, seien unbegründet. Es sei ihnen ohne weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Vielmehr hätten sie sich solidarisch zeigen müssen. Die Richter folgen den Empfehlungen häufig, aber nicht immer. Nach dem Gutachten zeigten die Länder keinerlei Einsicht.
WAS BEI EINER VERURTEILUNG GESCHIEHT
Den Ländern drohen hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission den EuGH allerdings noch einmal anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.
DIE EU UND IHRE ASYLREFORM
Seit Jahren ist die EU über die Reform der Asylpolitik zerstritten. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen./wim/DP/zb