Amazon hat im Rechtsstreit mit der deutschen Einheit des US-Kosmetikunternehmens Coty vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesiegt.
Demnach haftet der Internetgigant nicht für Markenrechtsverstöße seiner Partner. Amazon verletze mit der bloßen Bevorratung von Waren, die Markenrechte verletzen, diese nicht, urteilten die Richter am Donnerstag.
Coty Germany hatte geklagt, dass Dritte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Demnach haftet der Internetgigant nicht für Markenrechtsverstöße seiner Partner. Amazon verletze mit der bloßen Bevorratung von Waren, die Markenrechte verletzen, diese nicht, urteilten die Richter am Donnerstag.
Coty Germany hatte geklagt, dass Dritte ...Den vollständigen Artikel lesen ...