Thema heute:
Sensations-Urteil vom EuGH: Jeder Kreditvertrag widerrufbar
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 26.03.2020 mit einem sensationellen Urteil den Widerrufsjoker wieder zum Leben erweckt und entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Damit eröffnet er Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit, fast alle (!) Kreditverträge nachträglich zu widerrufen.
Verbraucher können sich so von teuren Verträgen lösen und tausende Euro sparen. Was es mit der wegweisenden Entscheidung des EuGH auf sich hat, erläutert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke:
"Der Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist in Verbraucherdarlehensverträgen müssen klar und verständlich sein. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Verbraucher haben die Möglichkeit, den Darlehensvertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dass diese Möglichkeit für sie überhaupt besteht, müssen Verbraucher auch entsprechend samt weiterer Details zur Kenntnis nehmen können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch Verbraucher sehen sich bislang regelmäßig Verträgen ausgesetzt, in welchen der Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist auf ein Paragraphen-Wirrwarr verweist. Der EuGH setzte diesem jahrelangen verbraucherunfreundlichen Vorgehen endlich ein Ende. Wenn Verbraucher den Vertragsinhalt nicht ohne juristische Ausbildung verstehen können, stellt dies einen Verstoß gegen das Gebot der "Klarheit und Verständlichkeit" dar. Das hat der EuGH am vergangenen Donnerstag betont (Rechtssache C-66/19).
Der EuGH widersetzt sich laut Rechtsanwalt Christian Solmecke mit dem Urteil der mehr und mehr bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH und stellt von heute auf morgen nahezu dessen gesamte Rechtsprechung der vergangenen Monate und Jahre auf den Kopf. Bemerkenswert ist, dass die seitens des EuGH für unzureichend empfundene gesetzliche deutsche Formulierung ausnahmslos in sämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden, enthalten ist.
Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Das ist die Chance, sich nach Jahren von teuren Kreditverträgen wie Immobilien- und Autokrediten zu trennen, sich für günstigere Angebote zu entscheiden und dabei tausende Euro zu sparen. Krisengebeutelte Verbraucher können nun die aktuellen Niedrigzinsen für sich nutzen, indem sie den Widerrufsjoker ziehen, vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und bares Geld sparen."
Diesen Beitrag können Sie hier nachhören oder downloaden.