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DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft 
am 7. Mai 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft, Hannover, 
 
 am Donnerstag, den 7. Mai 2020 
 um *11:00 Uhr (MESZ),* 
 
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch 
ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
HDI-Platz 1, 30659 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und 
   können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
   Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung unter der oben genannten 
   Internetseite zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR 700.415.221,04 (in Worten: 
   siebenhundert Millionen 
   vierhunderfünfzehntausendzweihunderteinundzwa 
   nzig Euro und vier Cent) wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,50 EUR 379.196.451,00 
   (in Worten: ein Euro und 
   fünfzig Cent) Dividende 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 321.218.770,04 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 700.415.221,04 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt 
I 2020, S. 569, nachfolgend *Covid-19-Gesetz*) als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die Hauptversammlung wird am 7. Mai 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in 
unserem Aktionärsportal unter 
 
netvote.talanx.de 
 
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, 
müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter '*Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung*'). Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter 
sowie der Vortrag des Vorstands werden zusätzlich live in Bild und Ton auf der 
Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
übertragen. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang an die Hauptversammlung 
unter derselben Adresse abrufbar. 
 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre* 
*nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 
Covid-19-Gesetz* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 Covid-19-Gesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 22. April 
2020, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des 
Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite 
 
www.talanx.com/hv 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des 
Aktiengesetzes). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des 
Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und 
Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten 
werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer 
Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und 
Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen 
der Gesellschaft *spätestens am 22. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ)* unter der 
nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office 
 
* *postalisch: *HDI-Platz 1, 30659 Hannover 
* *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 
* *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge 
und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien 
sie in der Hauptversammlung gestellt worden. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 
Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz* 
 
Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. Aktionäre haben ausschließlich 
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden 
(siehe unten unter '*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung*'). Ein Recht auf 

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