DORTMUND (dpa-AFX) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine Bundestagsdebatte darüber, wie Ärzte in der Corona-Krise im Fall einer Überlastung der Intensivstationen über Leben und Tod entscheiden sollen. Die dann unumgängliche Priorisierung der Patienten - in der Fachsprache Triage genannt - sei ein furchtbares ethisches Dilemma, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Freitag in Dortmund.
"Damit müssen sich die demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten befassen" sagte Brysch. "Es gibt nur ein Gremium in Deutschland, das über Leitlinien von Leben und Tod entscheiden kann, und das ist das Parlament." Dazu komme, dass sich die derzeitigen Richtlinien des Deutschen Ethikrats und der medizinischen Fachgesellschaften teilweise widersprächen. "Die Fachgesellschaften schreiben den Ärzten das Recht zu, bei einem Intensivpatienten die Therapie einzustellen, um einen anderen Patienten mit höherer Erfolgsaussicht zu versorgen. Ein solches Vorgehen hält der Ethikrat für rechtswidrig." Allein der Bundestag dürfe klären, ob das Kriterium Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit Vorrang habe, so der Patientenschützer.
Zurzeit sind die Intensivstationen in den deutschen Krankenhäusern nicht so überlastet, dass Ärzte Patienten in lebensbedrohlichem Zustand zurückweisen müssen. Allerdings wird von den Behörden nicht ausgeschlossen, dass es im weiteren Verlauf der Corona-Epidemie noch so kommen könnte. Im Ausland soll dies teilweise dazu geführt haben, dass Patienten ab einem bestimmtem Alter keine Beatmungsgeräte mehr bekamen./cd/DP/jha
"Damit müssen sich die demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten befassen" sagte Brysch. "Es gibt nur ein Gremium in Deutschland, das über Leitlinien von Leben und Tod entscheiden kann, und das ist das Parlament." Dazu komme, dass sich die derzeitigen Richtlinien des Deutschen Ethikrats und der medizinischen Fachgesellschaften teilweise widersprächen. "Die Fachgesellschaften schreiben den Ärzten das Recht zu, bei einem Intensivpatienten die Therapie einzustellen, um einen anderen Patienten mit höherer Erfolgsaussicht zu versorgen. Ein solches Vorgehen hält der Ethikrat für rechtswidrig." Allein der Bundestag dürfe klären, ob das Kriterium Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit Vorrang habe, so der Patientenschützer.
Zurzeit sind die Intensivstationen in den deutschen Krankenhäusern nicht so überlastet, dass Ärzte Patienten in lebensbedrohlichem Zustand zurückweisen müssen. Allerdings wird von den Behörden nicht ausgeschlossen, dass es im weiteren Verlauf der Corona-Epidemie noch so kommen könnte. Im Ausland soll dies teilweise dazu geführt haben, dass Patienten ab einem bestimmtem Alter keine Beatmungsgeräte mehr bekamen./cd/DP/jha
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