
DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2020 in Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Nexus AG Donaueschingen ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG - als Virtuelle Hauptversammlung - am Donnerstag, den 30.04.2020, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Nexus AG, Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen *HINWEIS: *Da wir keine Präsenzveranstaltung sondern auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine ausschließliche virtuelle Hauptversammlung durchführen, können unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - über das von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Auskunfts- und Fragerechte wahrnehmen und ihre Stimmen abgeben. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nexus AG zum 31.12.2019, des Lageberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2019* Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, insbesondere einschließlich der Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nexus AG, Irmastr. 1, 78166 Donaueschingen, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.nexus-ag.de unter der Rubrik Unternehmen / Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.394.766,87 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 2.835.401,58 Dividende von je EUR 0,18 auf die 15.752.231,00 Stück dividendenberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien, also insgesamt Einstellung in die EUR 0,00 Gewinnrücklage Vortrag auf neue Rechnung EUR 13.559.365,29 (Gewinnvortrag) Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am 06.05.2020 zahlbar. Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist berücksichtigt, dass die Nexus AG keine eigenen, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Nexus AG hält. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung und Neufassung von Ergebnisabführungsverträgen* 5.1 *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung und Neufassung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Nexus AG und der Nexus / IPS GmbH vom 29.04.2010* Zwischen der Nexus AG als ergebnisempfangender und der im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 602014 eingetragen Nexus / IPS GmbH (vormals firmierend unter nexus/ccc GmbH) mit Sitz in Donaueschingen als ergebnisabführender Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 29.04.2010. Dieser soll auf einen einheitlichen Konzernstandard gebracht werden. Die Nexus AG und die Nexus / IPS GmbH als Organgesellschaft haben deshalb am 09.03.2020 den Ergebnisabführungsvertrag geändert und insgesamt neu gefasst. Die Änderung und Neufassung wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Nexus AG und der Gesellschafterversammlung der Nexus / IPS GmbH und erst mit Eintragung in das Handelsregister der Nexus / IPS GmbH wirksam. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung und Neufassung des Ergebnisabführungsvertrages vom 29.04.2010 zwischen der Nexus AG als ergebnisempfangender Gesellschaft und der Nexus / IPS GmbH als ergebnisabführender Gesellschaft ('Organgesellschaft') in der Fassung vom 09.03.2020 zuzustimmen. Der Ergebnisabführungsvertrag hat danach folgenden wesentlichen Inhalt: _1) Gewinnabführung (§ 1)_ In § 1 des Ergebnisabführungsvertrages verpflichtet sich die Organgesellschaft, ihren während der Vertragsdauer - erstmals für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragung des Ergebnisabführungsvertrages in das Handelsregister der Organgesellschaft erfolgt - entstehenden Gewinn an die Nexus abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung gilt neben und vorrangig zu den Bildungen und Auflösungen von Rücklagen § 301 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung. Die gewählte Formulierung übernimmt die gesetzlichen Vorgaben. Hierfür wurde ein dynamischer Verweis auf die jeweils geltenden gesetzlichen Fassungen aufgenommen. Die während der Dauer des Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB können auf Verlangen der Nexus aufgelöst und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet oder als Gewinn abgeführt werden, soweit § 301 AktG (in seiner jeweils geltenden Fassung) dem nicht entgegensteht. Dabei ist die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von sonstigen Rücklagen oder von anderen Gewinnrücklagen, die vor Beginn dieses Ergebnisabführungsvertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, ausgeschlossen. _2) Verlustübernahme (§ 2)_ Gem. § 2 des Ergebnisabführungsvertrages ist die Nexus während der Vertragsdauer zur Übernahme der Verluste der Organgesellschaft entsprechend aller Regelungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung bzw. entsprechenden Regelungen einer etwaigen Nachfolgeschrift verpflichtet, soweit der Verlust nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auch hier ist somit ein dynamischer Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben aufgenommen. _3) Entstehung und Fälligkeit der Ansprüche (§ 3)_ § 3 des Ergebnisabführungsvertrages regelt, dass der sich aus der Gewinnabführung bzw. der Verlustübernahme jeweils entstehende Zahlungsanspruch jeweils auf den Zeitpunkt des Bilanzstichtages entsteht. Von diesem Tag an ist der Zahlungsanspruch mit 5 % p. a. zu verzinsen und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Feststellung des Jahresabschluss der Organgesellschaft zur Zahlung fällig. _4) Sicherung außenstehender Gesellschaften (§ 4)_ _§ 4 enthält den Hinweis, wie bereits in diesem Bericht in der Vorbemerkung ausgeführt, dass Regelungen und
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April 03, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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