06.04.2020 - Der Vorstand der Softing AG (ISIN: DE0005178008) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 6. April 2020 bis zum 30. April 2021 bis zu 90.000 Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 500.000 begrenzt ist. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) ...Den vollständigen Artikel lesen ...