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Dow Jones News
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DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -4-

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München 
Einberufung der Hauptversammlung 
 
Hiermit berufen wir die 100. ordentliche 
Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke 
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München ein. Sie 
findet statt 
 
am Donnerstag, 14. Mai 2020, um 10.00 Uhr. 
 
Die Hauptversammlung wird als *virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz *der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die 
virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete 
Aktionäre aus der BMW Welt, Am Olympiapark 1, 80809 
München *unter* 
 
www.bmwgroup.com/hv-service 
 
*live im Internet* übertragen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 
   2019, des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen, der 
   zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle 
   Bericht und die Erklärung zur 
   Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB 
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
   verfügbar und werden in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 1.646.417.589,64 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von   141.429.599,64 EUR 
   2,52 EUR je 
   Vorzugsaktie ohne 
   Stimmrecht 
   im Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (56.122.857 
   Vorzugsaktien), das 
   sind: 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von   1.504.987.990,00 EUR 
   2,50 EUR je Stammaktie 
   im Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
   Bilanzgewinn            1.646.417.589,64 EUR 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien gegenüber 
   dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt 
   der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden 
   der Hauptversammlung in diesem Fall einen 
   aktualisierten Beschlussvorschlag mit 
   unveränderten Dividendensätzen unterbreiten 
   und vorschlagen, einen nicht auf die 
   Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
   Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur 
   Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die 
   Auszahlung ist für den 19. Mai 2020 
   vorgesehen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 
   für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Konzernzwischenlageberichts über die ersten 
   sechs Monate des Geschäftsjahres 2020 zu 
   bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
   ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 
   Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   (EU-Abschlussprüferverordnung) genannten Art 
   auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Von der Hauptversammlung sind zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu 
   wählen. Die Amtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Dr. Norbert Reithofer 
   endet mit der Beendigung der Hauptversammlung 
   am 14. Mai 2020. Mit Wirkung zum selben 
   Zeitpunkt hat Frau Prof. Dr. Renate Köcher ihr 
   Aufsichtsratsmandat niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher 
   aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). 
 
   Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
   haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der 
   Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahlen 
   von der Seite der Anteilseignervertreter 
   getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen die 
   Anteilseigner mit jeweils mindestens drei 
   Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten 
   sein. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder 
   gehören dem Aufsichtsrat auf 
   Anteilseignerseite zwei Frauen und sechs 
   Männer an. Um das Mindestanteilsgebot 
   weiterhin zu erfüllen, ist daher mindestens 
   eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 14. Mai 2020 zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu 
   wählen: 
 
   6.1 Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert 
       Reithofer, Penzberg, Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats der Bayerische Motoren 
       Werke Aktiengesellschaft, für eine 
       Amtszeit bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die 
       Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
       entscheidet, und 
   6.2 Frau Anke Schäferkordt, Köln, 
       Aufsichtsrätin, für eine Amtszeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2024 entscheidet. 
 
   Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen 
   durchzuführen. 
 
   Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats 
   stützen sich auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele und streben die 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an (vgl. dazu unten die Angaben 
   in Ziff. II.8.). Der Aufsichtsrat schätzt 
   beide vorgeschlagenen Kandidaten als 
   unabhängig im Sinne der Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung 
   vom 16. Dezember 2019) ein. 
 
   Herr Dr. Reithofer ist seit 2015 Mitglied und 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft. Er ist zudem Mitglied und 
   Vorsitzender des Präsidiums, des Personal- und 
   des Nominierungsausschusses sowie Mitglied des 
   Prüfungs- und des Vermittlungsausschusses des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
   Zuvor war Herr Dr. Reithofer bis 2015 
   Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. 
   Zum Zeitpunkt der anstehenden Wahlen zum 
   Aufsichtsrat liegt seine 
   Vorstandszugehörigkeit somit fünf Jahre 
   zurück. Die meisten amtierenden 
   Vorstandsmitglieder haben ihr Mandat erst nach 
   seinem Ausscheiden aus dem Vorstand 
   angetreten. 
 
   Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen 
   Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   in keiner gemäß den Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung 
   vom 16. Dezember 2019) mitzuteilenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
   der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Herr Dr. Norbert Reithofer hat für den Fall 
   seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine 
   Bereitschaft erklärt, erneut für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Auch in der ordentlichen Hauptversammlung im 
   Jahr 2021 werden voraussichtlich zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu 
   wählen sein. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
   auch für diese Wahlen der Hauptversammlung 
   Persönlichkeiten vorzuschlagen, die als 
   unabhängig im Sinne der Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung 
   vom 16. Dezember 2019) anzusehen sind. 
 
   Die Mandatslaufzeiten der 
   Aufsichtsratsmitglieder sind in der Erklärung 
   zur Unternehmensführung ab Seite 12 angegeben. 
   Diese ist auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -2-

www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
   verfügbar. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)* 
 
   Die derzeit geltende Vergütungsregelung des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde durch die 
   Hauptversammlung 2013 beschlossen und seitdem 
   nicht mehr angepasst. Sie sieht eine feste 
   Vergütungskomponente und eine mehrjährige 
   variable Vergütungskomponente sowie ein 
   Sitzungsgeld vor. 
 
   Mit der vorgeschlagenen Änderung soll 
   erreicht werden, dass die Vergütung des 
   Aufsichtsrats künftig auf eine reine 
   Festvergütung umgestellt wird und keine 
   variablen Vergütungsanteile mehr enthält. 
   Damit soll auch der neuen Anregung G.18 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung 
   vom 16. Dezember 2019) entsprochen werden. Das 
   Sitzungsgeld soll unverändert bleiben. 
 
   Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt wie 
   bisher den höheren zeitlichen Aufwand des 
   Vorsitzenden und der stellvertretenden 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des 
   Vorsitzenden und der Mitglieder von 
   Ausschüssen. Dabei sollen die Mitglieder des 
   Prüfungsausschusses wie die Mitglieder des 
   Präsidiums (stellvertretende Vorsitzende) das 
   Doppelte der Grundvergütung und der 
   Vorsitzende des Prüfungsausschusses das 
   Zweieinviertelfache der Grundvergütung 
   erhalten. Damit soll dem deutlich gewachsenen 
   Arbeitsumfang des Prüfungsausschusses Rechnung 
   getragen werden. Die vorgeschlagene 
   Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch 
   die Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 
   2019). 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, 
   zu beschließen, § 15 der Satzung zu 
   ändern und wie folgt neu zu fassen: 
 
   '§ 15 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
   1. 
   Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das 
   Geschäftsjahr (Vergütungsjahr) eine feste, 
   nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare 
   Vergütung von 200.000 EUR. 
 
   2. 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
   Dreifache und jeder Stellvertreter des 
   Vorsitzenden das Doppelte des sich aus Ziff. 1 
   ergebenden Betrags. Sofern der jeweilige 
   Ausschuss an mindestens 3 Tagen des 
   Geschäftsjahres zu einer Sitzung zusammen 
   gekommen ist, erhält jeder Vorsitzende eines 
   Ausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte, 
   der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das 
   Zweieinviertelfache und jedes Mitglied eines 
   Ausschusses des Aufsichtsrats das 
   Eineinhalbfache, jedes Mitglied des 
   Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats das 
   Doppelte des sich aus Ziff. 1 ergebenden 
   Betrags. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats 
   mehrere nach Satz 1 oder 2 zusätzlich zu 
   vergütende Funktionen ausübt, bemisst sich 
   seine Vergütung ausschließlich nach der 
   Funktion, die unter diesen am höchsten 
   vergütet ist. 
 
   3. 
   Die sich aus Ziff. 1 und 2 ergebende Vergütung 
   eines Mitglieds des Aufsichtsrats, das nur 
   während eines Teils des Geschäftsjahres dem 
   Aufsichtsrat angehört hat oder eine nach Ziff. 
   2 Satz 1 oder 2 zusätzlich zu vergütende 
   Funktion ausgeübt hat, reduziert sich 
   zeitanteilig. 
 
   4. 
   Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrats für jede Sitzung des 
   Aufsichtsrats (Plenum), an der es teilgenommen 
   hat, ein nach Ablauf des Geschäftsjahres 
   zahlbares Sitzungsgeld von 2.000 EUR pro 
   Sitzung. Mehrere Sitzungen am selben Tag 
   werden nicht separat vergütet. 
 
   5. 
   Die Gesellschaft erstattet jedem 
   Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen 
   Auslagen. Die Gesellschaft kann die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats in den Versicherungsschutz 
   einer auf Kosten der Gesellschaft 
   unterhaltenen 
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
   einbeziehen. 
 
   6. 
   Diese Regelung ist erstmals für das am 
   01.01.2020 beginnende Geschäftsjahr 
   (Vergütungsjahr) anwendbar.' 
 
*II. Weitere Angaben* 
 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
    Zeitpunkt der Einberufung* 
 
    Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das 
    Grundkapital der Gesellschaft 658.862.500 EUR 
    und ist eingeteilt in 658.862.500 Aktien im 
    Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 
    601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 
    601.995.196 Stimmen gewähren, und 56.867.304 
    Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 
 
    Das Stimmrecht jeder Stammaktie entspricht 
    ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei 
    der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten 
    Grundkapitals gewährt eine Stimme. 
 
    Bei der Beschlussfassung zu den unter I. 
    aufgeführten Tagesordnungspunkten der 
    Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre 
    stimmberechtigt. 
2.  *Voraussetzungen für die Verfolgung der 
    virtuellen Hauptversammlung im Internet und 
    die Ausübung des Stimmrechts* 
 
    Die Hauptversammlung wird als virtuelle 
    Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
    Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des 
    Gesetzes über Maßnahmen im 
    Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
    Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
    Bekämpfung der Auswirkungen der 
    COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz'). 
 
    Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und 
    Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung 
    im Internet unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte 
    Hauptversammlung im Internet verfolgen, die 
    sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
    oder englischer Sprache zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für 
    die Ausübung des Stimmrechts. 
 
    Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
    Berechtigung zur Verfolgung der gesamten 
    Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung 
    des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein 
    in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
    englischer Sprache erstellter Nachweis des 
    Anteilsbesitzes durch das depotführende 
    Institut erforderlich. 
 
    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
    Tages vor der Hauptversammlung 
    (Nachweisstichtag), d.h. auf den 23. April 
    2020, 00.00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich 
    für die Berechtigung zur Verfolgung der 
    gesamten Versammlung im Internet und zur 
    Ausübung des Stimmrechts ist somit der 
    Aktienbesitz zu diesem Stichtag. Im Verhältnis 
    zur Gesellschaft gilt bezüglich der 
    Hauptversammlung und für die Ausübung des 
    Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
    erbracht hat. 
 
    Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
    Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens 
    bis zum Ablauf des 7. Mai 2020 unter folgender 
    Adresse zugehen: 
 
    Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
    Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über 
    sie kann auch nach erfolgter Anmeldung 
    unverändert verfügt werden. 
 
    Üblicherweise übernehmen die 
    depotführenden Institute als Letztintermediäre 
    die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des 
    Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die 
    Kunden einen Auftrag zur Anmeldung zur 
    Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre 
    werden daher gebeten, sich möglichst 
    frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes 
    Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur 
    Hauptversammlung zu veranlassen. 
3.  *Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des 
    Stimmrechts durch Bevollmächtigte* 
 
    Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht 
    persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht 
    nicht persönlich ausüben möchten, können sich 
    bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch 
    Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine 
    Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater 
    oder eine andere Person, vertreten lassen. 
    Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts 
    durch Bevollmächtigte ist die form- und 
    fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung. 
 
    Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf 
    und der Nachweis der Bevollmächtigung 
    gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
    Textform oder können elektronisch erfolgen und 
    übermittelt werden, indem die unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    bereitgestellte Anwendung genutzt wird. 
 
    Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
    Stimmrechtsberater und diesen durch das 
    Aktiengesetz gleichgestellte Personen können 
    im Rahmen der für sie bestehenden 
    aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) 
    abweichende Anforderungen an die ihnen zu 
    erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese 
    Anforderungen können bei dem jeweils zu 
    Bevollmächtigenden erfragt werden. 
 
    Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
    Aktionären an, sich bei der Ausübung des 
    Stimmrechts durch von der Gesellschaft 
    benannte weisungsgebundene 
    Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
    Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter 
    bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem 
    Fall Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -3-

die Vollmacht ungültig. Die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
    verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
    Vollmachten und Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    können elektronisch über den Online-Service 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis 
    zum Beginn der Abstimmung in der 
    Hauptversammlung. 
 
    Alternativ können Vollmachten und Weisungen an 
    die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von 
    der Gesellschaft dafür vorgesehenen 
    Vollmachtsformulare erteilt werden. 
    Stammaktionäre erhalten diese 
    Vollmachtsformulare mit der 
    Anmeldebestätigung. Die ausgefüllten 
    Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall 
    spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 bei 
    der Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
    eingegangen sein: 
 
    Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
4.  *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts 
    durch Briefwahl* 
 
    Stammaktionäre können ihre Stimmen auch im 
    Wege elektronischer Kommunikation oder 
    schriftlich abgeben, ohne an der 
    Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). 
    Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts 
    durch Briefwahl ist die form- und 
    fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung. 
 
    Für die elektronische Briefwahl steht der 
    Online-Service der Gesellschaft unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    bis zum Beginn der Abstimmung in der 
    Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
    Alternativ können die Aktionäre für die 
    Briefwahl auch das mit der Anmeldebestätigung 
    zugesandte Formular benutzen. Die 
    schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens 
    bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 bei der 
    Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
    eingegangen sein: 
 
    Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
5.  *Ergänzungsverlangen* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
    anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies 
    entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 
    EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
    AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
    werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
    Begründung oder eine Beschlussvorlage 
    beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
    den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es 
    wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu 
    verwenden: 
 
    Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
    Der Vorstand 
    Postanschrift: 80788 München 
    Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München 
 
    Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 
    30 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens 
    bis zum Ablauf des 13. April 2020 zugegangen 
    sein. 
6.  *Zugänglichmachen von Gegenanträgen und 
    Wahlvorschlägen* 
 
    Gegenanträge von Aktionären zu den 
    Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder 
    Aufsichtsrat zu bestimmten 
    Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zu den 
    Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des 
    Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum 
    Aufsichtsrat) werden - soweit sie den anderen 
    Aktionären zugänglich zu machen sind - bei 
    Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich 
    im Internet unter 
 
    www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
    veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage 
    vor der Versammlung (d.h. spätestens bis zum 
    Ablauf des 29. April 2020) der Gesellschaft an 
    die folgende Adresse übersandt wurden: 
 
    Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
    Abt. FF-2 
    Postanschrift: 80788 München 
    Telefax: +49 89 382-11793 
    E-Mail: hv@bmw.de 
7.  *Fragemöglichkeit* 
 
    Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben, können Fragen an den 
    Vorstand richten zu Angelegenheiten der 
    Gesellschaft, den rechtlichen und 
    geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
    verbundenen Unternehmen sowie über die Lage 
    des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
    einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene 
    Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
    eines Gegenstands der Tagesordnung 
    erforderlich ist. 
 
    Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 
    12. Mai 2020, 12.00 Uhr, über den 
    Online-Service der Gesellschaft unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    eingereicht werden. 
 
    Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den 
    Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei 
    entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 
    Satz 2 COVID-19-Gesetz nach 
    pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
    Fragen er wie beantwortet. 
8.  *Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
    (Wahlen zum Aufsichtsrat)* 
 
    Lebensläufe und Angaben zu Mitgliedschaften in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    (?) und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
    und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen (O): 
 
    *Dr.-Ing. Dr. Ing. E.h. Norbert Reithofer*, 
    Penzberg 
    Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG 
 
    Geburtsjahr/-ort: 1956, Penzberg 
    Nationalität: Deutsch 
 
    Beruflicher Werdegang und Ausbildung: 
 
    seit 2015 Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
              BMW AG 
    2006-2015 Vorsitzender des Vorstands der BMW 
              AG 
    2000-2006 Mitglied des Vorstands der BMW AG, 
              Ressort Produktion 
    1997-2000 Präsident der BMW Manufacturing 
              Corporation, South Carolina, USA 
    1994-1997 Technischer Direktor, BMW 
              Südafrika 
    1991-1994 Leiter Karosserierohbau, BMW AG 
    1989-1991 Leiter Steuerungstechnik und 
              Prozessdatenverarbeitung, BMW AG 
    1987-1989 Leiter Instandhaltungsplanung, BMW 
              AG 
    1984-1987 Wissenschaftlicher Assistent an 
              der TU München, Institut für 
              Werkzeugmaschinen und 
              Betriebswissenschaften, Promotion 
              zum Dr.-Ing. 
    1978-1983 Studium der Fertigungstechnik und 
              der Betriebswissenschaft an der TU 
              München, Abschluss als 
              Diplom-Ingenieur 
    1974-1978 Studium des Allgemeinen 
              Maschinenbaus an der FH München, 
              Abschluss als Diplom-Ingenieur 
              (FH) 
 
    Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte: 
 
    Herr Dr. Reithofer ist Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der BMW AG. Aufgrund seiner 
    langjährigen Führungsfunktionen innerhalb der 
    BMW Group einschließlich seiner 
    15-jährigen Mitgliedschaft im Vorstand der BMW 
    AG sowie seiner Ausbildung als 
    Diplom-Ingenieur ist Herr Dr. Reithofer in 
    herausragender Weise befähigt, sowohl 
    strategische als auch technologische Fragen 
    der Ausrichtung des Unternehmens zu 
    durchdringen, zu überwachen und zu beraten 
    (Kompetenzfelder: Mobilität und Technologie). 
    Dies kommt der Arbeit des Aufsichtsrats gerade 
    in Zeiten einer tiefgreifenden Transformation 
    der Automobilbranche besonders zugute. 
 
    Diversitätskonzept: 
 
    Herr Dr. Reithofer erfüllt folgende Kriterien 
    aus dem Diversitätskonzept für den 
    Aufsichtsrat der BMW AG: 
 
    - Internationale Erfahrung oder besonderer 
      Sachverstand in einem oder mehreren für 
      das Unternehmen wichtigen Märkten 
      außerhalb Deutschlands 
    - Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen aus 
      dem Unternehmen 
    - Persönlichkeit mit Erfahrung in der 
      Führung/Überwachung eines anderen 
      Unternehmens 
    - Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des 
      Aufsichtsrats 
 
    Mitgliedschaften in Gremien des Aufsichtsrats 
    der BMW AG: 
 
    - Präsidium (Vorsitz) 
    - Personalausschuss (Vorsitz) 
    - Prüfungsausschuss 
    - Nominierungsausschuss (Vorsitz) 
    - Vermittlungsausschuss 
 
    Mandate: 
 
    - Siemens Aktiengesellschaft 
    O Henkel AG & Co. KGaA 
    (Gesellschafterausschuss) 
 
    *Anke Schäferkordt, *Köln 
    Aufsichtsrätin 
 
    Geburtsjahr/-ort: 1962, Lemgo 
 
    Nationalität: Deutsch 
 
    Beruflicher Werdegang und Ausbildung: 
 
    seit 2019 Non-Executive Director der Wayfair 
              Inc., Boston/Massachusetts, USA 
    seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der 
              Serviceplan Group Management SE 
              (Komplementärin der Serviceplan 
              Group SE & Co. KG) 
    seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der 
              BASF SE 
    2012-2018 Mitglied des Vorstands der 
              Bertelsmann SE & Co. KGaA 
    2005-2018 Geschäftsführerin der RTL 
              Television und Mediengruppe RTL 
              Deutschland GmbH 
    2012-2017 Co-CEO der RTL Group S.A., 
              Luxemburg 
    1999-2005 Geschäftsführerin der VOX Film- 
              und Fernseh GmbH & Co. KG 
    1995-1998 CFO und von 1997-1998 zusätzlich 
              Programmdirektorin der VOX Film- 
              und Fernseh GmbH & Co. KG 
    1991-1995 RTL Television (verschiedene 
              Positionen, u.a. Bereichsleitung 
              Planung und Controlling) 
    1988-1991 Bertelsmann AG (verschiedene 
              Positionen) 
    1982-1988 Studium der Betriebswirtschaft an 
              der Universität Paderborn, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Abschluss als Diplom-Kauffrau 
 
    Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte: 
 
    Frau Schäferkordt verfügt aus ihren 
    langjährigen Leitungsfunktionen im Bertelsmann 
    Konzern, dem größten deutschen 
    Medienunternehmen, über umfassende Kenntnisse 
    und Erfahrungen in den Bereichen 
    Unternehmensführung, Kommunikation und Medien. 
    Ihre betriebswirtschaftliche Kompetenz und ihr 
    Gespür für gesellschaftliche Zukunftsthemen 
    hat sie u.a. als Geschäftsführerin der 
    Mediengruppe RTL Deutschland eindrucksvoll 
    unter Beweis gestellt, die sich unter ihrer 
    Leitung zur erfolgreichsten Fernsehgruppe in 
    Deutschland entwickelt hat. 
 
    Diversitätskonzept: 
 
    Frau Schäferkordt erfüllt folgende Kriterien 
    aus dem Diversitätskonzept für den 
    Aufsichtsrat der BMW AG: 
 
    - Internationale Erfahrung oder besonderer 
      Sachverstand in einem oder mehreren für 
      das Unternehmen wichtigen Märkten 
      außerhalb Deutschlands 
    - Persönlichkeit mit Erfahrung in der 
      Führung/Überwachung eines anderen 
      Unternehmens 
    - Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des 
      Aufsichtsrats 
    - Unabhängige Finanzexpertin 
 
    Mandate: 
 
    - BASF SE 
    - Serviceplan Group Management SE* 
    O Wayfair Inc. 
 
    * nicht börsennotiert 
9.  *Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
    Gesellschaft; Übertragung der 
    Hauptversammlung im Internet; ergänzende 
    Informationen* 
 
    Die Einberufung der Hauptversammlung, die 
    zugänglich zu machenden Unterlagen und 
    Informationen, weitergehende Erläuterungen zu 
    den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
    126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG in 
    Verbindung mit § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz 
    sowie ergänzende Informationen zur 
    Tagesordnung stehen vom Tag der Einberufung 
    der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung. Dort werden nach der 
    Hauptversammlung auch die festgestellten 
    Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
    Die Reden des Aufsichtsrats- und des 
    Vorstandsvorsitzenden am 14. Mai 2020 werden 
    ohne Zugangsbeschränkung (live) im Internet 
    unter 
 
    www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
    übertragen. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden 
    steht auch nach der Hauptversammlung als 
    Aufzeichnung zur Verfügung. 
 
    Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben, können die gesamte 
    Hauptversammlung (live) im Internet im 
    Online-Service unter 
 
    www.bmwgroup.com/hv-service 
 
    verfolgen. Die benötigten Zugangsdaten zur 
    Anmeldung auf der Internetseite sind auf der 
    Anmeldebestätigung (oben rechts) aufgedruckt. 
    Die Verfolgung der Hauptversammlung im 
    Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne 
    des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
    Weitere Hinweise zur Hauptversammlung und zur 
    Stimmrechtsausübung sowie zur Vollmachts- und 
    Weisungserteilung werden auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung gestellt. Vollmachts- und 
    Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit 
    der Anmeldebestätigung zugesandt. 
 
    Inhaber von American Depositary Shares bzgl. 
    Stammaktien der Gesellschaft erhalten 
    Informationen zur Hauptversammlung über die 
    Bank of New York Mellon, New York, USA 
    (Depositary). 
10. *Hinweise zum Datenschutz* 
 
    Informationen zur Verarbeitung Ihrer 
    personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit 
    der Hauptversammlung finden Sie im Internet 
    unter 
 
    www.bmwgroup.com/hauptversammlung 
 
München, 6. April 2020 
 
*Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
             Petuelring 130 
             80809 München 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@bmw.de 
Internet:    http://www.bmwgroup.com 
ISIN:        DE0005190003, DE0005190037 
WKN:         519000, 519003 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime 
             Standard)" München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, 
             Hamburg" Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1016371 2020-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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