DGAP-News: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.04.2020 in Essen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-06 / 15:06
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft Essen - ISIN: DE 0006070006
- Absage der am 12. März 2020 im Bundesanzeiger für den
28. April 2020 einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft
Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat
angesichts der auf absehbare Zeit andauernden
COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und mit dem
Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie
die Organmitglieder der Gesellschaft beschlossen, die
am 12. März 2020 im Bundesanzeiger für den 28. April
2020 als Präsenz-Hauptversammlung einberufene
ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Die im
Bundesanzeiger am 12. März 2020 bekannt gemachte
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit
gegenstandslos.
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(_C-19 AuswBekG_) eröffnet allerdings die Möglichkeit,
ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle
Hauptversammlung). Vor diesem Hintergrund hat der
Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen und die
ordentliche Hauptversammlung für den 28. April 2020 als
virtuelle Hauptversammlung erneut einzuberufen. Eine
entsprechende neue Einberufung wird im Bundesanzeiger
bekannt gemacht werden.
Essen, im April 2020
*HOCHTIEF Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
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1016379 2020-04-06
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April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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