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DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-06 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HINWEIS: In diesem Jahr wird die Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 
Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
abgehalten Bitte beachten Sie die besonderen 
Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung 
ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung 
(keine elektronische Teilnahme) 
und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege 
elektronischer Briefwahl. 
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - 
- WKN 543730 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der *am Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 
11:00 Uhr,* stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 ein. Die Versammlung findet ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten am Sitz der CompuGroup Medical SE, 
Maria Trost 21, 
56070 Koblenz, statt. Die gesamte Versammlung wird nach 
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
unter der Internetadresse der Gesellschaft 
www.cgm.com/hv im Wege elektronischer Zuschaltung der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(keine elektronische Teilnahme) in Bild und Ton 
übertragen. Vorbemerkung 
 
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des 
Coronavirus (SARS-CoV-2) wird die CompuGroup Medical SE 
dieses Jahr ihre Hauptversammlung erstmals als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abhalten. 
Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie, der 
insoweit bestehenden Beschränkungen von Veranstaltungs- 
und Versammlungsmöglichkeiten und mit dem Ziel der 
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, 
die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der 
CompuGroup Medical SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, für die Durchführung der diesjährigen 
Hauptversammlung entsprechende neue Regelungen des 
Gesetzgebers zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat 
für die Gesellschaft höchste Priorität. Gleichwohl 
sollen die Aktionäre zu dem angekündigten Termin der 
Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ihr Stimmrecht und 
ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Auch legt die 
Gesellschaft großen Wert darauf, mit Zustimmung 
der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 
EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie pünktlich 
in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen 
die Aktionäre trotz der gegenwärtigen allgemeinen 
Krisensituation wie angekündigt angemessen am 
Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019 beteiligt 
werden. Die diesjährige Hauptversammlung der CompuGroup 
Medical SE wird daher rein virtuell ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
stattfinden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie 
nachstehend unter *Abschnitt VI.* ('Virtuelle 
Hauptversammlung'). 
 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2019 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die 
   CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind ab der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   zugänglich und können ab diesem Zeitpunkt in 
   den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
   Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen 
   werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch 
   auch unverzüglich kostenlos zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 
   in Höhe von EUR 84.523.477,16 sollen EUR 0,50 
   je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 18. 
   Mai 2020 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft 4.806.709 eigene Aktien, diese 
   sind nicht dividendenberechtigt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical 
   SE zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 84.523.477,16 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer     EUR   24.206.320,50 
   Dividende von EUR 0,50 
   je für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag auf neue       EUR   60.317.156,66 
   Rechnung: 
   *Gesamt:*              *EUR* *84.523.477,16* 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag 
   (Vortrag auf neue Rechnung) sind die 48.412.641 
   zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags 
   vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2019 dividendenberechtigten Stückaktien 
   berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag 
   auf neue Rechnung) vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Bestellung des Prüfers für den Abschluss des 
   Geschäftsjahres 2020 und für etwaige 
   prüferische Durchsichten von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
   etwaige prüferische Durchsichten von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2020 und für das erste Quartal 2021 zu 
   bestellen. 
 
   Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 
   der Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   wird darauf hingewiesen, dass die der 
   Gesellschaft im Rahmen des Formwechsels als 
   persönlich haftende Gesellschafterin 
   beitretende Blitz 18-764 SE (künftig firmierend 
   als und nachfolgend bezeichnet als 'CompuGroup 
   Medical Management SE', s. hierzu im Einzelnen 
   auch Tagesordnungspunkt 7, lit. a. sowie lit. 
   b. Ziffer (5)) die Rechtsstellung der Gründerin 
   des Rechtsträgers neuer Rechtsform übernimmt 
   und in dieser Funktion den Abschlussprüfer für 
   das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu 
   bestellen hat. Dementsprechend soll die 
   CompuGroup Medical Management SE im Rahmen der 
   Hauptversammlung erklären, dass die unter 
   diesem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene 
   Bestellung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - für den Fall 
   der Annahme des Beschlussvorschlags durch die 
   Hauptversammlung - nach Wirksamwerden des 
   Formwechsels fortbesteht. Ein nochmaliger 
   Beschluss der Hauptversammlung ist insoweit 
   nicht zu fassen (s. hierzu im Einzelnen auch 
   Tagesordnungspunkt 7, lit. d.). 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 
   Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz ('SEAG'), § 9 Abs. 1 Satz 
   1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie § 21 
   Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz ('SEBG') 
   i.V.m. § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Arbeitnehmer bei der CompuGroup Medical SE vom 
   3. Dezember 2015 
   ('Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') aus 
   sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   bestellt werden. Von den sechs Mitgliedern sind 
   zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu 
   bestellen. Die Hauptversammlung ist an die 
   Vorschläge zur Bestellung der 
   Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 36 Abs. 4 
   Satz 2 SEBG, § 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft, § 3 Abs. 4 Satz 2 der 
   Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung). Im 
   Übrigen - d.h. soweit die Vertreter der 
   Anteilseigner betroffen sind - ist die 
   Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen, als Vertreter der 
   Anteilseigner gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser, Herrn 
   Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Frau Dr. Ulrike 
   Handel und Herrn Thomas Seifert, endet mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, mithin mit Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 13. Mai 2020, zu der hiermit eingeladen 
   wird. Es bedarf daher der Neuwahl von vier 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Anteilseigner. 
 
   Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der 
   Gesellschaft erfolgt die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der 
   Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Die nachstehenden Wahlvorschläge 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten konkreten Ziele sowie 
   das für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
   verfolgte Diversitätskonzept und streben 
   gleichzeitig die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Personen als Vertreter der Anteilseigner zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen: 
 
   * Herr Dr. Klaus Esser, Geschäftsführer der 
     Klaus Esser Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, 
     wohnhaft in München; 
   * Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt, 
     Geschäftsführer der Mediteo GmbH, 
     Heidelberg, sowie einziges Mitglied des 
     Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG, 
     Heidelberg, und der XLHealth AG, 
     Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg; 
   * Frau Dr. Ulrike Handel, Geschäftsführerin 
     der Dentsu Aegis Network Germany GmbH, 
     Frankfurt am Main, wohnhaft in Hamburg, 
     sowie 
   * Herr Thomas Seifert, Chief Financial 
     Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San 
     Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika 
     (USA), wohnhaft in San Francisco, 
     Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 
   der Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   wird darauf hingewiesen, dass das Amt der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der CompuGroup 
   Medical SE mit Wirksamwerden des Formwechsels 
   der CompuGroup Medical SE in die CompuGroup 
   Medical SE & Co. KGaA durch dessen Eintragung 
   im Handelsregister kraft Gesetzes endet, s. 
   hierzu im Einzelnen auch Tagesordnungspunkt 7, 
   lit. b. Ziffern (6) und (9). Dementsprechend 
   ist unter Tagesordnungspunkt 8 die Neuwahl der 
   von der Hauptversammlung zu bestellenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   (Anteilseignervertreter) vorgesehen; diese 
   Neuwahl gemäß Tagesordnungspunkt 8 erfolgt 
   mit Wirkung zum Wirksamwerden des unter 
   Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorgeschlagenen Formwechsels. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich für seine Vorschläge 
   bei den vorstehend zur Aufsichtsratswahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils weiterhin den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat 
   ist überzeugt, dass seine Mitglieder in der 
   bislang und auch zukünftig bestehenden 
   Zusammensetzung insgesamt über die zur 
   ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   fachlichen Erfahrungen verfügen. 
 
   Mit den vorstehend zur Aufsichtsratswahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten gehört dem 
   Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung - 
   auch unter Berücksichtigung der 
   Eigentümerstruktur - angemessene Anzahl 
   unabhängiger Mitglieder an. Dies gilt nach 
   Einschätzung der Anteilseignervertreter auch 
   für die Anteilseignerseite. 
 
   Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt ist Aktionär 
   der Gesellschaft. Über eine bestehende 
   Poolvereinbarung mit seiner Familie werden ihm 
   mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft 
   zugerechnet. Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt 
   ist der Sohn von Herrn Frank Gotthardt, der 
   teilweise direkt sowie teilweise über die GT 1 
   Vermögensverwaltung GmbH insgesamt rund 33,65 % 
   der Aktien an der Gesellschaft hält. Herr Frank 
   Gotthardt ist zugleich Mitglied und 
   Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. 
   Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt vermietet ein 
   Grundstück an die Gesellschaft, welches sie als 
   Parkplatzfläche für Mitarbeiter nutzt. 
   Zusätzlich kooperieren Gesellschaften, die von 
   Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt kontrolliert 
   werden, mit einzelnen Tochtergesellschaften der 
   CompuGroup Medical SE. 
 
   Im Übrigen sind die vorstehend zur 
   Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats als 
   unabhängig im Sinne der Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. 
   Dies gilt nach Einschätzung der 
   Anteilseignervertreter auch für die 
   Anteilseignerseite. Zwar ist Herr Dr. Klaus 
   Esser seit dem Jahr 2003 Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft. Allerdings 
   führt alleine eine langjährige Zugehörigkeit 
   zum Aufsichtsrat aus Sicht des Aufsichtsrats 
   und auch der Anteilseignervertreter nicht zum 
   Verlust der Unabhängigkeit eines 
   Aufsichtsratsmitgliedes. Vielmehr soll die 
   Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und 
   Expertise eines langjährigen 
   Aufsichtsratsmitgliedes profitieren. Dies gilt 
   im Falle von Herrn Dr. Klaus Esser umso mehr, 
   als Herr Dr. Klaus Esser in keiner persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft 
   oder zu deren Vorstand steht, die einen 
   Interessenkonflikt begründen kann, und Herr Dr. 
   Klaus Esser auch im Übrigen als unabhängig 
   anzusehen ist. 
 
   Abgesehen von den vorstehend offengelegten 
   Umständen bestehen keine weiteren persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen eines der 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, zu 
   den Organen der Gesellschaft oder zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär 
   für seine Wahlentscheidung als maßgebend 
   ansehen würde. 
 
   Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin 
   unverändert in der Person des derzeitigen 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Klaus Esser 
   gegeben sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem 
   die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Es 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Klaus 
   Esser im Falle seiner Wahl zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats erneut als Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. 
 
   Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten, namentlich die Angaben 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie 
   jeweils ein Lebenslauf der Kandidaten, sind 
   unter *Abschnitt II.* dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung abgedruckt. 
7. Beschlussfassung über den Formwechsel der 
   Gesellschaft in die Rechtsform der 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter 
   Beitritt der CompuGroup Medical Management SE 
   (derzeit noch firmierend als 'Blitz 18-764 SE') 
   einschließlich der Aufhebung des 
   bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung 
   eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
   a. *Vorbemerkung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der CompuGroup 
   Medical SE haben beschlossen, der 
   Hauptversammlung den Formwechsel der CompuGroup 
   Medical SE von einer Europäischen 
   Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE) in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   unter der Firma 'CompuGroup Medical SE & Co. 
   KGaA' vorzuschlagen. 
 
   Die weitere Internationalisierung und die 
   Fortsetzung des konsequenten Wachstumskurses 
   des CompuGroup Medical-Konzerns sind 
   wesentliche Bestandteile der zukünftigen 
   Strategie, um die bisherige Erfolgsgeschichte 
   des Unternehmens fortzuschreiben. Mit dem 
   Formwechsel der Gesellschaft in die neue 
   Struktur einer SE & Co. KGaA soll gewährleistet 
   werden, dass die langfristige strategische, 
   erfolgreiche Ausrichtung des Unternehmens auch 
   in Zukunft fortgeführt werden kann. 
   Insbesondere soll der Formwechsel es der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
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