DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-06 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HINWEIS: In diesem Jahr wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgehalten Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung (keine elektronische Teilnahme) und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl. CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - - WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 11:00 Uhr,* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Sitz der CompuGroup Medical SE, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, statt. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter der Internetadresse der Gesellschaft www.cgm.com/hv im Wege elektronischer Zuschaltung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (keine elektronische Teilnahme) in Bild und Ton übertragen. Vorbemerkung Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird die CompuGroup Medical SE dieses Jahr ihre Hauptversammlung erstmals als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abhalten. Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie, der insoweit bestehenden Beschränkungen von Veranstaltungs- und Versammlungsmöglichkeiten und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der CompuGroup Medical SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für die Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung entsprechende neue Regelungen des Gesetzgebers zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Anspruch zu nehmen. Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat für die Gesellschaft höchste Priorität. Gleichwohl sollen die Aktionäre zu dem angekündigten Termin der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ihr Stimmrecht und ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Auch legt die Gesellschaft großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen die Aktionäre trotz der gegenwärtigen allgemeinen Krisensituation wie angekündigt angemessen am Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019 beteiligt werden. Die diesjährige Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE wird daher rein virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter *Abschnitt VI.* ('Virtuelle Hauptversammlung'). I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die vorgenannten Unterlagen sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.cgm.com/hv zugänglich und können ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 84.523.477,16 sollen EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 18. Mai 2020 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 4.806.709 eigene Aktien, diese sind nicht dividendenberechtigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 84.523.477,16 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 24.206.320,50 Dividende von EUR 0,50 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie: Vortrag auf neue EUR 60.317.156,66 Rechnung: *Gesamt:* *EUR* *84.523.477,16* Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag (Vortrag auf neue Rechnung) sind die 48.412.641 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag auf neue Rechnung) vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Bestellung des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2020 und für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2020 und für das erste Quartal 2021 zu bestellen. Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) wird darauf hingewiesen, dass die der Gesellschaft im Rahmen des Formwechsels als persönlich haftende Gesellschafterin beitretende Blitz 18-764 SE (künftig firmierend als und nachfolgend bezeichnet als 'CompuGroup Medical Management SE', s. hierzu im Einzelnen auch Tagesordnungspunkt 7, lit. a. sowie lit. b. Ziffer (5)) die Rechtsstellung der Gründerin des Rechtsträgers neuer Rechtsform übernimmt und in dieser Funktion den Abschlussprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu bestellen hat. Dementsprechend soll die CompuGroup Medical Management SE im Rahmen der Hauptversammlung erklären, dass die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - für den Fall der Annahme des Beschlussvorschlags durch die Hauptversammlung - nach Wirksamwerden des Formwechsels fortbesteht. Ein nochmaliger Beschluss der Hauptversammlung ist insoweit nicht zu fassen (s. hierzu im Einzelnen auch Tagesordnungspunkt 7, lit. d.). 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz ('SEAG'), § 9 Abs. 1 Satz 1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie § 21 Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz ('SEBG') i.V.m. § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 der Vereinbarung über die Beteiligung der
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April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Arbeitnehmer bei der CompuGroup Medical SE vom 3. Dezember 2015 ('Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den sechs Mitgliedern sind zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 36 Abs. 4 Satz 2 SEBG, § 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft, § 3 Abs. 4 Satz 2 der Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung). Im Übrigen - d.h. soweit die Vertreter der Anteilseigner betroffen sind - ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen, als Vertreter der Anteilseigner gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser, Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Frau Dr. Ulrike Handel und Herrn Thomas Seifert, endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, mithin mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Mai 2020, zu der hiermit eingeladen wird. Es bedarf daher der Neuwahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner. Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet wird. Die nachstehenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele sowie das für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgte Diversitätskonzept und streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: * Herr Dr. Klaus Esser, Geschäftsführer der Klaus Esser Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in München; * Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Geschäftsführer der Mediteo GmbH, Heidelberg, sowie einziges Mitglied des Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG, Heidelberg, und der XLHealth AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg; * Frau Dr. Ulrike Handel, Geschäftsführerin der Dentsu Aegis Network Germany GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Hamburg, sowie * Herr Thomas Seifert, Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), wohnhaft in San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA). Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) wird darauf hingewiesen, dass das Amt der Mitglieder des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE mit Wirksamwerden des Formwechsels der CompuGroup Medical SE in die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA durch dessen Eintragung im Handelsregister kraft Gesetzes endet, s. hierzu im Einzelnen auch Tagesordnungspunkt 7, lit. b. Ziffern (6) und (9). Dementsprechend ist unter Tagesordnungspunkt 8 die Neuwahl der von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft (Anteilseignervertreter) vorgesehen; diese Neuwahl gemäß Tagesordnungspunkt 8 erfolgt mit Wirkung zum Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Formwechsels. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Vorschläge bei den vorstehend zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils weiterhin den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine Mitglieder in der bislang und auch zukünftig bestehenden Zusammensetzung insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Mit den vorstehend zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten gehört dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung - auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Dies gilt nach Einschätzung der Anteilseignervertreter auch für die Anteilseignerseite. Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt ist Aktionär der Gesellschaft. Über eine bestehende Poolvereinbarung mit seiner Familie werden ihm mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft zugerechnet. Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt ist der Sohn von Herrn Frank Gotthardt, der teilweise direkt sowie teilweise über die GT 1 Vermögensverwaltung GmbH insgesamt rund 33,65 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Herr Frank Gotthardt ist zugleich Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt vermietet ein Grundstück an die Gesellschaft, welches sie als Parkplatzfläche für Mitarbeiter nutzt. Zusätzlich kooperieren Gesellschaften, die von Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt kontrolliert werden, mit einzelnen Tochtergesellschaften der CompuGroup Medical SE. Im Übrigen sind die vorstehend zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Dies gilt nach Einschätzung der Anteilseignervertreter auch für die Anteilseignerseite. Zwar ist Herr Dr. Klaus Esser seit dem Jahr 2003 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Allerdings führt alleine eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat aus Sicht des Aufsichtsrats und auch der Anteilseignervertreter nicht zum Verlust der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes. Vielmehr soll die Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und Expertise eines langjährigen Aufsichtsratsmitgliedes profitieren. Dies gilt im Falle von Herrn Dr. Klaus Esser umso mehr, als Herr Dr. Klaus Esser in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründen kann, und Herr Dr. Klaus Esser auch im Übrigen als unabhängig anzusehen ist. Abgesehen von den vorstehend offengelegten Umständen bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen eines der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin unverändert in der Person des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Klaus Esser gegeben sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Klaus Esser im Falle seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats erneut als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, namentlich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie jeweils ein Lebenslauf der Kandidaten, sind unter *Abschnitt II.* dieser Einladung zur Hauptversammlung abgedruckt. 7. Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der CompuGroup Medical Management SE (derzeit noch firmierend als 'Blitz 18-764 SE') einschließlich der Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts a. *Vorbemerkung* Vorstand und Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE haben beschlossen, der Hauptversammlung den Formwechsel der CompuGroup Medical SE von einer Europäischen Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter der Firma 'CompuGroup Medical SE & Co. KGaA' vorzuschlagen. Die weitere Internationalisierung und die Fortsetzung des konsequenten Wachstumskurses des CompuGroup Medical-Konzerns sind wesentliche Bestandteile der zukünftigen Strategie, um die bisherige Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortzuschreiben. Mit dem Formwechsel der Gesellschaft in die neue Struktur einer SE & Co. KGaA soll gewährleistet werden, dass die langfristige strategische, erfolgreiche Ausrichtung des Unternehmens auch in Zukunft fortgeführt werden kann. Insbesondere soll der Formwechsel es der
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