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Dow Jones News
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DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 13.05.2020 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-06 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HINWEIS: In diesem Jahr wird die Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 
Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
abgehalten Bitte beachten Sie die besonderen 
Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung 
ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung 
(keine elektronische Teilnahme) 
und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege 
elektronischer Briefwahl. 
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - 
- WKN 543730 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der *am Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 
11:00 Uhr,* stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 ein. Die Versammlung findet ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten am Sitz der CompuGroup Medical SE, 
Maria Trost 21, 
56070 Koblenz, statt. Die gesamte Versammlung wird nach 
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
unter der Internetadresse der Gesellschaft 
www.cgm.com/hv im Wege elektronischer Zuschaltung der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(keine elektronische Teilnahme) in Bild und Ton 
übertragen. Vorbemerkung 
 
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des 
Coronavirus (SARS-CoV-2) wird die CompuGroup Medical SE 
dieses Jahr ihre Hauptversammlung erstmals als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abhalten. 
Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie, der 
insoweit bestehenden Beschränkungen von Veranstaltungs- 
und Versammlungsmöglichkeiten und mit dem Ziel der 
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, 
die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der 
CompuGroup Medical SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, für die Durchführung der diesjährigen 
Hauptversammlung entsprechende neue Regelungen des 
Gesetzgebers zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat 
für die Gesellschaft höchste Priorität. Gleichwohl 
sollen die Aktionäre zu dem angekündigten Termin der 
Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ihr Stimmrecht und 
ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Auch legt die 
Gesellschaft großen Wert darauf, mit Zustimmung 
der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 
EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie pünktlich 
in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen 
die Aktionäre trotz der gegenwärtigen allgemeinen 
Krisensituation wie angekündigt angemessen am 
Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019 beteiligt 
werden. Die diesjährige Hauptversammlung der CompuGroup 
Medical SE wird daher rein virtuell ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
stattfinden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie 
nachstehend unter *Abschnitt VI.* ('Virtuelle 
Hauptversammlung'). 
 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2019 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die 
   CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind ab der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   zugänglich und können ab diesem Zeitpunkt in 
   den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
   Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen 
   werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch 
   auch unverzüglich kostenlos zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 
   in Höhe von EUR 84.523.477,16 sollen EUR 0,50 
   je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 18. 
   Mai 2020 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft 4.806.709 eigene Aktien, diese 
   sind nicht dividendenberechtigt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical 
   SE zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 84.523.477,16 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer     EUR   24.206.320,50 
   Dividende von EUR 0,50 
   je für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag auf neue       EUR   60.317.156,66 
   Rechnung: 
   *Gesamt:*              *EUR* *84.523.477,16* 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag 
   (Vortrag auf neue Rechnung) sind die 48.412.641 
   zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags 
   vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2019 dividendenberechtigten Stückaktien 
   berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag 
   auf neue Rechnung) vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Bestellung des Prüfers für den Abschluss des 
   Geschäftsjahres 2020 und für etwaige 
   prüferische Durchsichten von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
   etwaige prüferische Durchsichten von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2020 und für das erste Quartal 2021 zu 
   bestellen. 
 
   Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 
   der Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   wird darauf hingewiesen, dass die der 
   Gesellschaft im Rahmen des Formwechsels als 
   persönlich haftende Gesellschafterin 
   beitretende Blitz 18-764 SE (künftig firmierend 
   als und nachfolgend bezeichnet als 'CompuGroup 
   Medical Management SE', s. hierzu im Einzelnen 
   auch Tagesordnungspunkt 7, lit. a. sowie lit. 
   b. Ziffer (5)) die Rechtsstellung der Gründerin 
   des Rechtsträgers neuer Rechtsform übernimmt 
   und in dieser Funktion den Abschlussprüfer für 
   das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu 
   bestellen hat. Dementsprechend soll die 
   CompuGroup Medical Management SE im Rahmen der 
   Hauptversammlung erklären, dass die unter 
   diesem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene 
   Bestellung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - für den Fall 
   der Annahme des Beschlussvorschlags durch die 
   Hauptversammlung - nach Wirksamwerden des 
   Formwechsels fortbesteht. Ein nochmaliger 
   Beschluss der Hauptversammlung ist insoweit 
   nicht zu fassen (s. hierzu im Einzelnen auch 
   Tagesordnungspunkt 7, lit. d.). 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 
   Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz ('SEAG'), § 9 Abs. 1 Satz 
   1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie § 21 
   Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz ('SEBG') 
   i.V.m. § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -2-

Arbeitnehmer bei der CompuGroup Medical SE vom 
   3. Dezember 2015 
   ('Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') aus 
   sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   bestellt werden. Von den sechs Mitgliedern sind 
   zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu 
   bestellen. Die Hauptversammlung ist an die 
   Vorschläge zur Bestellung der 
   Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 36 Abs. 4 
   Satz 2 SEBG, § 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft, § 3 Abs. 4 Satz 2 der 
   Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung). Im 
   Übrigen - d.h. soweit die Vertreter der 
   Anteilseigner betroffen sind - ist die 
   Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen, als Vertreter der 
   Anteilseigner gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser, Herrn 
   Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Frau Dr. Ulrike 
   Handel und Herrn Thomas Seifert, endet mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, mithin mit Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 13. Mai 2020, zu der hiermit eingeladen 
   wird. Es bedarf daher der Neuwahl von vier 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Anteilseigner. 
 
   Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der 
   Gesellschaft erfolgt die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der 
   Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Die nachstehenden Wahlvorschläge 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten konkreten Ziele sowie 
   das für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
   verfolgte Diversitätskonzept und streben 
   gleichzeitig die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Personen als Vertreter der Anteilseigner zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen: 
 
   * Herr Dr. Klaus Esser, Geschäftsführer der 
     Klaus Esser Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, 
     wohnhaft in München; 
   * Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt, 
     Geschäftsführer der Mediteo GmbH, 
     Heidelberg, sowie einziges Mitglied des 
     Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG, 
     Heidelberg, und der XLHealth AG, 
     Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg; 
   * Frau Dr. Ulrike Handel, Geschäftsführerin 
     der Dentsu Aegis Network Germany GmbH, 
     Frankfurt am Main, wohnhaft in Hamburg, 
     sowie 
   * Herr Thomas Seifert, Chief Financial 
     Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San 
     Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika 
     (USA), wohnhaft in San Francisco, 
     Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   Im Hinblick auf den unter Tagesordnungspunkt 7 
   der Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   wird darauf hingewiesen, dass das Amt der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der CompuGroup 
   Medical SE mit Wirksamwerden des Formwechsels 
   der CompuGroup Medical SE in die CompuGroup 
   Medical SE & Co. KGaA durch dessen Eintragung 
   im Handelsregister kraft Gesetzes endet, s. 
   hierzu im Einzelnen auch Tagesordnungspunkt 7, 
   lit. b. Ziffern (6) und (9). Dementsprechend 
   ist unter Tagesordnungspunkt 8 die Neuwahl der 
   von der Hauptversammlung zu bestellenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   (Anteilseignervertreter) vorgesehen; diese 
   Neuwahl gemäß Tagesordnungspunkt 8 erfolgt 
   mit Wirkung zum Wirksamwerden des unter 
   Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorgeschlagenen Formwechsels. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich für seine Vorschläge 
   bei den vorstehend zur Aufsichtsratswahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils weiterhin den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat 
   ist überzeugt, dass seine Mitglieder in der 
   bislang und auch zukünftig bestehenden 
   Zusammensetzung insgesamt über die zur 
   ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   fachlichen Erfahrungen verfügen. 
 
   Mit den vorstehend zur Aufsichtsratswahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten gehört dem 
   Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung - 
   auch unter Berücksichtigung der 
   Eigentümerstruktur - angemessene Anzahl 
   unabhängiger Mitglieder an. Dies gilt nach 
   Einschätzung der Anteilseignervertreter auch 
   für die Anteilseignerseite. 
 
   Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt ist Aktionär 
   der Gesellschaft. Über eine bestehende 
   Poolvereinbarung mit seiner Familie werden ihm 
   mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft 
   zugerechnet. Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt 
   ist der Sohn von Herrn Frank Gotthardt, der 
   teilweise direkt sowie teilweise über die GT 1 
   Vermögensverwaltung GmbH insgesamt rund 33,65 % 
   der Aktien an der Gesellschaft hält. Herr Frank 
   Gotthardt ist zugleich Mitglied und 
   Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. 
   Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt vermietet ein 
   Grundstück an die Gesellschaft, welches sie als 
   Parkplatzfläche für Mitarbeiter nutzt. 
   Zusätzlich kooperieren Gesellschaften, die von 
   Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt kontrolliert 
   werden, mit einzelnen Tochtergesellschaften der 
   CompuGroup Medical SE. 
 
   Im Übrigen sind die vorstehend zur 
   Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats als 
   unabhängig im Sinne der Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. 
   Dies gilt nach Einschätzung der 
   Anteilseignervertreter auch für die 
   Anteilseignerseite. Zwar ist Herr Dr. Klaus 
   Esser seit dem Jahr 2003 Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft. Allerdings 
   führt alleine eine langjährige Zugehörigkeit 
   zum Aufsichtsrat aus Sicht des Aufsichtsrats 
   und auch der Anteilseignervertreter nicht zum 
   Verlust der Unabhängigkeit eines 
   Aufsichtsratsmitgliedes. Vielmehr soll die 
   Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und 
   Expertise eines langjährigen 
   Aufsichtsratsmitgliedes profitieren. Dies gilt 
   im Falle von Herrn Dr. Klaus Esser umso mehr, 
   als Herr Dr. Klaus Esser in keiner persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft 
   oder zu deren Vorstand steht, die einen 
   Interessenkonflikt begründen kann, und Herr Dr. 
   Klaus Esser auch im Übrigen als unabhängig 
   anzusehen ist. 
 
   Abgesehen von den vorstehend offengelegten 
   Umständen bestehen keine weiteren persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen eines der 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, zu 
   den Organen der Gesellschaft oder zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär 
   für seine Wahlentscheidung als maßgebend 
   ansehen würde. 
 
   Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin 
   unverändert in der Person des derzeitigen 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Klaus Esser 
   gegeben sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem 
   die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Es 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Klaus 
   Esser im Falle seiner Wahl zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats erneut als Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. 
 
   Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten, namentlich die Angaben 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie 
   jeweils ein Lebenslauf der Kandidaten, sind 
   unter *Abschnitt II.* dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung abgedruckt. 
7. Beschlussfassung über den Formwechsel der 
   Gesellschaft in die Rechtsform der 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter 
   Beitritt der CompuGroup Medical Management SE 
   (derzeit noch firmierend als 'Blitz 18-764 SE') 
   einschließlich der Aufhebung des 
   bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung 
   eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
   a. *Vorbemerkung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der CompuGroup 
   Medical SE haben beschlossen, der 
   Hauptversammlung den Formwechsel der CompuGroup 
   Medical SE von einer Europäischen 
   Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_, SE) in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
   unter der Firma 'CompuGroup Medical SE & Co. 
   KGaA' vorzuschlagen. 
 
   Die weitere Internationalisierung und die 
   Fortsetzung des konsequenten Wachstumskurses 
   des CompuGroup Medical-Konzerns sind 
   wesentliche Bestandteile der zukünftigen 
   Strategie, um die bisherige Erfolgsgeschichte 
   des Unternehmens fortzuschreiben. Mit dem 
   Formwechsel der Gesellschaft in die neue 
   Struktur einer SE & Co. KGaA soll gewährleistet 
   werden, dass die langfristige strategische, 
   erfolgreiche Ausrichtung des Unternehmens auch 
   in Zukunft fortgeführt werden kann. 
   Insbesondere soll der Formwechsel es der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -3-

Gesellschaft ermöglichen, größtmögliche 
   Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierung 
   zukünftigen Wachstums zu gewinnen und zugleich 
   den bisherigen Einfluss von Herrn Frank 
   Gotthardt und seinen Gründergeist zu wahren 
   sowie die Mitglieder der Familie Gotthardt und 
   Herrn Dr. Reinhard Koop als verlässliche 
   Ankeraktionäre zu behalten. 
 
   Im Rahmen des Formwechsels soll die CompuGroup 
   Medical Management SE, eine monistisch 
   verfasste Europäische Aktiengesellschaft 
   (_Societas Europaea_, SE), als einzige 
   persönlich haftende Gesellschafterin in die 
   Gesellschaft eintreten und über ihre 
   geschäftsführenden Direktoren die 
   Geschäftsführung und Vertretung der 
   Gesellschaft übernehmen. Die CompuGroup Medical 
   Management SE firmiert derzeit noch als 'Blitz 
   18-764 SE'. Mit Beschluss vom 19. März 2020 hat 
   die Hauptversammlung der Blitz 18-764 SE unter 
   anderem die Änderung der Firma in 
   'CompuGroup Medical Management SE' beschlossen 
   (dementsprechend wird die Blitz 18-764 SE 
   nachfolgend auch als 'CompuGroup Medical 
   Management SE' bezeichnet). Die 
   Satzungsänderung wird mit ihrer Eintragung im 
   Handelsregister wirksam. 
 
   Die Aktien der CompuGroup Medical Management SE 
   werden vollständig von der GT 1 
   Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Koblenz 
   gehalten, an der der heutige 
   Vorstandsvorsitzende, Herr Frank Gotthardt, mit 
   99,36 % des Stammkapitals beteiligt ist. 
   Zugleich ist Herr Frank Gotthardt derzeit 
   einziges Mitglied des Verwaltungsrats der 
   CompuGroup Medical Management SE. Nach 
   Wirksamwerden der von der Hauptversammlung der 
   CompuGroup Medical Management SE am 19. März 
   2020 beschlossenen Bestellung von Herrn Dr. 
   Klaus Esser und Herrn Prof. Dr. Daniel 
   Gotthardt zu weiteren Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats der CompuGroup Medical 
   Management SE (s. hierzu im Einzelnen 
   nachfolgende lit. b. Ziffer (7)) soll Herr 
   Frank Gotthardt Vorsitzender des 
   Verwaltungsrats werden. 
 
   Um die personelle Kontinuität in der 
   Geschäftsführung zu sichern, sollen die 
   heutigen Mitglieder des Vorstands der 
   CompuGroup Medical SE - einschließlich 
   Herrn Frank Gotthardt - zu geschäftsführenden 
   Direktoren der CompuGroup Medical Management SE 
   bestellt werden, wobei Herr Frank Gotthardt zum 
   Vorsitzenden der geschäftsführenden Direktoren 
   (_Chief Executive Officer_) bestellt werden 
   soll. Spätestens zum 1. Januar 2021 soll Herr 
   Dr. Dirk Wössner als weiteres Mitglied des 
   Verwaltungsrats sowie daneben als weiterer 
   geschäftsführender Direktor zum _Chief 
   Executive Officer_ bestellt werden; Herr Frank 
   Gotthardt soll in diesem Zusammenhang als 
   geschäftsführender Direktor ausscheiden, jedoch 
   weiterhin Mitglied und Vorsitzender des 
   Verwaltungsrats bleiben. 
 
   Die rechtliche und tatsächliche Position der 
   Aktionäre der CompuGroup Medical SE ist bereits 
   heute aufgrund bestehender Poolvereinbarungen 
   durch den Einfluss der Familie Gotthardt und 
   von Herrn Dr. Reinhard Koop, insbesondere von 
   Herrn Frank Gotthardt als größtem 
   Einzelaktionär der Gesellschaft, 
   gekennzeichnet, den diese aufgrund ihrer 
   Beteiligung am Grundkapital in der 
   Hauptversammlung ausüben können. Insbesondere 
   kann Herr Frank Gotthardt aufgrund der 
   Poolvereinbarungen und unter Berücksichtigung 
   der zum Zeitpunkt dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung von der Gesellschaft 
   gehaltenen eigenen Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Rechte zustehen, unmittelbar 
   und mittelbar alleine die Ausübung von 
   Stimmrechten aus 50,18 % der stimmberechtigten 
   Aktien der Gesellschaft bestimmen. So kann Herr 
   Frank Gotthardt alleine mit seiner 
   Stimmenmehrheit über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern entscheiden und 
   dadurch mittelbar Einfluss auf die Besetzung 
   des Vorstands der CompuGroup Medical SE nehmen. 
   Diese faktische Einflussverteilung wandelt sich 
   mit dem Formwechsel in eine strukturelle 
   Einflussverteilung. In der KGaA obliegt der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin die 
   Geschäftsführung und Vertretung der 
   Gesellschaft. Für das Verhältnis zwischen Herrn 
   Frank Gotthardt und den übrigen Aktionären 
   bedeutet dies: 
 
   Über die CompuGroup Medical Management SE 
   als persönlich haftende Gesellschafterin übt 
   Herr Frank Gotthardt Einfluss auf das 
   Unternehmen aus. Insbesondere kann Herr Frank 
   Gotthardt über die Besetzung des 
   Verwaltungsrats der CompuGroup Medical 
   Management SE mittelbar auch die Bestellung der 
   geschäftsführenden Direktoren der CompuGroup 
   Medical Management SE bestimmen. 
 
   Bestimmte Angelegenheiten in der 
   Unternehmensführung durch die persönlich 
   haftende Gesellschafterin CompuGroup Medical 
   Management SE bedürfen gemäß den 
   Regelungen der Satzung der zukünftigen 
   CompuGroup Medical SE & Co. KGaA der Zustimmung 
   eines Gemeinsamen Ausschusses, der aus sechs 
   Mitgliedern besteht und der sich aus jeweils 
   drei von der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu entsendenden Mitgliedern - 
   davon ein Vertreter der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft - zusammensetzt. 
 
   Für den Formwechsel sprechen damit insgesamt im 
   Wesentlichen die folgenden Erwägungen: 
 
   * *Verbesserung des Zugangs zum 
     Eigenkapitalmarkt:* Durch den Formwechsel 
     in die KGaA wird der Zugang der 
     Gesellschaft zum Eigenkapitalmarkt 
     gestärkt, da der Formwechsel zu einer 
     erhöhten Bereitschaft der 
     Gesellschaftergruppe Familie Gotthardt/Dr. 
     Reinhard Koop und insbesondere von Herrn 
     Frank Gotthardt führen wird, zukünftige 
     Kapitalmaßnahmen zu unterstützen, 
     auch wenn sie an diesen nicht oder nicht 
     in vollem Umfang teilnehmen können oder 
     wollen. Hingegen hätte eine verstärkte 
     Fremdfinanzierung in Zusammenhang mit der 
     strategischen Weiterentwicklung des 
     CompuGroup Medical-Konzerns negative 
     Auswirkungen auf den Verschuldungsgrad und 
     damit letztlich auf die Aktie der 
     Gesellschaft. 
   * *Fortsetzung des Wachstumskurses:* Die 
     langfristige, insbesondere und ganz 
     maßgeblich von Herrn Frank Gotthardt 
     getragene strategische Ausrichtung des 
     CompuGroup Medical-Konzerns auf 
     kontinuierliches Wachstum wird durch 
     verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten, 
     insbesondere am Eigenkapitalmarkt, weiter 
     gestärkt. In dem von Konsolidierungen 
     geprägten Markt, auf dem die Gesellschaft 
     tätig ist, können in der Rechtsform der 
     KGaA in Zukunft Aktien der Gesellschaft 
     von der Unternehmensführung flexibel 
     sowohl zum Einwerben liquider Mittel als 
     auch als Akquisitionswährung eingesetzt 
     werden. 
   * *Schaffung der strukturellen 
     Voraussetzungen für die Bindung der 
     Ankeraktionäre an den CompuGroup 
     Medical-Konzern:* Der vorgeschlagene 
     Formwechsel schafft die strukturellen 
     Voraussetzungen, damit die Gesellschaft 
     mit den Mitgliedern der 
     Gesellschaftergruppe Familie Gotthardt/Dr. 
     Reinhard Koop und insbesondere Herrn Frank 
     Gotthardt auch in Zukunft eine Gruppe 
     verlässlicher, am langjährigen 
     Unternehmensinteresse orientierte 
     Ankeraktionäre hat, wobei insbesondere 
     Herr Frank Gotthardt ganz maßgeblich 
     zum bisherigen Erfolg des Unternehmens 
     beigetragen hat und auch weiterhin zum 
     zukünftigen Erfolg des Unternehmens 
     beitragen möchte. 
 
   Die Satzung des Rechtsträgers neuer Rechtsform 
   - der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA - ist 
   dieser Einladung zur Hauptversammlung als 
   *Anlage 1* beigefügt und ist Bestandteil dieser 
   Einladung zur Hauptversammlung. Eine 
   ausführliche rechtliche und wirtschaftliche 
   Erläuterung und Begründung des Formwechsels und 
   insbesondere der künftigen Beteiligung der 
   Aktionäre enthält der vom Vorstand erstellte 
   Umwandlungsbericht, der ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft ausliegt. Auf Verlangen erhält 
   jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift des Umwandlungsberichts. 
 
   Der Umwandlungsbericht ist zudem ab der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   zugänglich. 
 
   b. Beschlussvorschlag über den Formwechsel 
      der Gesellschaft in die Rechtsform der 
      Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
      unter Beitritt der CompuGroup Medical 
      Management SE (derzeit noch firmierend 
      als 'Blitz 18-764 SE') 
      einschließlich der Aufhebung des 
      bisherigen Genehmigten Kapitals und 
      Schaffung eines neuen Genehmigten 
      Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum 
      Ausschluss des Bezugsrechts 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   (1)  Formwechsel in eine 
        Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
 
        Die CompuGroup Medical SE wird im Wege 
        des Formwechsels nach den Vorschriften 
        des Umwandlungsgesetzes (§§ 190 ff., 
        226 f., 238 ff. UmwG) in eine 
        Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
        umgewandelt. 
   (2)  Firma und Sitz des neuen Rechtsträgers 
 
        Die Firma des Rechtsträgers neuer 
        Rechtsform lautet: 
 
        *CompuGroup Medical SE & Co. KGaA*. 
 
        Sitz des Rechtsträgers neuer Rechtsform 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

ist Koblenz. 
   (3)  Grundkapital und Beteiligung der 
        Aktionäre an dem Rechtsträger neuer 
        Rechtsform 
 
        Das gesamte Grundkapital der CompuGroup 
        Medical SE in der zum Zeitpunkt der 
        Eintragung des Formwechsels im 
        Handelsregister bestehenden Höhe 
        (derzeit: EUR 53.219.350,00) wird zum 
        Grundkapital der CompuGroup Medical SE 
        & Co. KGaA, wobei die Aktionäre, die 
        zum Zeitpunkt der Eintragung des 
        Formwechsels im Handelsregister 
        Aktionäre der CompuGroup Medical SE 
        sind, Kommanditaktionäre der CompuGroup 
        Medical SE & Co. KGaA werden. Sie 
        werden in demselben Umfang und mit 
        derselben Anzahl an Stückaktien 
        (Stammaktien) am Grundkapital der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
        beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden 
        des Formwechsels am Grundkapital der 
        CompuGroup Medical SE waren. Mithin 
        erhält jeder Aktionär der CompuGroup 
        Medical SE dieselbe Anzahl an 
        Stückaktien (Stammaktien) an der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, wie 
        er sie vor Wirksamwerden des 
        Formwechsels an der CompuGroup Medical 
        SE gehalten hat. Dies gilt auch für von 
        der Gesellschaft gehaltene eigene 
        Aktien der CompuGroup Medical SE; diese 
        werden zu eigenen Aktien der CompuGroup 
        Medical SE & Co. KGaA. 
 
        Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen 
        Stückaktien (Stammaktien) (derzeit: 
        53.219.350 Stück) sowie der auf die 
        einzelne Aktie entfallende anteilige 
        Betrag des Grundkapitals (derzeit: EUR 
        1,00) bleibt durch den Formwechsel 
        unverändert. Dies gilt nicht nur dann, 
        wenn die Höhe des Grundkapitals der 
        CompuGroup Medical SE zum Zeitpunkt der 
        Eintragung des Formwechsels im 
        Handelsregister seiner Höhe zum 
        Zeitpunkt dieses Beschlusses 
        entspricht, sondern auch dann, wenn 
        sich die Höhe des Grundkapitals 
        zwischenzeitlich ändern sollte. Bei 
        einer zwischenzeitlichen Änderung 
        des Grundkapitals wird die dieser 
        Einladung zur Hauptversammlung als 
        *Anlage 1* beigefügte Satzung der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
        entsprechend angepasst (s. hierzu auch 
        nachfolgende Ziffer (4)). 
 
        Die Aktien an dem Rechtsträger neuer 
        Rechtsform, der CompuGroup Medical SE & 
        Co. KGaA, lauten nicht mehr - wie 
        bisher die Aktien an der CompuGroup 
        Medical SE - auf den Inhaber (vgl. § 4 
        Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 der Satzung 
        der CompuGroup Medical SE), sondern auf 
        den Namen (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 
        1 der dieser Einladung zur 
        Hauptversammlung als *Anlage 1* 
        beigefügten Satzung der CompuGroup 
        Medical SE & Co. KGaA). Mithin erhält 
        jeder Aktionär der CompuGroup Medical 
        SE für jede auf den Inhaber lautende 
        Stückaktie (Stammaktie), die er vor 
        Wirksamwerden des Formwechsels an der 
        CompuGroup Medical SE gehalten hat, 
        eine auf den Namen lautende Stückaktie 
        (Stammaktie) der CompuGroup Medical SE 
        & Co. KGaA. Dies gilt auch für von der 
        Gesellschaft gehaltene eigene Aktien. 
        Rechte und Pflichten aus Aktien im 
        Verhältnis zur Gesellschaft bestehen 
        dementsprechend nach Wirksamwerden des 
        Formwechsels durch dessen Eintragung im 
        Handelsregister nur für und gegen 
        denjenigen, der im Aktienregister 
        eingetragen ist. 
   (4)  Satzung, genehmigtes und bedingtes 
        Kapital 
 
        Die Satzung der CompuGroup Medical SE & 
        Co. KGaA, die ein Bestandteil dieses 
        Umwandlungsbeschlusses ist, wird mit 
        dem sich aus der *Anlage 1* dieser 
        Einladung zur Hauptversammlung 
        ergebenden Wortlaut festgestellt. 
 
        Mit der Feststellung der Satzung der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird 
        anstelle des bisher bei der 
        Gesellschaft bestehenden Genehmigten 
        Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung der 
        CompuGroup Medical SE) das Genehmigte 
        Kapital 2020 mit dem sich aus § 4 Abs. 
        3 der *Anlage 1* dieser Einladung zur 
        Hauptversammlung ergebenden Wortlaut 
        für die Zeit ab Wirksamwerden des 
        Formwechsels der Gesellschaft in eine 
        KGaA durch dessen Eintragung im 
        Handelsregister neu geschaffen. 
 
        Daneben werden das bisher bei der 
        Gesellschaft bestehende Bedingte 
        Kapital 2017 (§ 4 Abs. 5 der Satzung 
        der CompuGroup Medical SE) und das 
        bestehende Bedingte Kapital 2019 (§ 4 
        Abs. 7 der Satzung der CompuGroup 
        Medical SE) im Hinblick auf den 
        Formwechsel mit dem sich aus § 4 Abs. 4 
        (Bedingtes Kapital 2017) und § 4 Abs. 5 
        (Bedingtes Kapital 2019) der *Anlage 1* 
        dieser Einladung zur Hauptversammlung 
        ergebenden Wortlaut für die Zeit ab 
        Wirksamwerden des Formwechsels der 
        Gesellschaft in eine KGaA durch dessen 
        Eintragung im Handelsregister 
        entsprechend angepasst. 
 
        Genehmigtes Kapital 2020 
 
        Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 
        der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
        ist die persönlich haftende 
        Gesellschafterin ermächtigt, mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats das 
        Bezugsrecht der Aktionäre nach 
        Maßgabe des sich aus § 4 Abs. 3 
        der *Anlage 1* dieser Einladung zur 
        Hauptversammlung ergebenden Wortlauts 
        auszuschließen. Der schriftliche 
        Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 
        Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die 
        Gründe für die Ermächtigung der 
        persönlich haftenden Gesellschafterin, 
        bei der Ausnutzung des Genehmigten 
        Kapitals 2020 mit Zustimmung des 
        Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
        Aktionäre auf die neuen Aktien 
        auszuschließen, ist unter 
        *Abschnitt III.* dieser Einladung zur 
        Hauptversammlung abgedruckt. Der 
        Bericht ist ab der Einberufung der 
        Hauptversammlung über die Internetseite 
        der Gesellschaft unter 
 
        www.cgm.com/hv 
 
        zugänglich. 
 
        veröffentlicht und in der ordentlichen 
        Hauptversammlung der Gesellschaft 
        zugänglich gemacht. 
 
        Bedingtes Kapital 2017 
 
        Das Bedingte Kapital 2017 der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
        entspricht inhaltlich unverändert dem 
        bisherigen Bedingten Kapital 2017 der 
        CompuGroup Medical SE, wobei an die 
        Stelle des Vorstands die persönlich 
        haftende Gesellschafterin tritt und im 
        Übrigen der Umstand berücksichtigt 
        ist, dass die Aktien der CompuGroup 
        Medical SE & Co. KGaA - anders als 
        bisher die Aktien der CompuGroup 
        Medical SE - auf den Namen anstatt auf 
        den Inhaber lauten (s. vorstehende 
        Ziffer (3)). Das Bedingte Kapital 2017 
        dient weiterhin ausschließlich der 
        Gewährung von Aktien an die Inhaber 
        oder Gläubiger von 
        Schuldverschreibungen, die die 
        Gesellschaft aufgrund des 
        Ermächtigungsbeschlusses der 
        Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 unter 
        Tagesordnungspunkt 6 lit. a) ausgegeben 
        hat, der gemäß nachfolgender 
        Ziffer (10) dieses Beschlussvorschlags 
        mit den dort vorgesehenen Anpassungen 
        unter Berücksichtigung des Formwechsels 
        der Gesellschaft in eine KGaA und im 
        Übrigen ebenfalls inhaltlich 
        unverändert fort gilt. 
 
        Bedingtes Kapital 2019 
 
        Das Bedingte Kapital 2019 der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
        entspricht inhaltlich unverändert dem 
        bisherigen Bedingten Kapital 2019 der 
        CompuGroup Medical SE, wobei an die 
        Stelle des Vorstands die persönlich 
        haftende Gesellschafterin tritt und im 
        Übrigen der Umstand berücksichtigt 
        ist, dass die Aktien der CompuGroup 
        Medical SE & Co. KGaA - anders als 
        bisher die Aktien der CompuGroup 
        Medical SE - auf den Namen anstatt auf 
        den Inhaber lauten (s. vorstehende 
        Ziffer (3)). Das Bedingte Kapital 2019 
        dient weiterhin ausschließlich der 
        Bedienung von Aktienoptionen aufgrund 
        des Ermächtigungsbeschlusses der 
        Hauptversammlung der CompuGroup Medical 
        SE vom 15. Mai 2019 unter 
        Tagesordnungspunkt 6, der gemäß 
        nachfolgender Ziffer (10) dieses 
        Beschlussvorschlags mit den dort 
        vorgesehenen Anpassungen unter 
        Berücksichtigung des Formwechsels der 
        Gesellschaft in eine KGaA und im 
        Übrigen ebenfalls inhaltlich 
        unverändert fort gilt. 
 
        Ermächtigung des Aufsichtsrats zur 
        Anpassung der Fassung der Satzung 
 
        Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird 
        ermächtigt, die Fassung der Satzung der 
        CompuGroup Medical SE & Co. KGaA vor 
        Eintragung des Formwechsels im 
        Handelsregister insoweit anzupassen, 
        als dies aufgrund etwaiger 
        zwischenzeitlicher Änderungen der 
        Grundkapitalziffer zur Anpassung an die 
        dann geltende Grundkapitalziffer 
        erforderlich ist. Der Aufsichtsrat wird 
        ferner ermächtigt, die Fassung der 
        Satzung der CompuGroup Medical SE & Co. 
        KGaA vor Eintragung des Formwechsels im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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