Wien (www.fondscheck.de) - Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat neue Leitlinien für erfolgsabhängige Vergütungen von Investmentfonds erlassen, so die Experten von "FONDS professionell".Der Zeitraum, für den eine Performance Fee erhoben werden dürfe, solle demnach grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen. Eine Erfolgsgebühr dürfe außerdem nur dann anfallen, wenn die Performance im Betrachtungszeitraum positiv gewesen sei und der Fondsmanager seinen Vergleichsindex auf Sicht von fünf Jahren schlage. "Eine Unterschreitung dieses Vergleichsindex innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre muss also mindestens wieder aufgeholt sein", heiße es in einer Pressemitteilung des deutschen Fondsverbands BVI, der die EU-Vorgaben begrüße. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2020 fondscheck.de