Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 18.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
771 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Trostberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.05.2020 in Trostberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A2YNT30 
WKN A2Y NT3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 
19. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ), im 
*Info-Center (IC-V)* 
*der AlzChem Group AG* 
*Dr.-Albert-Frank-Str. 32* 
*83308 Trostberg* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Die Hauptversammlung wird in Form der virtuellen Hauptversammlung 
i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des 'Gesetzes zur Abmilderung der Folgen 
der COVID-19-Pandemie 
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl I 2020, S. 
569), also ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abgehalten (zu 
Einzelheiten vgl. unten III.). 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts für die AlzChem Group AG und den Konzern, 
   jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a 
   HGB, ferner - gemeinsam mit der Erklärung zur 
   Unternehmensführung - den Corporate Governance-Bericht sowie 
   den Vergütungs- und den Nachhaltigkeitsbericht. Die 
   Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands 
   über die Verwendung des Bilanzgewinns, im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie 
   einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2019 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf 
   es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der AlzChem Group AG zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.489.938,54 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   (i)  Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe 
        von insgesamt EUR 7.632.251,25, 
        entsprechend einer Dividende in Höhe 
        von EUR 0,75 für jede der 10.176.335 
        dividendenberechtigten Stückaktien. Da 
        der 21. Mai 2020 ein bundesweiter 
        Feiertag ist, wird die Dividende am 25. 
        Mai 2020 ausgezahlt; 
   (ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
        von EUR 13.857.687,29. 
 
   Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur 
   Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital 
   der Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht 
   dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt 
   die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,75 je 
   dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
   angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 
   1. Januar 2020 begonnene Geschäftsjahr* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2020 begonnene 
   Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum 
   Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit 
   die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
   beauftragt wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 enden die 
   Amtszeiten sämtlicher vier Mitglieder des Aufsichtsrats. Zur 
   Besetzung dieser frei werdenden Aufsichtsratsmandate ist 
   daher eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung 
   i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus vier, 
   sämtlich von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat in Erfüllung der Vorgaben des § 111 Abs. 
   5 AktG durch Beschluss vom 22. November 2018 festgelegt, dass 
   der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 zu mindestens 25% mit 
   Frauen besetzt sein muss. Der der Hauptversammlung 
   unterbreitete Wahlvorschlag des Aufsichtsrats erfüllt diese 
   Vorgaben. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden gem. Empf. D.5 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2020 vom 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats empfohlen. Die 
   Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben 
   sowie die vom Aufsichtsrat gem. Empf. C.1 DCGK 2020 
   beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
   und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil 
   und Zielekatalog des Aufsichtsrats werden in der Erklärung 
   zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB 
   (einschließlich des Berichts zur Corporate Governance) 
   dargestellt, die Teil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   vorgelegten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen ist. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten sollen mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als 
   Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 
 
   a. *Markus Zöllner* 
      Bichl 
      Ausgeübter Beruf: Selbständiger 
      Unternehmer; Geschäftsführer der four two 
      na GmbH 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        AlzChem Trostberg GmbH 
 
      Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Vorsitzender des Verwaltungsrats der 
        Anttila Oy, Finnland 
   b. *Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer* 
      Metten 
      Ausgeübter Beruf: Professorin Accounting 
      und Tax, Technische Hochschule 
      Deggendorf; Steuerberaterin, Ecovis BLB 
      Steuerberatungsgesellschaft 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem 
        Trostberg GmbH 
 
      Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Keine 
   c. *Dr. Caspar Frhr. von Schnurbein* 
      Ettelried 
      Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und 
      Syndikusrechtsanwalt, General Counsel der 
      LIVIA Corporate Development SE 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        LIVIA Emerging Markets AG 
      - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        LIVIA Organic Industries AG 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem 
        Trostberg GmbH 
 
      Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Keine 
   d. *Steve Röper* 
      München 
      Ausgeübter Beruf: Selbständiger 
      Rechtsanwalt 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem 
        Trostberg GmbH 
 
      Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.