DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Trostberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-07 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A2YNT30 WKN A2Y NT3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 19. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ), im *Info-Center (IC-V)* *der AlzChem Group AG* *Dr.-Albert-Frank-Str. 32* *83308 Trostberg* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird in Form der virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des 'Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl I 2020, S. 569), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abgehalten (zu Einzelheiten vgl. unten III.). *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die AlzChem Group AG und den Konzern, jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, ferner - gemeinsam mit der Erklärung zur Unternehmensführung - den Corporate Governance-Bericht sowie den Vergütungs- und den Nachhaltigkeitsbericht. Die Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, im Internet unter www.alzchem.com/de/hv zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AlzChem Group AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.489.938,54 wie folgt zu verwenden: (i) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 7.632.251,25, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 für jede der 10.176.335 dividendenberechtigten Stückaktien. Da der 21. Mai 2020 ein bundesweiter Feiertag ist, wird die Dividende am 25. Mai 2020 ausgezahlt; (ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 13.857.687,29. Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2020 begonnene Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2020 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 enden die Amtszeiten sämtlicher vier Mitglieder des Aufsichtsrats. Zur Besetzung dieser frei werdenden Aufsichtsratsmandate ist daher eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus vier, sämtlich von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat hat in Erfüllung der Vorgaben des § 111 Abs. 5 AktG durch Beschluss vom 22. November 2018 festgelegt, dass der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 zu mindestens 25% mit Frauen besetzt sein muss. Der der Hauptversammlung unterbreitete Wahlvorschlag des Aufsichtsrats erfüllt diese Vorgaben. Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden gem. Empf. D.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2020 vom Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats empfohlen. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gem. Empf. C.1 DCGK 2020 beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil und Zielekatalog des Aufsichtsrats werden in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB (einschließlich des Berichts zur Corporate Governance) dargestellt, die Teil der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen ist. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: a. *Markus Zöllner* Bichl Ausgeübter Beruf: Selbständiger Unternehmer; Geschäftsführer der four two na GmbH Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der AlzChem Trostberg GmbH Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Vorsitzender des Verwaltungsrats der Anttila Oy, Finnland b. *Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer* Metten Ausgeübter Beruf: Professorin Accounting und Tax, Technische Hochschule Deggendorf; Steuerberaterin, Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem Trostberg GmbH Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine c. *Dr. Caspar Frhr. von Schnurbein* Ettelried Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, General Counsel der LIVIA Corporate Development SE Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der LIVIA Emerging Markets AG - Vorsitzender des Aufsichtsrats der LIVIA Organic Industries AG - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem Trostberg GmbH Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine d. *Steve Röper* München Ausgeübter Beruf: Selbständiger Rechtsanwalt Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Mitglied des Aufsichtsrats der AlzChem Trostberg GmbH Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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April 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)