DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-07 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ISRA VISION AG Darmstadt - WKN 548 810 (nicht eingeliefert) - - WKN A254W6 (eingeliefert) - - ISIN DE0005488100 (nicht eingeliefert) - - ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zu der am Donnerstag, dem 14. Mai 2020, um 10:30 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung mit folgender Maßgabe ein: Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, 569 ff.) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei 1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt; 2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist; 3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt wird; 4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich am Ende dieser Einladung unter 'III. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung'. Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung, der Vorstand und der beurkundende Notar sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden, ist die Zentrale der ISRA VISION AG, Industriestraße 14, 64297 Darmstadt, Konferenzraum 3. OG. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht *kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung*. *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 (IFRS), des Konzernlageberichts, des dem Aufsichtsrat vorgelegten Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 28. Januar 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich. Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht, der dem Aufsichtsrat vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat hatten ursprünglich beschlossen, der zunächst auf den 17. März 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) musste dieser Hauptversammlungstermin abgesagt werden. Um eine zeitnahe Auszahlung der EUR 0,18 unabhängig von der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht und die Zahlung eines Abschlags auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie, also in Höhe der ursprünglich vorgeschlagenen Dividende, beschlossen. Die Auszahlung erfolgt am 9. April 2020 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung. Eine darüber hinausgehende Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 soll nicht erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb nun vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 21.303.627,22 wird, soweit er unter Berücksichtigung der am 6. April 2020 beschlossenen Abschlagszahlung von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie noch besteht, auf neue Rechnung vorgetragen. Demgemäß wird der Bilanzgewinn wie folgt verwendet: bereits gezahlter EUR 3.939.613,92 Abschlag auf den Bilanzgewinn von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag des danach EUR 17.364.013,30 noch verbliebenen Bilanzgewinns auf neue Rechnung *Bilanzgewinn * *EUR* *21.303.627,22* 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung steht Herrn Enis Ersü, Darmstadt, solange er am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung). Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von seinem Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu machen, sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2020 enden jeweils die Amtszeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues und die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Professor Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle, Herrn Dr. Burkhard Bonsels und Herrn Dr. Hans-Peter Sollinger. Der Aufsichtsrat schätzt die Arbeit dieser Mitglieder sehr und begrüßt die Bereitschaft zu einer weiteren Amtszeit. Sie sollen daher für eine weitere volle Amtszeit von rund fünf Jahren gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges Mitglied des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 07, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)