DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.05.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-04-07 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ISRA VISION AG Darmstadt - WKN 548 810 (nicht eingeliefert) -
- WKN A254W6 (eingeliefert) - - ISIN DE0005488100 (nicht
eingeliefert) -
- ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich
zu der am
Donnerstag, dem 14. Mai 2020, um 10:30 Uhr (Mitteleuropäische
Sommerzeit - MESZ)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Maßgabe ein:
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz
1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, 569 ff.) getroffenen
Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung
abgehalten, wobei
1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten
Versammlung erfolgt;
2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch)
über elektronische Kommunikation (namentlich
per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung
möglich ist;
3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege
elektronischer Kommunikation eingeräumt wird;
4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach
Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von §
245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht
auf das Erfordernis des Erscheinens in der
Hauptversammlung eine Möglichkeit zum
Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung eingeräumt wird.
Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich am Ende
dieser Einladung unter 'III. Weitere Angaben und Hinweise zur
Hauptversammlung'.
Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der
Versammlung, der Vorstand und der beurkundende Notar sowie die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden,
ist die Zentrale der ISRA VISION AG, Industriestraße 14,
64297 Darmstadt, Konferenzraum 3. OG. Die Teilnahme von
Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und
Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie getroffenen Entscheidung im Wege der Bild-
und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) besteht *kein Recht und keine
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung*.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2019 und des Lageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018/2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum
30. September 2019 (IFRS), des
Konzernlageberichts, des dem Aufsichtsrat
vorgelegten Gewinnverwendungsvorschlags des
Vorstands sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 28. Januar
2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den
Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist
somit nicht erforderlich. Jahresabschluss,
Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht,
der dem Aufsichtsrat vorgelegte
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso
wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich
zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne
dass es hierzu einer Beschlussfassung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat hatten ursprünglich
beschlossen, der zunächst auf den 17. März 2020
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung die
Auszahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen
SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) musste dieser
Hauptversammlungstermin abgesagt werden. Um eine
zeitnahe Auszahlung der EUR 0,18 unabhängig von
der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung zu
ermöglichen, hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats von der Möglichkeit nach § 1 Absatz
4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Gebrauch gemacht und die Zahlung eines Abschlags
auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie, also in Höhe
der ursprünglich vorgeschlagenen Dividende,
beschlossen. Die Auszahlung erfolgt am 9. April
2020 und damit vor der ordentlichen
Hauptversammlung. Eine darüber hinausgehende
Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018/2019 soll nicht erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb nun
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR
21.303.627,22 wird, soweit er unter
Berücksichtigung der am 6. April 2020
beschlossenen Abschlagszahlung von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie noch besteht,
auf neue Rechnung vorgetragen. Demgemäß wird
der Bilanzgewinn wie folgt verwendet:
bereits gezahlter EUR 3.939.613,92
Abschlag auf den
Bilanzgewinn von EUR
0,18 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag des danach EUR 17.364.013,30
noch verbliebenen
Bilanzgewinns auf neue
Rechnung
*Bilanzgewinn * *EUR* *21.303.627,22*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses,
vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im
Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr.
537/2014) auferlegt wurde.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes (AktG) und § 9 Abs. 1 Satz 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre
zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung
steht Herrn Enis Ersü, Darmstadt, solange er am
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, das
Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu
entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder
werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs.
1 Satz 3 der Satzung). Da Herr Enis Ersü erklärt
hat, von seinem Recht, ein Mitglied in den
Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch
zu machen, sind sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
14. Mai 2020 enden jeweils die Amtszeiten des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Ing. h.c.
Heribert J. Wiedenhues und die Amtszeiten der
Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Professor Dr.
rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle, Herrn Dr.
Burkhard Bonsels und Herrn Dr. Hans-Peter
Sollinger. Der Aufsichtsrat schätzt die Arbeit
dieser Mitglieder sehr und begrüßt die
Bereitschaft zu einer weiteren Amtszeit. Sie
sollen daher für eine weitere volle Amtszeit von
rund fünf Jahren gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen:
a) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J.
Wiedenhues, ehemaliges Mitglied des
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April 07, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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