BERLIN (Dow Jones)--Die Regierung will der Kultur- und Freizeitbranche in der Corona-Krise mit einer Gutscheinlösung aushelfen. Veranstalter von ausgefallenen Theaterstücken, Konzerten oder Sportereignisse brauchen zunächst keine Tickets erstatten, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Stattdessen erhalten Kunden für Eintrittskarten, die vor dem 8. März gekauft wurden, Gutscheine. Diese können bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden.
Damit wolle man Kulturschaffende "vor dem Existenzverlust bewahren", erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Sie sprach von einem "fairen Interessenausgleich".
Erfasst sind auch Eintritts-, Saison- und Jahreskarten etwa von Fitnessstudios, Opern oder Schwimmbädern. Werden die Tickets bis zum Ende der Frist nicht eingelöst, ist der Wert einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren aber zu erstatten. Eine Härtefallklausel soll auch sicherstellen, dass die Kunden eine Auszahlung verlangen können, wenn die Verwendung des Gutscheins unzumutbar wäre.
Kritik an der Regelung kam von den Grünen. In Wahrheit sei die Regelung "nichts anderes als ein zinsloser Zwangskredit, den Kundinnen und Kunden den Unternehmen geben sollen", erklärte die Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner. Dies gehe einseitig zu Lasten der Verbraucher. "Das lehnen wir ab." Stattdessen forderte Rößner, die gefährdeten Veranstalter und Einrichtungen mit alternativen Lösungen wie der Einrichtung von Absicherungsfonds zu stützen.
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April 08, 2020 07:28 ET (11:28 GMT)
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