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(2)

DGAP-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Information virtuelle Hauptversammlung

DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mayr-Melnhof Karton AG: Information virtuelle Hauptversammlung 
 
2020-04-08 / 20:35 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Wien, FN 81906 a 
ISIN AT0000938204* 
 
*virtuelle Hauptversammlung am Mittwoch, dem 29. April 2020, um 10:00 Uhr* 
 
*Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
(BGBl. II Nr. 140/2020)* 
 
*Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung* 
Der Vorstand beschloss, zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer, 
die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch 
zu nehmen. 
 
Die Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 
2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG bzw. der COVID-19-GesV als "virtuelle 
Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies hat der Vorstand in der Einberufung der 26. ordentlichen 
Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, die im 
Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 
1. April 2020 und DGAP vom selben Tag bekannt gemacht wurde, angekündigt. 
 
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton 
Aktiengesellschaft am 29. April 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein 
können. 
 
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung, anstelle einer 
Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, 
sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft 
als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. 
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass 
Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. 
 
*Unabhängige Stimmrechtsvertreter * 
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in 
dieser virtuellen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton 
Aktiengesellschaft am 29. April 2020 kann gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur 
durch einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter, die geeignet 
und unabhängig sind, erfolgen. 
 
(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer LL.M. 
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
Karlsplatz 3/1, 1010 Wien 
Tel +43-1-5033000 
Telefax +43-1-5033000 33 
E-Mail stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier 
Stossier Heitzinger Rechtsanwälte 
Dragonerstraße 54, 4600 Wels 
Tel +43-7242-42605 
Fax +43-7242-42605 20 
E-Mail kanzlei@stossier.eu 
 
(iii) Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M. 
TaylorWessing 
e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH 
Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien 
Tel +43 1 716 55 0 
Fax +43 1 716 55 99 
E-Mail schuetz.direct@taylorwessing.com 
 
(iv) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz 
Schönherr Rechtsanwälte GmbH 
Schottenring 19, 1010 Wien 
Tel: +43 1 534 37 504070 
Fax: +43 1 534 37 66266 
E-Mail: s.schulz@schoenherr.eu 
 
Jeder Aktionär kann einen der oben genannten Personen als besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und diesem Vollmacht erteilen. 
 
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 
4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam. 
 
*Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär 
bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom 
Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertrete Aufträge zur 
Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen 
Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt 
werden.* 
 
Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ [1] jeweils ein 
eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular 
genau durch und beachten Sie auch, die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER 
DIE 
RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, 
INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN 
ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER 
AKTIONÄRE, die im Internet 
unterwww.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ [2]zur Verfügung 
steht. 
 
Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 28. April 2020, 
16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten 
E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen: 
 
(i) vollmacht.mm.oberhammer@hauptversammlung.at 
(ii) vollmacht.mm.stossier@hauptversammlung.at 
(iii) vollmacht.mm.schuetz@hauptversammlung.at 
(iv) vollmacht.mm.schulz@hauptversammlung.at 
 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte 
Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, 
unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Ungeachtet dessen stehen Ihnen die 
übrigen Kommunikationswege für die Übermittlung von Vollmachten, wie 
sie in der Einberufung im Abschnitt IV genau bezeichnet sind, zur Verfügung. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch 
ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
Im Übrigen gelten für die Erteilung der Vollmacht bzw. einen 
allfälligen Widerruf der Vollmacht die Festlegungen in der Einberufung im 
Abschnitt IV. 
 
*Fragen und Auskunftsrechts der Aktionäre* 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG 
auch bei der virtuellen Hauptversammlung gemäß den Festlegungen in 
dieser Information, wie unten näher ausgeführt, während der Hauptversammlung 
von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. 
 
Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per 
E-Mail an die Adresse *vorstand@mm-karton.com* zu übermitteln und zwar so 
rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das 
ist Montag, der 27. April 2020, bei der Gesellschaft einlangen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und 
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ [2] abrufbar ist. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
Wie in der Einberufung angekündigt wird die Hauptversammlung zur Gänze im 
Internet übertragen. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 
2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter *www.mayr-melnhof.com [3]* 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle 
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und 
optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen 
und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre zu verfolgen. 
 
*Ablauf der virtuellen Hauptversammlung* 
Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit ihre 
Fragen in Textform in einem bestimmten Zeitfenster nach Eröffnung der 
Hauptversammlung elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln. 
 
In der Hauptversammlung werden diese *Fragen* durch den Vorsitzenden oder 
eine vom Vorsitzenden bestimmte Person verlesen. 
 
Bitte verwenden Sie dafür ein *einfaches E-Mail* an die E-Mail-Adresse: 
*vorstand@mm-karton.com*. In diesem einfachen E-Mail muss die Person des 
Erklärenden (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) 
genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der 
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG) um 
die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und 
Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen. Gerne können 
Sie aber auch in diesem Fall das auf der Internetseite zur Verfügung 
gestellte *Frageformular* ausfüllen und als PDF übermitteln. 
 
Die Aktionäre haben sohin die Möglichkeit selbst auf Entwicklungen in der 
Hauptversammlung zu reagieren, beispielsweise durch eine Nachfrage oder 
Zusatzfrage. 
 
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung 
wie auch bei einer Präsenzhauptversammlung zeitlich strukturieren und 
insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen 
gestellt werden können. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus die Möglichkeit ihre *Instruktionen*, 
insbesondere zur Stellung von neuen *Anträgen*, zur *Stimmabgabe* oder 
Änderung ihrer Weisung 
betreffend die Stimmabgabe zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung, 
aber auch zum Erheben von *Widersprüchen* zu einem oder mehreren Punkten der 
Tagesordnung an den betreffenden Stimmrechtsvertreter auch während der 
Hauptversammlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch abzuändern. Bitte 
verwenden Sie dafür ein *einfaches E-Mail* an die E-Mail-Adresse Ihres 
Stimmrechtsvertreters an die Sie auch die Vollmacht übermittelt haben: 
 
(i) vollmacht.mm.oberhammer@hauptversammlung.at bzw 
(ii) vollmacht.mm.stossier@hauptversammlung.at bzw 
(iii) vollmacht.mm.schuetz@hauptversammlung.at bzw 
(iv) vollmacht.mm.schulz@hauptversammlung.at. 
 
In diesem einfachen E-Mail muss die Person des Erklärenden (Name/Firma, 
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der 
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders 
erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG) um dem Stimmrechtsvertreter in 
die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 

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April 08, 2020 14:36 ET (18:36 GMT)

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